Gefahrstoffe

Image

Gefahrstoffe, d. h. alle Flüssigkeiten, Gase oder Feststoffe, die ein Risiko für die Sicherheit oder Gesundheit von Arbeitnehmern darstellen, sind an nahezu jedem Arbeitsplatz zu finden. Überall in Europa kommen Millionen von Arbeitnehmern mit potenziell schädlichen chemischen und biologischen Arbeitsstoffen in Kontakt.

Tatsächlich waren Umfragen zufolge 2015 etwa 17% der Arbeitnehmer in der EU während mindestens einem Viertel ihrer Arbeitszeit chemischen Produkten oder Stoffen ausgesetzt – ein Anteil, der sich seit 2000 praktisch nicht verändert hat –, und 15 % atmeten bei der Arbeit Rauch, Abgase, Pulver oder Stäube ein. In der zweiten Auflage der von der EU-OSHA durchgeführten Europäischen Unternehmenserhebung über neue und aufkommende Risiken (ESENER-2) gaben 38 % der Unternehmen an, dass an ihren Arbeitsplätzen chemische oder biologische Stoffe in Form von Flüssigkeiten, Dämpfen oder Stäuben vorkommen.

Einige hochgefährliche Stoffe wie Asbest oder polychlorierte Biphenyle (PCB) sind mittlerweile verboten oder unterliegen strikten Kontrollen. Die Verwendung anderer potenziell schädlicher Stoffe ist jedoch immer noch weitverbreitet, auch wenn es Rechtsvorschriften gibt, die sicherstellen, dass die mit derartigen Stoffen verbundenen Risiken so gering wie möglich gehalten werden.

Gesundheitliche Risiken

Die Arbeit mit Gefahrstoffen kann ganz unterschiedliche gesundheitliche Probleme hervorrufen, von leichten Augen- und Hautreizungen bis hin zu schwerwiegenden Folgen wie Geburtsfehlern und Krebserkrankungen. Die Auswirkungen können akut oder langfristig auftreten, und bei einigen Stoffen kann sich die Wirkung potenzieren. Die folgenden Gefahren sind am weitesten verbreitet:

Einige gefährliche Stoffe bergen Sicherheitsrisiken wie Brand-, Explosions- oder Erstickungsgefahr. Außerdem verfügen gefährliche Stoffe in der Regel über mehrere dieser Eigenschaften.

Biologische Arbeitsstoffe

Bakterien, Viren, Pilze und Parasiten sind in vielen Branchen anzutreffen. Sie sind in der Regel unsichtbar, d. h. die von ihnen ausgehenden Risiken werden u. U. nicht einkalkuliert.

Arbeitnehmer in einigen Branchen sind insbesondere durch die Exposition gegenüber schädlichen biologischen Arbeitsstoffen gefährdet: Gesundheitswesen, Landwirtschaft, tierärztliche Dienstleistungen, Reinigung und Instandhaltung, Abwasser- und Abfallwirtschaft, Gartenbau und Laborarbeit.

Weitere Informationen:

Neue und ansteigende Risiken

Neue Technologien, expandierende Wirtschaftszweige und sich verändernde Formen der Arbeitsorganisation können zu einer größeren Gefährdung durch biologische oder chemische Arbeitsstoffe führen. So können etwa in der Umweltbranche innovative Technologien nur unzureichend bekannte Risiken bergen. Ein anderes Beispiel sind Dienstleistungsberufe wie häusliche Pflege und Abfallwirtschaft, in denen immer mehr Arbeitnehmer gefährlichen Stoffen ausgesetzt sind – die Exposition ist unterschiedlich stark, aber die damit verbundenen Gefahren sind kaum bekannt. Mehr denn je ist es unerlässlich, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer die potenziellen Risiken verstehen und vorbeugende Maßnahmen ergreifen.

Erfahren Sie mehr über Neu auftretende Risiken, „grüne Arbeitsplätze“ und Nanomaterialien.

Weitere Informationen im Zusammenhang mit aufkommenden Risiken:

Präventivmaßnahmen und Umgang mit gefährlichen Stoffen

Um Arbeitnehmer vor Gefahrstoffen zu schützen, muss zunächst eine Gefährdungsbeurteilung vorgenommen werden. Anschließend sind Maßnahmen zu ergreifen, um die ermittelten Risiken zu beseitigen oder weitgehend zu reduzieren. Schließlich sollte eine regelmäßige Überwachung angestrebt und die Wirksamkeit der ergriffenen Maßnahmen überprüft werden.

Die Mitgliedstaaten wie auch die EU-OSHA haben eine Reihe von Modellen erarbeitet, um kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung zu unterstützen. Das e-Tool Gefährliche Stoffe (nur in englishcer Sprache) bietet Arbeitgebern die Unterstützung und Beratung, die sie für einen wirksamen Umgang mit gefährlichen Stoffen am Arbeitsplatz benötigen. Eine Datenbank mit Tools und Leitfäden für die Praxis beinhaltet praktische Maßnahmen für Arbeitsplätze, wie etwa Empfehlungen für Gefährdungsbeurteilungen und für die Vermeidung und den Ersatz von Gefahrstoffen, Fallstudien und verschiedene Instrumente.

