Die Verantwortung für Arbeitssicherheit liegt in Malta beim nationalen Amt für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz (OHSA), das im Jahr 2000 mit dem Gesetz OSHA XXVII gegründet wurde. Es besteht aus einem Vorstand und einem Vollzugsorgan. Die Mitglieder des Vorstands, die im Wesentlichen Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Gewerkschaften vertreten, werden vom zuständigen Minister in Absprache mit den Sozialpartnern berufen. Das Vollzugsorgan erfüllt folgende Aufgaben:
- Anwendung der Vorschriften des Gesetzes XXVII aus dem Jahr 2000 und aller Bestimmungen oder Anordnungen, die unter diesem Gesetz erlassen wurden;
- Festlegung von Umsetzungsstrategien für die allgemeine gesamtstaatliche Politik in Bezug auf Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz in Abstimmung mit dem Leiter (Chief Executive Officer) der OHSA;
- Beratung des zuständigen Ministers im Hinblick auf den Erlass von Bestimmungen, die ein hohes Maß an Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz fördern, aufrechterhalten und gewährleisten;
- Überwachung der Einhaltung der einschlägigen Rechtsvorschriften zur Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz und Ergreifung von Maßnahmen zu ihrer Durchsetzung;
- Entwurf von Bestimmungen oder Verhaltensregeln, die ein hohes Maß an Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz fördern, aufrechterhalten und gewährleisten;
- Förderung der Verbreitung von Informationen über Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz und über geeignete Methoden zur Verhütung arbeitsbedingter Verletzungen, Gesundheitsschäden oder Todesfälle;
- Förderung von Aufklärung und Schulungen über Gesundheit und Sicherheit sowie über erste Hilfe am Arbeitsplatz; h) Zusammenstellung und Auswertung von Daten und Statistiken über arbeitsbedingte Verletzungen, Gesundheitsschäden und Todesfälle sowie über ergänzende Themen;
- Führen von Registern über Fabriken, Anlagen, Geräte, Maschinen, Gegenstände, Stoffe oder Chemikalien, die zur Verwendung als Arbeitsmittel bestimmt sind und nach Ansicht des Amts Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz in schwerwiegender Weise gefährden;
- Untersuchung aller Fragen mit Bezug auf Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz sowie Ermittlungen zum Stand von Gesundheitsschutz und Sicherheit an jedem beliebigen Arbeitsplatz;
- Förderung und Durchführung wissenschaftlicher Forschungen, die eine wirksamere Vorbeugung gegen arbeitsbedingte Gesundheitsschäden, Verletzungen oder Todesfälle ermöglichen;
- Führen von Registern über Personen, die qualifizierte Auskünfte über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz erteilen können.