Deutschland

Das deutsche Arbeitsschutzsystem ist durch eine duale Struktur gekennzeichnet. Es besteht aus dem staatlichen Arbeitsschutz (Bund und Länder) und den selbstverwalteten Unfallversicherungsträgern. Die staatliche Seite (Bund und Länder) erlässt Gesetze, Verordnungen und Regeln staatlicher Ausschüsse. Die Unfallversicherungsträger erlassen nach Bedarfsprüfung und mit Genehmigung von Bundesregierung und Ländern eigene Unfallverhütungsvorschriften.

Die Aufsicht und die Beratung der Betriebe erfolgt durch die Aufsichtspersonen der zuständigen staatlichen Aufsichtsbehörden (Länder) und der Unfallversicherungsträger.

Um Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten durch einen abgestimmten und systematisch wahrgenommenen Arbeitsschutz zu erhalten, zu verbessern und zu fördern, wurde von Bund, Ländern und Unfallversicherungsträgern die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) entwickelt. Auf der Grundlage gemeinsam festgelegter Arbeitsschutzziele handeln die Träger der GDA im Bereich der Prävention künftig in noch engerer Abstimmung.

Das duale System für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit in Deutschland wird beibehalten. Die Zusammenarbeit zwischen den Aufsichtsstellen für die Unfallversicherungsträger und den Arbeitsschutzbehörden der Länder wird in Hinsicht auf die Beratung von Unternehmen und die Wahrnehmung ihrer Aufsichtsaufgaben jedoch weiter verbessert. (https://www.gda-portal.de/DE/Home/Home_node.html)

Wenn Sie Informationen zu arbeitsrechtlichen Fragen benötigen, besuchen Sie bitte die Website des Bundesministeriums für Arbeit (BMAS): deutsche Version: https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsrecht/arbeitsrecht.html / englische Version: https://www.bmas.de/EN/Labour/Labour-Law/labour-law-art.html

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  • Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
    Friedrich-Henkel-Weg 1-25
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    Dortmund
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    Contact person: Nathalie HENKE
    E-mail address:
    henke.nathalie [at] baua.bund.de