Das isländische Konzept für die europäische Zusammenarbeit im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz.
Das isländische Gesetz über Arbeitsumgebung, Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz Nr. 46/1980 soll ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld gewährleisten, das generell mit den sozialen und technischen Entwicklungen in der Gesellschaft im Einklang steht, und soll für Bedingungen sorgen, die sicherstellen, dass Probleme im Bereich von Sicherheit und Gesundheitsschutz innerhalb der Arbeitsstätten gelöst werden können, und zwar in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften sowie im Einklang mit den Leitlinien der Arbeitgeber- und der Arbeitnehmerseite und den Leitlinien und Anweisungen der Verwaltung für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz.
Dieses Gesetz erfasst alle Tätigkeiten, bei denen eine oder mehrere Personen beschäftigt sind, unabhängig davon, ob es sich bei diesen um Inhaber von Unternehmen oder um Arbeitnehmer handelt. Arbeitgeber haben sicherzustellen, dass die Arbeitsumgebung, die Sicherheit und die Verhütung von Gefahren angemessen und zufriedenstellend sind.