Lesen Sie mehr auf der OSHwiki-Seite über Risikomanagement-Tools für gefährliche Stoffe (nur in englischer Sprache). 

Arbeitgeber müssen außerdem gefährdete Gruppen berücksichtigen, beispielsweise junge Arbeitnehmer sowie schwangere oder stillende Arbeitnehmerinnen, denen bereits per Gesetz besonderer Schutz zukommt. Andere Arbeitnehmergruppen, beispielsweise Migranten, ungelernte oder unerfahrene Mitarbeiter sowie Auftragnehmer, wie etwa Reinigungskräfte, müssen ebenfalls berücksichtigt werden und benötigen auf ihren Bedarf zugeschnittene Präventionsmaßnahmen.

Hierarchie der Präventionsmaßnahmen

Die europäische Gesetzgebung zum Schutz von Arbeitnehmern sieht eine Maßnahmenhierarchie vor, die von Arbeitgebern eingehalten werden muss, um die Risiken, die für Arbeitnehmer von Gefahrstoffen ausgehen , effektiv zu veringern.

  • Vermeidung und Ersatz dieser Gefahrstoffe stehen bei dieser Maßnahmenhierarchie ganz oben. Soweit möglich ist die Verwendung von Gefahrstoffen zu vermeiden, indem der Prozess oder das Erzeugnis, in dem der Stoff zum Einsatz kommt, geändert wird.
  • Wenn eine Vermeidung nicht möglich ist, sollte der Gefahrstoff durch einen ungefährlichen oder weniger gefährlichen Stoff ersetzt werden.
  • Kann ein Stoff oder Verfahren nicht vermieden oder ersetzt werden, kann der Kontakt durch technische oder organisatorische Lösungen vermieden oder verringert werden. Dazu gehören beispielsweise die Emissionskontrolle an der Quelle (geschlossene Systeme oder lokale Absaugungen) oder die Verringerung der Anzahl der gegenüber dem Gefahrstoff exponierten Arbeitnehmer und die Minimierung der Exposition gegenüber dem Stoff.
  • Die Verwendung persönlicher Schutzausrüstung wird gesetzlich als letztes Mittel für Fälle erachtet, bei denen eine Exposition gegenüber Gefahrstoffen nicht angemessen mit anderen Mitteln gesteuert werden kann.

Weiterführende Informationen:

Gute Kommunikation

Zur Gewährleistung ihrer Sicherheit sollten Arbeitnehmer kontinuierlich informiert werden über

  • die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung ihres Arbeitgebers;
  • die Gefahren, denen sie ausgesetzt sind, sowie mögliche Auswirkungen;
  • von ihnen selbst zu ergreifende Maßnahmen zur Gewährleistung der eigenen Sicherheit sowie der Sicherheit anderer Personen;
  • Möglichkeiten, um zu prüfen und zu erkennen, in welchen Bereichen Probleme auftreten;
  • die Ansprechpartner, denen Probleme zu melden sind;
  • die Ergebnisse vorgenommener Expositions- oder Gesundheitsüberwachungen;
  • bei Wartungsarbeiten zu ergreifende Präventivmaßnahmen;
  • Erste-Hilfe-Maßnahmen und Notfallverfahren.

E-fact 75 Dangerous substances and successful workplace communication (nur in englischer Sprache)

Arbeitsplatzgrenzwerte

Für eine Reihe von Gefahrstoffen haben die EU und ihre Mitgliedstaaten Grenzwerte für die Exposition am Arbeitsplatz (Occupational Exposure Limits, OEL) festgelegt, die eingehalten werden müssen.
In den europäischen Richtlinien über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz sind ebenfalls verbindliche (also unbedingt einzuhaltende) und als Richtwerte (für die einzuhaltenden Grenzen) gedachte OEL-Werte für Gefahrstoffe festgelegt. OEL für Gefahrstoffe sind wichtige Informationen für die Bewertung von und den Umgang mit Risiken. Die meisten EU-Mitgliedstaaten legen ihre eigenen nationalen OEL fest und tun dies in der Regel für mehr Stoffe, als in den EU-Richtlinien aufgeführt. OEL wurden bislang jedoch nur für eine begrenzte Anzahl der Stoffe festgelegt, die derzeit am Arbeitsplatz verwendet werden.

Karzinogene

Viele gefährliche Stoffe, denen die Arbeitnehmer ausgesetzt sein können, sind als Karzinogene eingestuft. Einige entstehen durch die Arbeitsverfahren selbst.

