CLP — Classification, Labelling and Packaging of substances and mixtures (Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen)

Die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP-Verordnung) passt die EU-Rechtsvorschriften an das Global Harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS) an. Das GHS ist ein System der Vereinten Nationen, das dazu dient, gefährliche Chemikalien zu ermitteln und die Anwender über die jeweiligen Gefahren zu informieren. Darüber hinaus bestehen Verbindungen zu den REACH-Bestimmungen. Die CLP-Verordnung trat am 20. Januar 2009 in Kraft und hat die Einstufung und Kennzeichnung gemäß der Richtlinie (67/548/EWG) zu gefährlichen Stoffen und der Richtlinie (1999/45/EG) zu gefährlichen Zubereitungen nach und nach ersetzt. Diese beiden Richtlinien wurden mit Wirkung vom 1. Juni 2015 aufgehoben.

Das Global Harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS) wurde von zahlreichen Ländern weltweit übernommen und dient nun auch als Grundlage für internationale und nationale Gefahrguttransportbestimmungen.

Die Gefahren, die von Chemikalien ausgehen, werden mit Hilfe von Signalwörtern und Piktogrammen auf Kennzeichnungsetiketten sowie in Sicherheitsdatenblättern angegeben.

Die bekannten orangefarbenen Gefahrensymbole werden durch neue, rot umrahmte Piktogramme ersetzt.

Einige Bezeichnungen wurden in der Zwischenzeit durch andere ersetzt:

  • Statt „Zubereitungen“ heißt es „Gemische“.
  • Im Englischen heißt es statt „dangerous“ nun „hazardous“, auf Deutsch wird dies jeweils mit „gefährlich“ wiedergegeben.
  • Statt „Symbole“ heißt es „Piktogramme“.
  • Statt „Gefahrensätze“ heißt es „Gefahrenhinweise“.
  • Statt „Sicherheitsratschläge“ heißt es „Sicherheitshinweise“.
  • Signalwörter (z. B. „Gefahr“ oder „Warnung“) ersetzen die Gefahrenbezeichnungen.

 

Poster und Merkblatt Vorsicht Chemikalien! mit Erklärungen zu den Gefahrenpiktogrammen herunterladen

Video ansehen: Napo in.... Vorsicht Chemikalien!

© Napo-Konsortium

Einstufung

In den meisten Fällen müssen Lieferanten über die Einstufung eines Stoffes oder eines Gemisches entscheiden. Dies wird als Selbsteinstufung bezeichnet.

In einigen Fällen wird die Entscheidung über die Einstufung einer Chemikalie auf Gemeinschaftsebene getroffen, um ein adäquates Risikomanagement zu gewährleisten. Die Mitgliedstaaten, Hersteller, Importeure und nachgeschaltete Anwender können vorschlagen, dass die Einstufung und Kennzeichnung eines Stoffs EU-weit harmonisiert wird. Diese Informationen werden ebenfalls über das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis („C&L-Inventory“) zugänglich gemacht.

In der Regel betrifft dies die gefährlichsten Stoffe: Karzinogene, Mutagene, fortpflanzungsgefährdende Stoffe oder Inhalationsallergene, Biozide oder Pflanzenschutzprodukte. Alle zuvor unter den bisherigen Rechtsvorschriften harmonisierten Stoffeinstufungen (Richtlinie über gefährliche Stoffe) wurden in gemäß CLP harmonisierte Einstufungen umgewandelt. Lieferanten sind verpflichtet, diese harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung anzuwenden.

Kernpunkte

  • Achten Sie auf neue Kennzeichnungsetiketten und Sicherheitsdatenblätter.
  • Schulen Sie Arbeitnehmer im Hinblick auf die Bedeutung und das Aussehen der CLP-Kennzeichnungsinformationen und der zugehörigen Informationen.
  • Prüfen Sie, ob die Art und Weise, in der Sie einen Stoff oder ein Gemisch verwenden möchten, durch das Sicherheitsdatenblatt abgedeckt ist, oder ob etwa davon abgeraten wird.
  • Befolgen Sie die Ratschläge auf den neuen Kennzeichnungsetiketten und in den Sicherheitsdatenblättern.
  • Prüfen Sie, ob sich die Einstufung geändert hat.
  • Evaluieren Sie die Risiken für Arbeitnehmer und aktualisieren Sie ggf. Ihre Gefährdungsbeurteilungen auf Arbeitsplatzebene.
  • Wenn Sie ein Arbeitgeber sind, informieren Sie Ihre Arbeitnehmer über diese Änderungen.
  • Wenn Sie Fragen zum neuen Kennzeichnungsetikett oder Sicherheitsdatenblatt haben, wenden Sie sich an Ihren Lieferanten.

Quelle: GD Beschäftigung, Soziales und Integration

Webseiten der ECHA zum Thema Einstufung von Stoffen und Gemischen (verfügbar in 23 EU-Sprachen)

Etikettierung

Lieferanten müssen einen verpackten Stoff oder ein verpacktes Gemisch in folgenden Fällen vor dem Inverkehrbringen gemäß CLP kennzeichnen:

  • wenn ein Stoff als gefährlich eingestuft wurde;
  • wenn ein Gemisch einen oder mehrere als gefährlich eingestufte Stoffe über einem gewissen Schwellenwert enthält.

OSHwiki-Artikel zum Thema Kennzeichnung von Chemikalien (nur in englischer Sprache)

Webseiten der ECHA zum Thema Kennzeichnung und Verpackung (verfügbar in 23 EU-Sprachen)

Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis

Das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis („C&L-Inventory“) ist eine Datenbank, die grundlegende Einstufungs- und Kennzeichnungsinformationen zu gemeldeten und registrierten Stoffen enthält, die von Herstellern und Importeuren entgegengenommen werden. Es enthält außerdem die Liste der rechtsverbindlichen harmonisierten Einstufungen (Anhang VI der CLP-Verordnung). Das Verzeichnis wurde von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) erstellt und wird von ihr unterhalten.

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