Finnland

Für die Umsetzung und Entwicklung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit sowie für die Ausarbeitung der zugehörigen Rechtsvorschriften ist das Sozial- und Gesundheitsministerium zuständig. Das Ministerium agiert in enger Zusammenarbeit u. a. mit dem Arbeits- und Wirtschaftsministerium, dem Bildungsministerium, dem Innenministerium, dem Umweltministerium, dem Verkehrs- und Kommunikationsministerium sowie mit verschiedenen Behörden, die spezifisch für Fragen im Zusammenhang mit der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz bei der Arbeit zuständig sind.


Die Einhaltung der Rechtsvorschriften in Bezug auf Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit wird durch das Ressort Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit überwacht. Die Zusammenarbeit im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz basiert auf dem Vollzugsgesetz und den relevanten Vereinbarungen zwischen Arbeitsmarktorganisationen. Die Arbeitnehmervertretung im Rahmen der Zusammenarbeit im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit wird durch für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit zuständige Vertreter sichergestellt. Der Arbeitgebervertreter ist der Beauftragte für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, sofern der Arbeitgeber die Pflichten im Rahmen der Zusammenarbeit nicht selbst wahrnimmt.


Das finnische Netzwerk für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit ist Bestandteil des Europäischen Informationsnetzwerks für Sicherheit und Gesundheitsschutz, das nationale Focal Points in jedem Mitgliedstaat der EU umfasst. Der nationale Focal Point in Finnland sorgt für die Koordinierung und das Management des nationalen Netzwerks für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit.


Focal points' contact details

  • Työterveyslaitos
    P.O.Box 40
    FI-00032
    Työterveyslaitos
    Finland
    Contact person: Taina PÄÄKKÖNEN
    E-mail address:
    FOP.Finland [at] ttl.fi