In der EU gelten besondere Vorschriften, um die Arbeitnehmer zu schützen. Gemäß der Richtlinie über Karzinogene müssen Arbeitgeber die Exposition gegenüber Karzinogenen oder Mutagenen bewerten und sie vermeiden oder möglichst gering halten. Zusätzlich zur Umsetzung der Hierarchie der Präventionsmaßnahmen müssen sie folgende Schritte unternehmen:

  • Sie müssen ein Karzinogen oder Mutagen, soweit es technisch möglich ist, durch einen Stoff, ein Gemisch oder ein Verfahren ersetzen, der bzw. das nicht oder weniger gefährlich ist.
  • Ist dies nicht möglich, sorgen sie dafür, dass seine Herstellung und Verwendung, soweit technisch möglich, in einem geschlossenen System stattfinden.
  • Ist die Anwendung eines geschlossenen Systems technisch nicht möglich, so verringern die Arbeitgeber die Exposition auf das geringste technisch mögliche Niveau und begrenzen die Mengen und die Zahl der Arbeitnehmer, die exponiert werden, auf das geringstmögliche Maß.

Ferner müssen sie

  • die Gefahrenbereiche abgrenzen und geeignete Warn- und Sicherheitszeichen anbringen;
  • die Arbeitsverfahren mit dem Ziel gestalten, die Freisetzung der Stoffe möglichst gering zu halten;
  • Karzinogene oder Mutagene an der Quelle abführen, dabei jedoch die Umwelt schützen;
  • geeignete Messverfahren anwenden (insbesondere zur frühzeitigen Ermittlung anormaler Expositionen infolge eines unvorhersehbaren Ereignisses oder eines Unfalls);
  • individuelle Schutzmaßnahmen anwenden, wenn kollektive Schutzmaßnahmen nicht ausreichend sind;
  • Hygienemaßnahme vorsehen (regelmäßige Reinigung);
  • Vorkehrungen für Notfälle treffen;
  • hermetisch verschließbare und klar, eindeutig und sichtbar gekennzeichnete Behälter bei der Lagerung, Handhabung, Beförderung und Beseitigung des Abfalls verwenden.

Außerdem müssen sie besondere Auflagen zur Information von Arbeitnehmern und Behörden erfüllen und Unterlagen über exponierte Arbeitnehmer, Messungen und Ergebnisse der Gesundheitsüberwachung führen.

OSHwiki-Artikel: Asbest, Alveolengängiges kristallines Siliziumdioxid (in englischer Sprache)

Besuchen Sie die Website-Rubrik über berufsbedingte Krebserkrankungen

Erfahren Sie mehr über den Fahrplan zu Karzinogenen.

Rechtliche Schutzmaßnahmen

Alle am Umgang mit gefährlichen Stoffen am Arbeitsplatz Beteiligten müssen den Rechtsrahmen für gefährliche Stoffe in der EU kennen.

Mit den Rechtsvorschriften zu Sicherheit und Gesundheitsschutz sollen die Arbeitnehmer vor Sicherheits- und Gesundheitsrisiken allgemein und vor Gefahrstoffen am Arbeitsplatz geschützt werden (z. B. mit der Richtlinie über chemische Arbeitsstoffe, der Richtlinie über Karzinogene und den Richtlinien über Grenzwerte). Dementsprechend müssen Arbeitgeber Beurteilungen aller Gefahren für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz, einschließlich der von Gefahrstoffen ausgehenden Gefahren, durchführen und die geeigneten Schutz- und Präventivmaßnahmen ergreifen. Auf der hier verlinkten Seite finden Sie einen Überblick über die maßgeblichen EU-Rechtsvorschriften.

Auf diese Weise soll gewährleistet werden, dass Risiken an der Quelle angegangen werden und dass Kollektivmaßnahmen, also Maßnahmen, die eine Gruppe von Arbeitnehmern systematisch schützen, oberste Priorität genießen.

Die REACH-Vorschriften und die CLP-Verordnung verlangen von den Herstellern und Lieferanten von Chemikalien, dafür zu sorgen, dass standardisierte Warnhinweise, Gefahrenpiktogramme und Sicherheitsdatenblätter bereitgestellt werden. Sie enthalten Angaben zu den Eigenschaften von Stoffen und den von ihnen ausgehenden Gefahren sowie Hinweise für Lagerung, Handhabung und Risikoprävention. Andere Verordnungen und Leitfäden befassen sich mit spezifischen Aspekten wie Herstellung, Lieferung, Beförderung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe, und häufig sind sie für den Arbeitsplatz ebenfalls von Belang.

Die EU-Vorschriften zu Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit werden in nationales Recht umgesetzt, die Mitgliedstaaten haben jedoch auch die Möglichkeit, weitere oder strengere Bestimmungen zum Schutz der Arbeitnehmer vorzugeben. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Unternehmen sich mit den jeweiligen Rechtsvorschriften im betreffenden Land vertraut machen

Erfahren Sie mehr über