Der Vorsitz im Rat der Europäischen Union, auch Ratspräsidentschaft genannt, wird von den Regierungen der Mitgliedstaaten im Wechsel wahrgenommen, wobei der Vorsitz alle sechs Monate, jeweils zum 1. Januar und zum 1. Juli, auf den nächsten Mitgliedstaat übergeht. Die Ratspräsidentschaft ist mit großer Verantwortung verbunden: Der Mitgliedstaat, der die Präsidentschaft innehat, leitet während seiner Amtszeit die Sitzungen und Tagungen des Rates, einem der wichtigen Entscheidungsorgane der EU. Zudem ist es Aufgabe der Ratspräsidentschaft, dafür zu sorgen, dass die Mitgliedstaaten harmonisch zusammenarbeiten, bei Bedarf Kompromisse auszuhandeln und dabei stets im Interesse der gesamten EU zu handeln.

Das Arbeitsprogramm der Ratspräsidentschaft wird jeweils für 18 Monate von drei Mitgliedstaaten (dem „Dreiervorsitz“) gemeinsam erstellt. Darin sind die Ziele, die die Ratspräsidentschaft in ihrer Amtszeit, auch zusammen mit den anderen Mitgliedern des Dreiervorsitzes, erreichen will, im Einzelnen aufgeführt, insbesondere die langfristigen Ziele, die realistischerweise nicht in nur sechs Monaten umsetzbar sind.

Weitere Informationen über den aktuellen Vorsitz finden Sie auf der Website des Rates der EU.

28/12/2012

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Mit den OiRA-Tools werden die erforderlichen Ressourcen und das Know-how bereitgestellt, damit Kleinst- und Kleinunternehmen die in ihrem Unternehmen bestehenden Risiken selbst bewerten können. Die Tools stehen kostenlos im Internet zur Verfügung, sind leicht zugänglich und benutzerfreundlich.

OiRA bietet einen schrittweisen Ansatz für den Prozess der Gefährdungsbeurteilung. Dabei werden zunächst die Risiken am Arbeitsplatz ermittelt, anschließend wird der Benutzer durch den Prozess der Umsetzung von Präventivmaßnahmen geführt und am Ende werden die Kontrolle und die Meldung von Risiken erläutert.

Was ist OiRA?

OiRA wurde mit dem Ziel gegründet, Kleinst- und Kleinunternehmen benutzerfreundliche Tools zur Verfügung zu stellen, mit denen sie durch den Prozess der Gefährdungsbeurteilung geleitet werden. Die OiRA-Software, die 2009 von der EU-OSHA entwickelt wurde und seit 2010 im Einsatz ist, basiert auf einem niederländischen Tool für die Gefährdungsbeurteilung namens RI&E, das von Benutzern gut angenommen wird und sich bewährt hat. 

Mit der OiRA-Software der EU-OSHA können Sozialpartner einzelner Branchen (Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände) sowie innerstaatliche Stellen (Ministerien, Arbeitsaufsichtsbehörden, Arbeitsschutzinstitute usw.) sektorspezifische Tools für die Gefährdungsbeurteilung erarbeiten, die auf kleine Unternehmen abgestimmt sind.

Aktuelle Informationen über das OiRA-Projekt (über OiRA-Partner und über veröffentlichte oder noch zu veröffentlichende OiRA-Tools) finden Sie auf der OiRA-Projekt-Website.

Was ist die Idee hinter OiRA?

Die Gefährdungsbeurteilung bildet die Grundlage eines jeden Konzepts für das Sicherheits- und Gesundheitsmanagement und ist für die Schaffung eines gesunden Arbeitsumfelds unerlässlich. 

Über OiRA unterstützt die EU-OSHA den Strategischen Rahmen der EU für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 2021–2027, der im Juni 2021 ins Leben gerufen wurde. Das Ziel besteht darin, dass aufgrund der Erleichterung der Gefährdungsbeurteilung mittels OiRA mehr Kleinst- und Kleinunternehmen die in ihrem Unternehmen bestehenden Risiken bewerten und die Qualität ihrer Gefährdungsbeurteilungen zunimmt. Die Tools ermöglichen es den Unternehmen, den Prozess der Gefährdungsbeurteilung einzuleiten (oder zu verbessern). So werden die Unternehmen dabei unterstützt, ihre Wettbewerbsfähigkeit zu steigern, z. B. durch Senkung der mit berufsbedingten Erkrankungen verbundenen Kosten, durch Minimierung des Unfallrisikos sowie durch Verbesserung der allgemeinen Arbeitsbedingungen und der Unternehmensleistung.

Welche Vorteile bietet OiRA?

Heutzutage ist die Gefährdungsbeurteilung ein Prozess, der für viele Unternehmen zur Selbstverständlichkeit geworden ist und an Hunderttausenden von Arbeitsstätten in ganz Europa zur Vorbeugung von Risiken angewendet wird. Für einige Unternehmen, insbesondere für Kleinst- und Kleinunternehmen, kann die Gefährdungsbeurteilung jedoch eine Herausforderung darstellen. OiRA kann diesen Prozess vereinfachen und den Unternehmen die Ressourcen zur Verfügung stellen, die sie benötigen, um eine solche Herausforderung zu bewältigen.

Durch den Einsatz von OiRA-Tools profitieren die Unternehmen zudem von folgenden Aspekten:

  • Die Nutzung der OiRA-Tools ist vollkommen kostenlos.
  • Die Tools sind online verfügbar.
  • Es ist eine mobile App verfügbar.
  • Die Tools sind auf den jeweiligen Sektor ausgerichtet.
  • Die Tools lassen sich bis zu einem gewissen Grad an die Voraussetzungen der Unternehmen anpassen.
  • Die Tools bieten die Möglichkeit, einen Aktionsplan zu entwickeln und aus einer Liste von Maßnahmenvorschlägen auszuwählen.

Wie funktioniert OiRA?

Der OiRA-Prozess umfasst fünf zentrale Schritte:

  1. Vorbereitung: Bis zu einem gewissen Grad ermöglicht OiRA den Unternehmen, die Gefährdungsbeurteilungen auf ihre eigenen Besonderheiten zuzuschneiden, indem sie einige einfache Fragen beantworten.
  2. Identifizierung: In diesem Schritt werden Objekte an der Arbeitsstätte ermittelt, die eine Gefährdung darstellen könnten. Zudem wird ermittelt, welche Personen den Gefahren ausgesetzt sein könnten.
  3. Bewertung: In dieser Phase werden die ermittelten Risiken nach ihrer Priorität geordnet. Dank dieser Priorisierung kann später besser entschieden werden, welche Maßnahmen zuerst umgesetzt werden sollen.
  4. Aktionsplan: Das Tool wird dann dazu verwendet, einen Aktionsplan zu erstellen und zu entscheiden, wie die ermittelten Risiken beseitigt oder eingedämmt werden können.
  5. Bericht: Schließlich werden automatisch ein Bericht und ein Aktionsplan erstellt, die ausgedruckt und/oder heruntergeladen werden können, um so die Ergebnisse des Gefährdungsbeurteilungsprozesses zu dokumentieren.

Wie kann auf OiRA zugegriffen werden?

Für die Registrierung ist lediglich eine gültige E-Mail-Adresse erforderlich. Einzelpersonen und Unternehmen können aus dem verfügbaren Angebot das OiRA-Tool auswählen, das für ihr Land, ihre Branche und ihr Unternehmen am besten geeignet ist. 

Entdecken Sie auf der OiRA-Projekt-Website, welche OiRA-Tools für die einzelnen Branchen und Länder verfügbar sind.

Mitwirkung von Sozialpartnern und innerstaatlichen Stellen

Alle OiRA-Tools wurden von Sozialpartnern und/oder innerstaatlichen Stellen entwickelt, oder die Entwicklung fand unter Mitwirkung dieser Institutionen statt. Wenn Sie ein Sozialpartner oder eine innerstaatliche Einrichtung/Behörde sind und sich an der Entwicklung eines oder mehrerer sektorspezifischer OiRA-Tools beteiligen möchten, können Sie sich über die weitere Vorgehensweise auf der OiRA-Projekt-Website informieren.

Einige Nanomaterialien sind natürlichen Ursprungs, während andere bei Tätigkeiten des Menschen als Nebenprodukt anfallen oder speziell für einen bestimmten Zweck hergestellt werden. Nanomaterialien weisen zwar viele nutzbringende Eigenschaften auf, aber es bestehen erhebliche Defizite hinsichtlich des Wissens über die damit verbundenen Gesundheitsrisiken. Daher ist beim Umgang mit diesen Materialien besondere Sorgfalt erforderlich, und die Forschung in diesem Bereich muss fortgesetzt werden.

Was sind Nanomaterialien?

Die Definitionen vieler Organisationen stimmen darin überein, dass Nanomaterialien Partikel enthalten, die ein oder mehrere Außenmaße im Bereich von 1 bis 100 Nanometer (nm) aufweisen. Hier finden Sie die Definition der Europäischen Kommission von Nanomaterialien.

Nanomaterialien sind bis zu 10 000 Mal kleiner als der Durchmesser eines menschlichen Haars und damit mit der Größe von Atomen oder Molekülen vergleichbar. Ihr Name stammt von ihrer winzigen Struktur (ein Nanometer ist der milliardste Teil eines Meters). Nicht nur wegen ihrer geringen Größe, sondern auch aufgrund anderer physikalischer oder chemischer Merkmale, u. a. ihrer Form und Oberfläche, weisen Nanomaterialien andere Eigenschaften auf als Materialien mit größeren Ausmaßen. 

Aufgrund dieser Unterschiede bieten Nanomaterialien neue und interessante Möglichkeiten im Ingenieurwesen, in der Informations- und Kommunikationstechnologie sowie im medizinischen und pharmazeutischen Bereich, um nur einige Beispiele zu nennen. Dieselben Merkmale, die Nanomaterialien ihre einzigartigen Eigenschaften verleihen, haben aber auch Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen und auf die Umwelt. 

Wo kommen Nanomaterialien vor?

Nanomaterialien können natürlichen Ursprungs sein und beispielsweise bei Vulkanausbrüchen ausgestoßen werden oder bei Tätigkeiten des Menschen als Nebenprodukt anfallen, z. B. in Dieselabgasen oder Tabakrauch.  Von besonderem Interesse sind jedoch speziell hergestellte Nanomaterialien, die bereits in einer großen Vielzahl von Produkten und Anwendungen zu finden sind.

Einige dieser Nanomaterialien wie synthetisches amorphes Siliziumdioxid werden schon seit Jahrzehnten eingesetzt, z. B. in Beton, Reifen und Nahrungsmitteln. Andere wiederum wurden erst kürzlich entdeckt, wie Nano-Titandioxid als UV-Schutz in Farben und Sonnencremes, Nanosilber als antimikrobielles Mittel in Textilien und für medizinische Anwendungen oder Kohlenstoffnanoröhren. Sie werden aufgrund ihrer mechanischen Festigkeit, ihres geringen Gewichts, ihrer Wärmeableitung und ihrer elektrischen Leitfähigkeit unter anderem in elektronischen Geräten, zur Energiespeicherung, für die Konstruktion von Fahrzeugen und Raumfahrzeugen sowie in Sportausrüstung vielfach verwendet. Die Entwicklung neuer Generationen von Nanomaterialien schreitet weiterhin schnell voran, und der Markt für sie wird vermutlich wachsen.

Welche Gesundheits- und Sicherheitsbedenken gibt es in Bezug auf Nanomaterialien?

Hinsichtlich der Auswirkungen von Nanomaterialien auf die Gesundheit gibt es ernsthafte Bedenken. Der Wissenschaftliche Ausschuss „Neu auftretende und neu identifizierte Gesundheitsrisiken“ (SCENIHR) hat festgestellt, dass nachgewiesene Gesundheitsrisiken im Zusammenhang mit einer Reihe von hergestellten Nanomaterialien bestehen. Nicht alle Nanomaterialien haben jedoch zwangsläufig eine toxische Wirkung. Im Rahmen der Fortsetzung der laufenden Forschung muss jeder Einzelfall geprüft werden.

Besonders gravierende gesundheitliche Auswirkungen von Nanomaterialien betreffen die Lunge und führen unter anderem zu Entzündungen und Gewebeschäden, Fibrose und der Bildung von Tumoren. Auch das Herz-Kreislauf-System kann betroffen sein. Einige Arten von Kohlenstoffnanoröhren können ähnliche Auswirkungen wie Asbest haben. Neben der Lunge wurden Nanomaterialien auch in anderen Organen und Geweben einschließlich Leber, Nieren, Herz, Gehirn, Knochen und Weichgewebe nachgewiesen.

Aufgrund ihrer geringen Größe und ihrer großen Oberfläche können partikuläre Nanomaterialien in Pulverform ein Explosionsrisiko darstellen, während dies bei den entsprechenden gröberen Materialien nicht der Fall ist.

Weitere Informationen erhalten Sie im Arbeitspapier der Europäischen Kommission Types and uses of nanomaterials, including safety aspects (Arten und Verwendungsformen von Nanomaterialien einschließlich Sicherheitsaspekten) und in der Literaturübersicht der EU-OSHA Workplace exposure to nanoparticles (Nanopartikelexposition am Arbeitsplatz).

Wie kommen wir am Arbeitsplatz mit Nanomaterialien in Kontakt?

Arbeitnehmer können in der Produktionsphase mit Nanomaterialien in Kontakt kommen. Allerdings sind eventuell noch viel mehr Arbeitnehmer entlang der Wertschöpfungskette Nanomaterialien ausgesetzt, unter Umständen sogar, ohne es zu wissen. Daher ist es unwahrscheinlich, dass geeignete Maßnahmen getroffen werden, um die Exposition gegenüber Nanomaterialien zu verhindern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Literaturübersicht Risk perception and risk communication with regard to nanomaterials in the workplace (Risikowahrnehmung und -kommunikation in Bezug auf Nanomaterialien am Arbeitsplatz).

Die Exposition kann somit in einer Vielzahl von Arbeitsumgebungen stattfinden, in denen die Verwendung oder Verarbeitung von Nanomaterialien bzw. der Umgang mit ihnen dazu führt, dass Nanomaterialien in die Luft gelangen und eingeatmet werden oder in Kontakt mit der Haut kommen. Dies kann beispielsweise in der Gesundheitspflege oder bei der Laborarbeit sowie bei Wartungs- oder Bauarbeiten der Fall sein.

Weitere Informationen zur Nanopartikelexposition am Arbeitsplatz

Umgang mit Risiken durch Nanomaterialien am Arbeitsplatz

Die Arbeitsschutzgesetze der EU gelten für Nanomaterialien, auch wenn diese nicht ausdrücklich genannt werden.  Von Bedeutung sind insbesondere die Rahmenrichtlinie 89/391/EWG, die Richtlinie 98/24/EG zu chemischen Arbeitsstoffen und die Richtlinie 2004/37/EG über Karzinogene und Mutagene sowie die Gesetzgebung zu Chemikalien (REACH und CLP). Dies hat zur Folge, dass Arbeitgeber für die Bewertung und das Management der Risiken durch Nanomaterialien bei der Arbeit verantwortlich sind. Wenn die Verwendung und Herstellung von Nanomaterialien nicht vermieden oder durch weniger gefährliche Materialien oder Verfahren ersetzt werden kann, muss die Exposition der Arbeitnehmer durch Vorbeugungsmaßnahmen entsprechend der folgenden Hierarchie minimiert werden:

  1. technische Kontrollmaßnahmen an der Quelle;
  2. organisatorische Maßnahmen;
  3. persönliche Schutzausrüstung als letztes Mittel.

Auch wenn weiterhin viele Unsicherheiten bestehen, gibt es große Bedenken hinsichtlich der Gesundheits- und Sicherheitsrisiken von Nanomaterialien. Daher müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei der Auswahl der Vorbeugungsmaßnahmen gemeinsam einen entsprechenden Risikomanagementansatz verfolgen.

Nanomaterialien, ihre Emissionsquellen und Expositionsniveaus sind manchmal nur schwer zu ermitteln. Daher stehen Leitlinien und Hilfsmittel zur Verfügung, die Sie beim Umgang mit den Risiken durch Nanomaterialien am Arbeitsplatz unterstützen.

Die EU-OSHA hat spezifische Ratschläge zum Umgang mit Risiken durch Nanomaterialien in der Gesundheitsbranche und bei Wartungsarbeiten herausgegeben. Andere Organisationen haben ebenfalls nützliches Informationsmaterial veröffentlicht, beispielsweise zu Nanomaterialien im Baugewerbe, in der Möbelindustrie oder in der Forschung und Entwicklung.

Erfahren Sie in unseren Fallstudien zu verschiedenen Unternehmen mehr über erfolgreiche Praxisbeispiele für den Umgang mit Nanomaterialien am Arbeitsplatz.

In diesem Zusammenhang ist eine Vielzahl sogenannter „grüner Arbeitsplätze“ entstanden, d. h. Arbeitsplätze, die zum Schutz der Umwelt bzw. zur Wiederherstellung des bisherigen Zustands beitragen. Um echte Nachhaltigkeit zu erzielen, muss jedoch sichergestellt werden, dass diese Arbeitsplätze sichere, gesunde und angemessene Arbeitsbedingungen bieten. „Grüne Arbeitsplätze“ müssen nicht nur gut für die Umwelt sein, sondern auch gut für die Arbeitnehme

Was sind „grüne Arbeitsplätze“?

Zu den „grünen Arbeitsplätzen“ zählt eine breite Palette verschiedener Arbeitsplätze in unterschiedlichen Sektoren. Auch die betreffenden Arbeitnehmer sind sehr verschieden. Das Umweltprogramm der Vereinten Nationen (United Nations Environment Programme, UNEP), die Europäische Kommission und auch Eurostat definieren den Begriff ganz unterschiedlich. Doch „grüne Arbeitsplätze“ können auch so verstanden werden, dass sie auf gewisse Weise zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Umwelt beitragen. Es können Arbeitsplätze darunter fallen, die zum Schutz von Ökosystemen und Biodiversität, zur Senkung des Verbrauchs von Energie und Rohstoffen oder zur Reduzierung von Abfällen und Verschmutzung beitragen. Die Aufgabe der EU-OSHA ist es, das Bewusstsein dafür zu schärfen, dass auch an diesen Arbeitsplätzen Sicherheit und Gesundheitsschutz unabdingbar sind. „Grüne Arbeitsplätze“ müssen sichere, gesunde und angemessene Arbeitsbedingungen bieten, um zu einem intelligenten, nachhaltigen und integrativen Wachstum beizutragen und die Ziele der Strategie „Europa 2020“ der Europäischen Kommission zu erfüllen.

Welches Wachstum kann die „grüne Wirtschaft“ verzeichnen?

Die Strategie „Europa 2020“ der Europäischen Kommission betont die Notwendigkeit für nachhaltiges Wachstum zum Aufbau einer emissionsarmen und ressourcenschonenden Wirtschaft. Um dies zu realisieren hat sich die EU Ziele in Bezug auf die Verringerung der Treibhausgasemissionen, die Steigerung des Anteils erneuerbarer Energiequellen zur Deckung des Energiebedarfs in Europa sowie die Steigerung der Energieeffizienz gesetzt. Das Erreichen dieser Ziele wird zu einem raschen Wachstum der „grünen Wirtschaft“ führen. Die Ziele zur Steigerung erneuerbarer Energien und der Energieeffizienz um 20 % gegenüber 1990 werden voraussichtlich die Schaffung von mehr als 1 Mio. neuer Arbeitsplätze in der EU nach sich ziehen. Solarenergie, Windenergie, Biomassetechnologien und Abfallrecycling sind die Bereiche der „grünen Wirtschaft“ mit dem schnellsten Wachstum.

Warum ist es so wichtig, Sicherheit und Gesundheitsschutz an „grünen Arbeitsplätzen“ zu berücksichtigen?

Wir tendieren dazu, das Wort „grün“ mit Sicherheit zu assoziieren. Doch was gut für die Umwelt ist, ist nicht unbedingt auch gut die Sicherheit und den Gesundheitsschutz von Arbeitnehmern an „grünen Arbeitsplätzen“. In einigen Fällen hat sich bereits gezeigt, wie neue Gesetze und Technologien, die für den Schutz der Umwelt konzipiert sind, dazu geführt haben, dass die Arbeitnehmer einem größeren Risiko ausgesetzt sind. Die Reduzierung der Menge an Abfall, die auf Deponien abgelagert wird, hat zu einer höheren Anzahl von Unfällen und Krankheiten bei den Arbeitnehmern geführt, die in diesem Bereich beschäftigt sind.

