Focal Point der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz In Spanien wird die Verhütung berufsbedingter Risiken durch das Gesetz 31/95 und seine Ergänzungs- oder Änderungsverordnungen geregelt. Die politische Federführung im Bereich der Verhütung berufsbedingter Risiken liegt bei den staatlichen Behörden; ihre Aufgabe sind die Förderung und Verbesserung der Arbeitsbedingungen, und dabei kontrollieren sie die Tätigkeiten der für Präventionsfragen zuständigen öffentlichen Verwaltungen sowie die Einbindung der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer in diese Tätigkeiten über die jeweiligen Vertretungsorganisationen.
Die für berufsbezogene Fragen zuständigen öffentlichen Verwaltungen führen folgende Aufgaben aus: Maßnahmen zur Förderung der Prävention, technische Beratung, Überwachung und Kontrolle der Umsetzung der Rechtsvorschriften in Bezug auf berufsbedingte Risiken sowie Sanktionierung von Gesetzesverstößen. Das nationale Institut für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (INSHT) ist die wissenschaftlich-technische Stelle der staatlichen Generalverwaltung.
In Bezug auf die Organe und Einrichtungen der Europäischen Union und insbesondere die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz und ihr Netzwerk fungiert sie als nationaler Focal Point, der für die Koordinierung und Verbreitung von Informationen auf nationaler Ebene zuständig ist.