Polen

In Polen bildet die Verfassung der Republik Polen die Rechtsgrundlage für das Recht auf sichere und gesunde Arbeitsbedingungen. Wie dieses Recht umgesetzt wird, ist gesetzlich festgelegt, und zwar durch das Arbeitsgesetzbuch. Die wichtigsten Bestimmungen des Arbeitsgesetzbuchs für diesen Bereich finden sich in Abschnitt X über Gesundheitsschutz und Sicherheit bei der Arbeit, Abschnitt VIII über den Schutz von Frauen bei der Arbeit und Abschnitt IX über den Schutz junger Menschen bei der Arbeit. Das Organisationssystem des Arbeitsschutzes ist in ein landesweites und ein betriebliches System gegliedert.


Das landesweite System umfasst das Parlament, die Regierung und andere staatliche Stellen, Aufsichts- und Kontrollbehörden, die unterschiedliche Aufgaben wahrnehmen. Die Aufsichts- und Kontrollbehörden sind die Nationale Arbeitsinspektion, die Nationale Gesundheitsinspektion, das Amt für technische Aufsicht sowie die Gerichte und Staatsanwaltschaften. Eine wichtige Rolle im Organisationssystem des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit am Arbeitsplatz spielt der Arbeitsschutzrat, der innerhalb des Sejm, der ersten Kammer des polnischen Parlaments, tätig ist und die Aufsicht über die Nationale Arbeitsinspektion führt (weitere Informationen finden Sie unter http://www.ciop.pl/15845.html)


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