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Was Sie nicht verpassen dürfen, wenn Sie über die Arbeit der EU-OSHA auf dem Laufenden bleiben möchten
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Neuigkeiten zum Thema Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, z. B. aktuelle Veröffentlichungen, Normen/Verordnungen, gute praktische Lösungen usw.
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Veranstaltungskalender mit Veranstaltungen zum Thema Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit in Europa und anderen Ländern
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Der Verwaltungsrat:
Der Verwaltungsrat gibt die Strategie und die Ziele der Agentur vor und fordert vom Exekutivdirektor der Agentur Rechenschaftspflicht ein. Die Tätigkeit des Verwaltungsrats ist in der Gründungsverordnung und der Geschäftsordnung geregelt. Der Verwaltungsrat ernennt den Exekutivdirektor und nimmt die nachstehenden wichtigen Unterlagen an:
- Strategie der Agentur
- Programmplanungsdokument
- Jährlicher Haushaltsplan
- Konsolidierter jährlicher Tätigkeitsbericht und Bewertung der Tätigkeit der EU-OSHA
- Stellungnahme zum Jahresabschluss
Die Mitglieder des Verwaltungsrats werden in Einklang mit der Gründungsverordnung der EU-OSHA ernannt. Der Rat benennt Vertreter der drei Hauptinteressengruppen — Regierungen, Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände — für die einzelnen Mitgliedstaaten. Die Europäische Kommission entsendet eigene Mitglieder, und das Europäische Parlament ernennt einen unabhängigen Sachverständigen in den Verwaltungsrat.
Den Vorsitz des Verwaltungsrats führen im jährlichen Wechsel Mitglieder der drei wichtigsten Interessengruppen. Der Verwaltungsrat kommt mindestens zwei Mal jährlich zusammen, und die Protokolle der Sitzungen werden veröffentlicht; siehe Mitglieder des Verwaltungsrats; hier können auch die Interessenerklärungen und Erklärungen über das Nichtvorliegen von Interessenkonflikten sowie Zusammenfassungen der Lebensläufe abgerufen werden.
Der Exekutivausschuss des Verwaltungsrats
Der Exekutivausschuss ist eine kleinere Lenkungsgruppe, die sich aus acht Mitgliedern des Verwaltungsrats zusammensetzt. Er kommt dreimal jährlich zusammen, um die Ausarbeitung und Umsetzung der Beschlüsse des Verwaltungsrats zu überwachen. Die Protokolle der Sitzungen des Exekutivausschusses sind ebenfalls öffentlich einsehbar (siehe unten).
Siehe die Mitglieder des Exekutivausschusses und ihre Stellvertreter.
Die EU-OSHA ist eine dreigliedrige Organisation, die sich guter Leitung verpflichtet hat. Zu einer guten Leitung gehören mehrere Elemente unter anderem Offenheit, Zugänglichkeit und Aufgeschlossenheit, Transparenz, Einhaltung von Vorschriften und Regeln, Wirksamkeit, Effizienz und Erfüllung der Rechenschaftspflicht.
Die EU-OSHA ist eine Agentur der EU, in der der Verwaltungsrat und sein Exekutivausschuss zusammen mit dem Exekutivdirektor für die Einhaltung der Grundsätze guter Leitung von entscheidender Bedeutung sind.
Warum gute Leitung so wichtig ist
Die Agentur gewährleistet durch gute Leitung, dass bei ihren Arbeiten ein breiteres Interessenspektrum berücksichtigt, den Erwartungen der Interessengruppen Rechnung getragen und die praktische Bedeutung für die Beteiligten beachtet wird. Durch gute Leitung wird sichergestellt, dass die personellen und finanziellen Ressourcen effizient und wirksam für die Erreichung der Ziele verwendet werden. Sie verbessert die Transparenz und fördert dadurch die Erfüllung der Rechenschaftspflicht gegenüber Interessengruppen und EU-Bürgern.
In den folgenden Abschnitten wird erläutert, wie die EU-OSHA eine gute Leitung verwirklicht.
Wichtige Entscheidungsträger
Exekutivdirektor: Der Exekutivdirektor der Agentur wird vom Verwaltungsrat nach Maßgabe der Gründungsverordnung ernannt. Seine Amtszeit dauert fünf Jahre und kann nur einmal verlängert werden.
