Der Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit fällt in Nordmazedonien in die Zuständigkeit der Staatlichen Arbeitsinspektion, die im Ministerium für Arbeit und Sozialpolitik angesiedelt ist.
In dieser Eigenschaft überwacht die Staatliche Arbeitsinspektion durch ihre Inspektoren die Umsetzung von Gesetzen in den folgenden Bereichen: Arbeitsbeziehungen, Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, Inspektion und Arbeit, Beschäftigte im öffentlichen Dienst, Beschäftigung und Arbeitslosenversicherung, Zeitarbeitsagenturen, Beschäftigung behinderter Menschen, Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer, Beschäftigung von Volontären, Ausbildung, Handel, Nichtraucherschutz, Gehaltsverhandlungen sowie Beschäftigungsabkommen. Des Weiteren überwacht die staatliche Arbeitsinspektion sonstige Bestimmungen in den Bereichen Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz sowie andere Vorschriften (weitere Informationen finden Sie hier).
Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz ist ein fachübergreifender Bereich, in dem für bestimmte Tätigkeiten und Arbeitsprozesse eine Vielzahl von Verordnungen erlassen wurde. Der Arbeitsschutz ist mit der Gesamtheit der Maßnahmen, Normen und Standards, die dazu dienen, sichere Arbeitsbedingungen in Nordmazedonien zu schaffen, als Grundsatz in der Verfassung verankert. In unseren Rechtsvorschriften sind Sicherheit und Gesundheitsschutz als ein wesentlicher Bestandteil der Arbeitsorganisation und des Arbeitsprozesses festgeschrieben; daher ist jeder Arbeitnehmer in Einklang mit dem verfassungsmäßigen Rechtsgrundsatz des Schutzes aller Arbeitnehmer bei der Arbeit versichert. Der komplexe Begriff „Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz“ bezeichnet nicht nur den Schutz der Arbeitnehmer vor körperlichem Schaden oder Berufskrankheiten, sondern umfasst auch den Schutz ihrer seelischen (moralischen) Persönlichkeit, wobei diese komplexe Thematik immer mehr an Bedeutung gewinnt.