In Belgien fallen Sicherheit, Gesundheitsschutz und Wohlbefinden am Arbeitsplatz in die Zuständigkeit der Ministerin der Beschäftigung und ihres Dienstes, d. h. des Föderalen Öffentlichen Dienstes Beschäftigung, Arbeit und Soziale Konzertierung. Der belgische Focal Point wird von diesem Dienst koordiniert und geleitet.

In der Republik Kroatien liegt die Zuständigkeit für die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit in erster Linie beim Ministerium für Arbeit, Rentenwesen, Familie und Sozialpolitik. In diesem Bereich arbeitet es eng mit dem Gesundheitsministerium zusammen. Drei weitere Einrichtungen sind an der Umsetzung von Maßnahmen für die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit beteiligt:

Seit der Unterzeichnung des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens (SAA) im Juni 2006 nimmt Albanien am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil. Vor diesem Hintergrund wurden auch beträchtliche Fortschritte im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit erzielt. Die Regierung hat eine „Nationale Strategie für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz“ aufgestellt, die vom Parlament verabschiedet wurde.

In der Tschechischen Republik untersteht der Bereich Sicherheit, Gesundheitsschutz und Wohlergehen bei der Arbeit in erster Linie dem Ministerium für Arbeit und Soziales, das ebenso für den Dialog mit den Sozialpartnern und mit dem Gesundheitsministerium der Tschechischen Republik zuständig ist. In begrenztem Umfang fällt dieser Bereich auch in die Zuständigkeit des tschechischen Amtes für Bergbau und des staatlichen Amtes für nukleare Sicherheit.

Das Gewerbeaufsichtsamt, das dem Ministerium für Arbeit untergeordnet ist, sorgt für die Einhaltung der Rechtsvorschriften zu Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit auf dem Festland. Die Verabschiedung von Rechtsvorschriften und deren Anwendung ist in einer Reihe von Branchen jedoch Sache anderer Behörden.


Ausnahmen:

In der Republik Bulgarien fällt die Politik im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit in die Zuständigkeit des Ministerrats. Das Ministerium für Arbeit und Sozialpolitik entwickelt, koordiniert und implementiert die Politik auf dem Gebiet der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit. Das Ministerium für Gesundheit leitet und koordiniert Tätigkeiten für den Schutz und die Förderung der Gesundheit bei der Arbeit.

Das deutsche Arbeitsschutzsystem ist durch eine duale Struktur gekennzeichnet. Es besteht aus dem staatlichen Arbeitsschutz (Bund und Länder) und den selbstverwalteten Unfallversicherungsträgern. Die staatliche Seite (Bund und Länder) erlässt Gesetze, Verordnungen und Regeln staatlicher Ausschüsse. Die Unfallversicherungsträger erlassen nach Bedarfsprüfung und mit Genehmigung von Bundesregierung und Ländern eigene Unfallverhütungsvorschriften.

Das grundlegende Dokument im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit in Estland ist das Gesetz über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, das vom estnischen Parlament – dem Riigikogu – angenommen wurde und auf deren Grundlage verschiedene einschlägige Verordnungen der Regierung und des Sozialministers entwickelt und erlassen wurden (das Gesetz trat am 26. Juli 1999 in Kraft). In dem System für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit der Republik Estland stellt das Ministerium für Soziale Angelegenheiten die Exekutivbehörde dar.

Die Arbeit der Behörde für Gesundheitsschutz und Sicherheit ist darauf ausgerichtet, einen dauerhaften kulturellen Wandel zu bewirken. Eine Kultur, in der das proaktive Management von Sicherheit, Gesundheitsschutz und Wohlergehen am Arbeitsplatz von allen als wichtiger Beitrag zum langfristigen Erfolg jedes Unternehmens und jeder Organisation betrachtet wird. Wir glauben, dass wir diesen kulturellen Wandel erreichen werden, wenn wir eine Vision und eine strategische Richtung vorgeben.

Alle Fragen im Zusammenhang mit Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit auf nationaler Ebene unterstehen der Verantwortung des Ministeriums für Arbeit und soziale Sicherheit.