Litauen

In Litauen ist das Ministerium für Sozialschutz und Arbeit gemeinsam mit dem Gesundheitsministerium für die Umsetzung der nationalen Politik im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer zuständig. Zu den Aufgaben des beim Ministerium für Sozialschutz und Arbeit angesiedelten staatlichen Gewerbeaufsichtsamts (VDI) zählen die Prävention von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie die Verhinderung von Verstößen gegen das Arbeitsschutzrecht. Das VDI ist darüber hinaus dafür zuständig, die Einhaltung des Arbeitsgesetzbuches der Republik Litauen, der Gesetze und sonstigen gängigen Rechtsvorschriften zu überwachen, in denen Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit und die Beziehungen zwischen den Sozialpartnern geregelt sind, die für Unternehmen, Institutionen, Organisationen und sonstige Organisationsstrukturen unabhängig von Rechtsform, Art und Geschäftsbereich gelten; dies gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber eine natürliche Person ist (Gesetz Nr. IX-1768, Amtsblatt 2003, 102-4585).


Die wichtigsten Rechtsakte, die die Arbeitsschutzpolitik und ihre Umsetzung in Litauen regeln, sind das Arbeitsgesetzbuch und das Gesetz über Sicherheit und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer (Gesetz Nr. IX-1672, Amtsblatt 2003, Nr. 70-3170).


Als litauischer Focalpoint der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz fungiert das VDI. Der Focalpoint koordiniert das litauische Informationsnetz zu Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, in dem Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen, wissenschaftliche Einrichtungen, staatliche Institutionen und Stellen vertreten sind, die die nationale Politik im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit umsetzen.


Focal points' contact details

  • State Labour Inspectorate /Valstybinė darbo inspekcija
    Algirdo g. 19
    03213
    Vilnius
    Lithuania
    Contact person: Nerita SOT
    E-mail address:
    nerita.sot [at] vdi.lt