Das Arbeitsschutzrecht soll sichere Beschäftigungsbedingungen, ein sicheres Arbeitsumfeld und zufriedenstellende Arbeitsbedingungen für alle Arbeitnehmer gewährleisten. Die Prävention von Arbeitsunfällen und berufsbedingten Gesundheitsschäden obliegt den Unternehmen. Die Arbeitgeber müssen dafür sorgen, dass das Arbeitsumfeld und die Sicherheit bei der Arbeit vertretbar und zufriedenstellend sind. Die Behörden sollen hierbei Unterstützung leisten, indem sie die Unternehmen dazu anhalten, systematisch Maßnahmen zugunsten des Arbeitsumfelds sowie von Sicherheit und Gesundheitsschutz zu ergreifen. Das Gewerbeaufsichtsamt, die Behörde für Sicherheit in der Erdölförderung (Petroleumstilsynet) und die Forschungsorganisation für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (STAMI) unterstehen dem Arbeitsministerium. Das Gewerbeaufsichtsamt ist eine staatliche Behörde und ist beim Arbeitsministerium angesiedelt; sie ist dafür zuständig, die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen durch die Unternehmen zu überwachen.
Das Gewerbeaufsichtsamt fungiert auch als Focalpoint der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz.