Focal Point der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz In Spanien wird die Verhütung berufsbedingter Risiken durch das Gesetz 31/95 und seine Ergänzungs- oder Änderungsverordnungen geregelt.
Das französische System für die Prävention von Risiken am Arbeitsplatz umfasst:
In Italien fällt das institutionelle System der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit in die Zuständigkeit des Ministeriums für Arbeit und Gesundheit in Abstimmung mit den regionalen Koordinierungsausschüssen und den Sozialpartnern. Zu ihren Aufgaben gehören Beratung in Gesetzgebungsfragen, Aufsicht, Gesundheitsförderung und Unterstützung für Unternehmen.
Das Department of Labour Inspection (Amt für Arbeitsinspektion) ist der nationale Focal Point für Zypern.
Der lettische Focalpoint wird vom staatlichen Gewerbeaufsichtsamt verwaltet; für den Informationsfluss ist der Informationsausschuss zuständig, der sich aus Vertretern für Sicherheit und Gesundheitsschutz aus dem Ministerium für Soziales, dem Gewerbeaufsichtsamt, dem freien lettischen Gewerkschaftsbund, dem lettischen Arbeitgeberverband und dem Institut für Arbeitsschutz und Umweltgesundheit zusammensetzt.
In Litauen ist das Ministerium für Sozialschutz und Arbeit gemeinsam mit dem Gesundheitsministerium für die Umsetzung der nationalen Politik im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer zuständig.
Die luxemburgischen Mitglieder des europäischen Beratenden Ausschusses für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz (ACSH) als dreigliedriger Ausschuss.
Die Verwaltungsaufgaben im Zusammenhang mit Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit und Beschäftigung wurden von der ungarischen Regierung dem Zuständigkeitsbereich des Ministers für Beschäftigungspolitik, den Hauptstadt-Bezirksstellen sowie den Regierungsbüros auf Komitatsebene zugewiesen.
Die Verantwortung für Arbeitssicherheit liegt in Malta beim nationalen Amt für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz (OHSA), das im Jahr 2000 mit dem Gesetz OSHA XXVII gegründet wurde. Es besteht aus einem Vorstand und einem Vollzugsorgan. Die Mitglieder des Vorstands, die im Wesentlichen Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Gewerkschaften vertreten, werden vom zuständigen Minister in Absprache mit den Sozialpartnern berufen. Das Vollzugsorgan erfüllt folgende Aufgaben:
In den Niederlanden tragen Arbeitgeber und Beschäftigte innerhalb eines Unternehmens die Hauptverantwortung für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Arbeit.