Der Verwaltungsrat: Der Verwaltungsrat gibt die Strategien und Ziele der Agentur vor und fordert vom Exekutivdirektor der Agentur Rechenschaftspflicht hinsichtlich der Einhaltung dieser Vorgaben ein. Dem Verwaltungsrat gehören von Seiten der EU-Mitgliedstaaten Vertreter von
- Regierungen,
- Arbeitgebern und
- Arbeitnehmern an;
- auch die Europäische Kommission ist in diesem Gremium vertreten.
Das Europäische Parlament benennt einen unabhängigen Sachverständigen, der jedoch kein Stimmrecht hat.
Die EWR-EFTA-Länder und Vertreter einiger anderer EU-Agenturen entsenden ebenfalls Vertreter, die als Beobachter im Verwaltungsrat teilnehmen.
Den Vorsitz des Verwaltungsrats führen abwechselnd Mitglieder der drei Interessengruppen Regierungen, Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Der Exekutivausschuss: Der Exekutivausschuss ist eine kleinere Lenkungsgruppe, die sich aus den Mitgliedern des Verwaltungsrats rekrutiert. Er überwacht die Erarbeitung und Umsetzung der Beschlüsse des Verwaltungsrats.
Beratergruppen unterstützen die Agentur durch strategische Beratung und Rückmeldungen zu ihrer Arbeit. Die Mitglieder dieser Gruppen, unter anderem Persönlichkeiten aus Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbänden und von Regierungen, werden vom Verwaltungsrat ernannt.
Verwirklichung von Transparenz und Erfüllung der Rechenschaftspflicht
Transparenz ist eine Voraussetzung für die Erfüllung der Rechenschaftspflicht.
Die Agentur gewährleistet Transparenz, indem sie wichtige Dokumente öffentlich zugänglich macht. Dies sind z. B. die Strategie der Agentur, die Programmplanungsdokumente und Tätigkeitsberichte, die jährlichen Haushaltspläne, Rechnungsabschlüsse und Berichte des Rechnungshofs.
Der Exekutivdirektor, die leitenden Mitarbeiter und die Mitglieder des Verwaltungsrats sind gehalten, Erklärungen zu ihren Interessen abzugeben (siehe hierzu: Strategie der EU-OSHA zu Interessenkonflikten). Die Protokolle der Sitzungen des Verwaltungsrats sind öffentlich zugänglich.
Für die Erfüllung der Rechenschaftspflicht sind mehrere Verfahren vorgesehen.
Als Anweisungsbefugter muss der Exekutivdirektor vom Europäischen Parlament auf Empfehlung des Rates Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans erteilt bekommen.
Auch dem Verwaltungsrat kommt eine wichtige Rolle zu: Er nimmt den konsolidierten jährlichen Tätigkeitsbericht an und gibt eine Stellungnahme zu den Jahresabschlüssen ab. Zudem entscheidet der Verwaltungsrat über die Ernennung des Exekutivdirektors und die Verlängerung seiner Amtszeit. Er verabschiedet auch die Strategie der Agentur, ihre Programmplanungsdokumente und jährlichen Haushaltspläne.
Die Agentur stützt sich auf einen internen Kontrollrahmen, der sicherstellen soll, dass sie ihre Ziele erreicht. Zu diesem Zweck richtete die Agentur eine Organisationsstruktur und interne Kontrollsysteme ein, die sich nach dem Rahmen und dem Risikoumfeld richten, in dem sie tätig ist.
Im Rahmen der internen Kontrollsysteme zur Gewährleistung von Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit wendet die Agentur bestimmte Maßnahmen an, um betrügerisches Verhalten zu verhüten und aufzudecken; hierzu gehört eine Betrugsbekämpfungsstrategie.
Die EU-OSHA wird internen und externen Prüfungen unterzogen, so dass sie von unabhängiger Seite Rat, Stellungnahmen und Empfehlungen zu Qualität und Funktionsweise interner Kontrollsysteme sowie zur Einhaltung der Haushaltsordnung und sonstiger Vorschriften der EU durch die Agentur erhält.
