Das Ministerium für Arbeit und Soziales (Arbeitsministerium) ist der nationale Focal Point und fungiert als offizielle Vertretung der EU-OSHA in der Republik Nordmazedonien. Aufgabe des Arbeitsministeriums ist es, politische Maßnahmen in den Bereichen Arbeitsmarkt, soziale Sicherheit, Chancengleichheit sowie Schutz vor und Verhinderung von Diskriminierung nach internationalen Standards und Grundsätzen wirksam zu entwickeln und umzusetzen.
The Ministry of Family, Labour and Social Services is the main responsible organization in the field of OSH, in collaboration with other ministries and stakeholders, and is responsible for developing, implementing and enforcing legislation.
The focal point on behalf of the Ministry is the Directorate General of Occupational Safety and Health. The Directorate General;
Die Bezeichnung Kosovo berührt nicht die Standpunkte zum Status des Kosovos und steht im Einklang mit der Resolution 1244 (1999) des VN-Sicherheitsrates und dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zur Unabhängigkeitserklärung des Kosovos.
Die Überwachung der Umsetzung des Gesetzes über Arbeitsschutz ("Amtsblatt der Republik Montenegro, Nr. 79/04), der auf ihm beruhenden Bestimmungen sowie die Ergreifung technischer und sonstiger Maßnahmen zum Arbeitsschutz erfolgen durch Arbeitsinspektion des montenegrinischen Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, es sei denn, dass das Gesetz für bestimmte Tätigkeiten eine andere Aufsichtsbehörde vorsieht. Die Sektion für Tätigkeiten der Arbeitsaufsicht ist Bestandteil des Bereichs Arbeit des Ministeriums. Der Sektion steht der leitende Arbeitsaufsichtsbeamte vor.
In der Republik Serbien fallen Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz in den Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Arbeit und Sozialpolitik. Das Ministerium umfasst zwei administrative Stellen, die in diesem Bereich tätig sind, nämlich das Direktorat Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, das unter anderem Rechtsvorschriften ausarbeitet, und das Gewerbeaufsichtsamt, das für die Überwachung der Durchsetzung dieser Rechtsvorschriften zuständig ist.
Der Arbeitnehmer/innenschutz ist in Österreich auf verschiedene Akteure aufgeteilt. Die gesetzliche Grundlage bildet das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz samt Verordnungen. Für die Kontrolle der Einhaltung der Arbeitnehmer/innenschutzvorschriften sind die Arbeitsinspektion, die Land- und Forstwirtschaftsinspektionen der Länder sowie eigene Organisationen für den öffentlichen Dienst zuständig. Umfassende Informationen stehen auf der Website der Arbeitsinspektion zur Verfügung.
In Polen bildet die Verfassung der Republik Polen die Rechtsgrundlage für das Recht auf sichere und gesunde Arbeitsbedingungen. Wie dieses Recht umgesetzt wird, ist gesetzlich festgelegt, und zwar durch das Arbeitsgesetzbuch. Die wichtigsten Bestimmungen des Arbeitsgesetzbuchs für diesen Bereich finden sich in Abschnitt X über Gesundheitsschutz und Sicherheit bei der Arbeit, Abschnitt VIII über den Schutz von Frauen bei der Arbeit und Abschnitt IX über den Schutz junger Menschen bei der Arbeit.
In Slowenien fallen Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit in den Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Arbeit, Familie, Soziales und Chancengleichheit und des Gesundheitsministeriums. Diese beiden Ministerien beobachten und bewerten die Lage in diesem Bereich und erarbeiten auf dieser Grundlage Regelungen und Lösungen für die einheitliche Regelung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz. Die Aufsicht über die Umsetzung der Vorschriften auf diesem Gebiet obliegt der Arbeitsinspektion der Republik Slowenien.