Die Überwachung der Umsetzung des Gesetzes über Arbeitsschutz ("Amtsblatt der Republik Montenegro, Nr. 79/04), der auf ihm beruhenden Bestimmungen sowie die Ergreifung technischer und sonstiger Maßnahmen zum Arbeitsschutz erfolgen durch Arbeitsinspektion des montenegrinischen Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, es sei denn, dass das Gesetz für bestimmte Tätigkeiten eine andere Aufsichtsbehörde vorsieht. Die Sektion für Tätigkeiten der Arbeitsaufsicht ist Bestandteil des Bereichs Arbeit des Ministeriums. Der Sektion steht der leitende Arbeitsaufsichtsbeamte vor. Die Beamten der Sektion gliedern sich in jene Arbeitsaufsichtsbeamte, die die Arbeitsbeziehungen überwachen, und solche, die den Stand des Arbeitsschutzes überwachen. Neben den im Gesetz festgelegten Verantwortlichkeiten und Befugnissen ist der Arbeitsaufsichtsbeamte bei der Ausübung seiner Tätigkeit für Folgendes verantwortlich bzw. zu Folgendem befugt :
- Überprüfung von allgemeinen Gesetzen, Tarifvereinbarungen, Arbeitsverträgen, Entscheidungen, Bescheiden und sonstigen persönlichen Dokumenten und Aufzeichnungen aus dem Bereich des Arbeitsschutzes;
- Ermittlungen in Zusammenhang mit bei der Arbeit erlittenen schweren Verletzungen, Unglücken mit mehreren Personen und Todesfällen. Zusätzlich zu den Tätigkeiten der Sektion wurde der dreigliedrige Sozialrat gemäß dem einschlägigen Gesetz (Amtsblatt der Republik Montenegro, Nr. 16/07) eingerichtet, der die Rolle des Wirtschafts- und Sozialrats übernahm, welcher früher eine "Tripartit plus"-Struktur hatte und auch Nichtregierungsorganisationen umfasste. Im Rahmen des Sozialrats wurde jüngst eine Sektion eingerichtet, die sich mit Fragen des Arbeitsschutzes und der Arbeitsmedizin beschäftigt. Ende 2009 wurde in Montenegro die Strategie zur Förderung der Gesundheit der Arbeitnehmer und des Arbeitsschutzes 2010-2014 zusammen mit dem Aktionsplan zu deren Umsetzung angenommen. Neben der Regierung von Montenegro sind die Sozialpartner die Vertreter des Gewerkschaftsbundes der Arbeitnehmer Montenegros sowie die Vertreter des montenegrinischen Arbeitgeberverbandes. Eine wichtige Rolle im System der Arbeitssicherheit kommt dem Fonds für Pensionsleistungen und Invaliditätsversicherung sowie dem Krankenversicherungsfonds zu, dem alle Arbeitnehmer angehören müssen, und der dem Ministerium für Arbeit und Sozialordnung auf Anfrage monatlich für jedes Kalenderjahr spätestens bis zum 31. Januar des darauffolgenden Jahres Daten über Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten, arbeitsbedingte Erkrankungen und Fälle von Erwerbsunfähigkeit übermitteln muss. Zum System des Arbeitsschutzes in Montenegro gehören auch bevollmächtigte Organisationen für Arbeitsschutzangelegenheiten, d. h. juristische oder natürliche Personen, die die entsprechenden personellen, organisatorischen, technischen und sonstigen Anforderungen erfüllen, die vom Ministerium für Arbeit und Sozialordnung für die Wahrnehmung folgender Aufgaben festgelegt wurden:
- Prüfung (Bewertung) technischer Unterlagen im Hinblick auf die Eignung von Präventivmaßnahmen im Bereich des Arbeitsschutzes, technischer Vorschriften und Standards zwecks Sicherstellung der Einhaltung von Sicherheitsbestimmungen für Arbeitnehmer in Gebäuden, für die technische Vorschriften über die dort vorzunehmenden Arbeiten gelten;
- Befähigung und Kontrolle im Hinblick auf die Eignung für sichere Arbeit der Arbeitnehmer;
- Tätigkeiten gemäß Artikel 36 des Gesetzes über Arbeitsschutz;
- Vorbereitung von Akten zur Beurteilung von Gefährdungen mit einem entsprechenden Vorschlag für deren Beseitigung;
- periodische Kontrollen und Prüfungen der Arbeitsausrüstungen, Mittel und persönlichen Ausrüstungen für den Arbeitsschutz;
- periodische Kontrollen und Prüfungen der elektrischen und sonstigen Anlagen sowie
- Prüfung der Bedingungen des Arbeitsumfelds (physische, chemische und biologische Schädlichkeit, Beleuchtung und Mikroklima).
Zu nennen sind noch bevollmächtigte Gesundheitsorganisationen, die Nichtregierungsorganisation "Gesellschaft für Arbeitsschutz Montenegros" sowie Versicherungsgesellschaften.