Der Verwaltungsrat nahm den Europäischen Kodex für gute Verwaltungspraxis an.
Der Verwaltungsrat hat eine Reihe bewährter Verfahren für die Mitglieder des Verwaltungsrats vereinbart.
Siehe Mitglieder des Verwaltungsrats und Mitglieder des Exekutivausschusses mit näheren Informationen über ihre jeweiligen Aufgaben.
Der interne Kontrollrahmen der EU-OSHA steht im Einklang mit dem überarbeiteten Rahmen für die interne Kontrolle der Europäischen Kommission (C(2017) 2373 final vom 19. April 2017). Der interne Kontrollrahmen besteht aus fünf Komponenten und 17 Grundsätzen der internen Kontrolle. Auf der Grundlage einer jährlichen Risikobewertung legt die EU-OSHA einen Aktionsplan auf und ergreift Maßnahmen, um Risiken so weit wie möglich zu mindern.
Die fünf Komponenten und 17 Grundsätze der internen Kontrolle lauten wie folgt:
Kontrollumfeld
1. Die EU-OSHA beweist ihr Engagement für Integrität und ethische Werte.
2. Der Verwaltungsrat beweist seine Unabhängigkeit von der Organisationsleitung und überwacht die Entwicklung und Durchführung der internen Kontrolle.
3. Der Direktor legt Strukturen, Berichtslinien und geeignete Befugnisse und Zuständigkeiten bei der Verfolgung der Ziele fest.
4. Die EU-OSHA beweist ihr Engagement für die Gewinnung, Entwicklung und Bindung kompetenter Mitarbeiter im Einklang mit den Zielen.
5. Die EU-OSHA verpflichtet einzelne Mitarbeiter zur Verantwortung für ihre internen Kontrollaufgaben bei der Verfolgung der Ziele.
Risikobewertung
6. Die EU-OSHA legt die Ziele mit ausreichender Klarheit fest, um die Ermittlung und Bewertung von Risiken im Zusammenhang mit den Zielen zu ermöglichen.
7. Die EU-OSHA ermittelt Risiken für die Erreichung ihrer Ziele in der gesamten Organisation und analysiert Risiken als Grundlage für die Festlegung, wie die Kontrolle der Risiken aussehen sollte.
8. Bei der Bewertung der Risiken für das Erreichen ihrer Ziele berücksichtigt die EU-OSHA das Betrugspotenzial.
9. Die EU-OSHA ermittelt und bewertet Änderungen, die sich erheblich auf das interne Kontrollsystem auswirken könnten.
Kontrolltätigkeiten
10. Die EU-OSHA wählt Kontrolltätigkeiten aus und entwickelt solche, die dazu beitragen, die Risiken für das Erreichen der Ziele auf ein annehmbares Niveau zu senken.
11. Die EU-OSHA wählt allgemeine Technologiekontrolltätigkeiten aus und entwickelt diese, um das Erreichen der Ziele zu unterstützen.
12. Die EU-OSHA übt Kontrolltätigkeiten mit Hilfe von Organisationsstrategien, in denen die Erwartungen definiert sind, sowie im Rahmen von Verfahren zur Umsetzung dieser Strategien aus.
Information und Kommunikation
13. Die EU-OSHA erhält bzw. generiert und verwendet einschlägige qualitätsbezogene Informationen, um das Funktionieren der internen Kontrolle zu unterstützen.
14. Die EU-OSHA kommuniziert intern Informationen, einschließlich der Ziele und Zuständigkeiten für die interne Kontrolle, die erforderlich sind, um das Funktionieren der internen Kontrolle zu unterstützen.
15. Die EU-OSHA kommuniziert mit externen Parteien über Fragen, die das Funktionieren der internen Kontrolle betreffen.
Monitoring
16. Die EU-OSHA wählt laufende und/oder getrennte Bewertungen aus, entwickelt und führt sie durch, um festzustellen, ob die Komponenten der internen Kontrolle vorhanden sind und funktionieren.
17. Die EU-OSHA ermittelt Mängel bei der internen Kontrolle und teilt sie den Stellen, die für das Ergreifen von Korrekturmaßnahmen zuständig sind, rechtzeitig mit.