Die neuen Technologien und Arbeitsprozesse in Verbindung mit „grünen Arbeitsplätzen“ können neue Gefahren bergen, die neue Kombinationen von Fähigkeiten erforderlich machen. Das bisherige Wissen über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit lässt sich nicht einfach darauf übertragen. Zu Installation einer thermischen Solaranlage sind beispielsweise die Kenntnisse eines Dachdeckers, eines Klempners und eines Elektrikers erforderlich.

Die Geschwindigkeit, mit der die „grüne Wirtschaft“ voraussichtlich wachsen wird, könnte zu Qualifikationsdefiziten führen. Dann wären u. U. unerfahrene Arbeitnehmer an Prozessen beteiligt, für die sie nicht ausgebildet sind, so dass möglicherweise ihre Sicherheit und Gesundheit auf dem Spiel stehen. Es könnte auch eine stärkere Polarisierung bei den Arbeitnehmern in Bezug auf Fähigkeiten geben, infolgedessen Arbeitnehmer mit geringerer Qualifikation schlechtere Arbeitsbedingungen akzeptieren müssten. Schließlich ist auch nicht zu vernachlässigen, dass Bedenken in Bezug auf die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Arbeit aufgrund von wirtschaftlichem oder politischem Druck außer Acht gelassen werden könnten.

Wenn „grüne Arbeitsplätze“ wirklich nachhaltig sein sollen, muss dafür gesorgt werden, dass sie nicht nur für die Umwelt, sondern auch für die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer von Vorteil sind. Auch in der „grünen Wirtschaft“ spielen hohe Sicherheit und guter Gesundheitsschutz bei der Arbeit eine tragende Rolle bei der Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und Produktivität. In diesem sich schnell entwickelnden Bereich muss sichergestellt werden, dass Maßnahmen, die gut für die Umwelt sind, auch gut für die Arbeitnehmer sind.

Was tut die EU-OSHA, um neue und aufkommende Risiken in Bezug auf die Sicherheit und den Gesundheitsschutz an „grünen Arbeitsplätzen“ zu vermeiden?

In Anbetracht der erwarteten Geschwindigkeit des Wachstums der „grünen Wirtschaft“ müssen neue oder aufkommende Risiken in Bezug auf die Sicherheit und den Gesundheitsschutz an „grünen Arbeitsplätzen“ prognostiziert werden, bevor sie auftreten. Aus diesem Grund hat die EU-OSHA eine umfassende Zukunftsstudie durchgeführt, in deren Rahmen die voraussichtliche Entwicklung der Arbeit an „grünen Arbeitsplätzen“ bis zum Jahr 2020 sowie die möglichen künftigen Herausforderungen für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Arbeit untersucht wurden. Die Studie gab Aufschluss über eine Reihe möglicher Zukunftsszenarien, bei denen die Entwicklungen im Bereich der „grünen Technologien“ unter verschiedenen wirtschaftlichen und sozialen Bedingungen untersucht wurden. Das Ziel ist es, die Aufmerksamkeit auf mögliche Risiken in Bezug auf die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Arbeit in diesem Bereich zu lenken und insbesondere den Entscheidungsträgern in der EU Werkzeuge zur Verfügung zu stellen, mit deren Hilfe diese die Arbeitsplätze von morgen gestalten und die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der europäischen Arbeitnehmer sicherstellen können.

Weitere Informationen:

Der Foresight-Bericht zu Sicherheit und Gesundheitsschutz an „grünen Arbeitsplätzen“

Zusammenfassung des Berichts und der Szenarien

Cartoons zu neuen und aufkommenden Risiken in Bezug auf die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Arbeit in den Szenarien

Praktische Informationen zur Gefahrenvermeidung an grünen Arbeitsplätzen

Die EU-OSHA hat außerdem Aspekte der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz eingehend untersucht, die mit bestimmten, in der Zukunftsstudie genannten grünen Technologiebereichen einhergehen, wie kleine Solarenergieanwendungen, nachhaltiges Bauen oder Windenergie.

Weitere Informationen:

Außerdem stehen Checklisten zur Verfügung, die die Ermittlung der mit diesen grünen Technologien einhergehenden potenziellen Gefahren für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz von Arbeitnehmern unterstützen und Beispiele für Präventionsmaßnahmen enthalten. Diese Checklisten könnten zur Unterstützung der Gefährdungsbeurteilung an Arbeitsplätzen verwendet werden: