In den europäischen Richtlinien werden die Mindeststandards für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit festgelegt. Die EU-Richtlinien werden über einzelstaatliche Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten umgesetzt.
Die Mitgliedstaaten können strengere Vorschriften zum Schutz von Arbeitnehmern annehmen, ihre Rechtsvorschriften müssen aber den Mindeststandards entsprechen. Deshalb können die Rechtsvorschriften der einzelnen Mitgliedstaaten im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit voneinander abweichen
Eine Liste der einzelstaatlichen Umsetzungsmaßnahmen findet sich jeweils am Ende der Zusammenfassung jeder Richtlinie im Abschnitt Europäische Richtlinien auf der Website der EU-OSHA. Wenn Sie beispielsweise die Rahmenrichtlinie über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit auswählen, finden Sie am Ende der Seite einen Link zur Website EUR-LEX, auf der die einzelstaatlichen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie aufgeführt sind.
Die Europäische Kommission führte eine Bewertung der Durchführung der EU-Richtlinien im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit in EU-Mitgliedstaaten (2015) durch, über die ebenfalls ein kürzerer zusammenfassender Synthesebericht erstellt wurde.
Weitere Informationen über die einzelstaatlichen Rechtsvorschriften zu Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit finden sich auch in den Artikeln über die nationalen Systeme in OSHwiki.
Beim EU-OSHA-Focal Point des entsprechenden Mitgliedstaates erhalten Sie weitere Informationen über die einzelstaatlichen Rechtsvorschriften.