Der Film sollte sich mit den Risiken am Arbeitsplatz (z. B. physikalischen, chemischen, mechanischen oder psychosozialen Gefahren) beschäftigen. Weitere mögliche Themen sind Arbeitnehmerrechte, Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz oder die Folgen des politischen und wirtschaftlichen Wandels für unsere Arbeit. Weitere mögliche Schwerpunkte sind Wirtschaftszweige, die eine wichtige Rolle im wirtschaftlichen und politischen Leben in Europa spielen (z. B. Bildung, Landwirtschaft, Baugewerbe, Gesundheitswesen) oder Gruppen, die besonders gefährdet sind, beispielsweise Wanderarbeitnehmer, Frauen, Arbeitnehmer mit Behinderungen und junge und ältere Arbeitnehmer.

Der Filmpreis„Gesunde Arbeitsplätze“ wird für kreative und künstlerisch wertvolle Autorendokumentarfilme verliehen, die bei den europäischen Bürgern zur Diskussion über die Bedeutung von Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz beitragen. Die Filme sollten eine spezifische Sichtweise darstellen und die Jury durch eine fesselnde Geschichte, starke Figuren und herausragendes filmisches Talent bei Kameraführung, Ton und Bildschnitt überzeugen. 

Der Gewinner des Filmpreises „Gesunde Arbeitsplätze“ gewährt der EU-OSHA unentgeltlich das Recht zur:

  • Platzierung eines Trailers oder eines maximal fünf Minuten langen Ausschnitts aus dem Gewinnerfilm sowie von Standfotos auf der Website der EU-OSHA, in Pressemitteilungen oder im Newsletter der EU-OSHA;
  • Vorführung und Präsentation des Trailers oder des Gewinnerfilms in ganzer Länge auf nicht öffentlichen und nicht kommerziellen Veranstaltungen, die von der EU-OSHA und ihrem Netzwerk von Focalpoints in den EU-Mitgliedstaaten, EWR-Ländern, Kandidaten- und Bewerberländern der EU organisiert werden;
  • Untertitelung des Gewinnerfilms in einer Auswahl europäischer Sprachen, außerdem erhält die EU-OSHA vom Gewinner das nicht ausschließliche, nicht gewerbliche und nicht für öffentliche Vorführungen geltende Lizenzrecht, dem oben genannten Netzwerk sowie anderen offiziellen Partnern den Zugriff darauf zu ermöglichen (über eine mittels Anmeldeinformationen geschützte elektronische Plattform).

Im Gegenzug kann der Filmemacher/Rechteinhaber die Rechte an den Untertiteln unentgeltlich zur weiteren Verwendung erhalten.

  Die Bewerbungsfrist für den Wettbewerb für gute praktische Leistungen im Rahmen der Kampagne „Gesunde Arbeitsplätze“ ist abgelaufen.

Welche Beispiele für gute praktische Lösungen können eingereicht werden?

Zulässig sind sämtliche Beispiele, wie arbeitsbedingter Stress und psychosoziale Risiken in der Praxis wirksam bewältigt wurden. Die Beiträge sollen deutlich die konkrete Umsetzung der guten praktischen Lösung bei der Arbeit zeigen (hypothetische Beispiele werden nicht berücksichtigt); zudem können die Beispiele Folgendes nachweisen:

  • gründliche Beurteilung der psychosozialen Risiken bei der Arbeit, gefolgt von konkreten Tätigkeiten zur Prävention oder Reduzierung psychosozialer Risiken, die mittels eines partizipativen Ansatzes realisiert wurden;
  • organisatorische Maßnahmen zur Reduzierung von arbeitsbedingtem Stress, einschließlich der primären (Beseitigung von Risiken), sekundären (Schutz der Arbeitnehmer vor nicht zu beseitigenden Risiken) und tertiären Interventionsebene (Hilfe für Arbeitnehmer, die unter Stress und psychosozialen Problemen leiden);
  • organisatorische Maßnahmen, die sich auf die Rolle von Managern der oberen und mittleren Führungsebene beim Aufbau einer guten psychosozialen Arbeitsumgebung konzentrieren;
  • Umsetzung eines ganzheitlichen Ansatzes für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, einschließlich der Beurteilung und des Managements von psychosozialen Risiken und der Förderung der psychischen Gesundheit bei der Arbeit;
  • Entwicklung und Verwendung praktischer Instrumente für die Beurteilung und das Management von Stress und psychosozialen Risiken bei der Arbeit.

Was sollte ein Beitrag aufzeigen?

Die Jury sucht nach Nachweisen für:

  • echtes und wirksames Management von psychosozialen Risiken und arbeitsbedingtem Stress;
  • innovative, auf den Arbeitsplatz abgestimmte Maßnahmen;
  • die erfolgreiche Umsetzung der Maßnahmen;
  • echte und nachweisbare Verbesserungen von Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit;
  • die Berücksichtigung der Vielfalt der Beschäftigten;
  • die wirksame Einbeziehung und Beteiligung der Beschäftigten und ihrer Vertreter;
  • die Nachhaltigkeit der Maßnahmen;
  • die Übertragbarkeit auf andere Arbeitsplätze (auch in anderen Mitgliedstaaten und auf kleine und mittlere Unternehmen);
  • Aktualität (die Maßnahme sollte entweder aus jüngster Zeit stammen oder nicht schon weithin bekannt gemacht worden sein).

Darüber hinaus sollte die Maßnahme mindestens die jeweiligen gesetzlichen Anforderungen des Mitgliedstaates erfüllen, in dem sie umgesetzt wurde, und im Idealfall darüber hinausgehen. Bei Maßnahmen, die auf Einzelpersonen ausgerichtet sind (z. B. Schulungen), sollte außerdem aufgezeigt werden, inwieweit sie Teil eines breiteren Ansatzes für das Management psychosozialer Risiken bei der Arbeit sind.

Die Beispiele für gute praktische Lösungen sollten nicht ausschließlich aus kommerziellem Gewinnstreben heraus entwickelt worden sein. Dies gilt für Produkte, Hilfsmittel oder Dienstleistungen, die vermarktet werden bzw. werden könnten.

Wer kann teilnehmen?

Begrüßt werden Beispiele für gute praktische Lösungen von Unternehmen oder Organisationen in den EU-Mitgliedstaaten, Kandidatenländern, potenziellen Kandidatenländern und in der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA), darunter:

  • Einzelunternehmen;
  • Unternehmen oder Organisationen innerhalb der Lieferkette für Produkte, Arbeitsmittel oder Personal;
  • Ausbildungsstätten und die Bildungsgemeinschaft;
  • Arbeitgeberorganisationen, Berufsverbände, Gewerkschaften, Nichtregierungsorganisationen (NRO);
  • regionale oder lokale Präventionsdienste für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, Versicherungsträger und andere intermediäre Organisationen;
  • offizielle Partner der Kampagne „Gesunde Arbeitsplätze“.

How to participate

Der Europäische Wettbewerb für gute praktische Lösungen wird jeweils auf nationaler Ebene vom EU-OSHA-Netzwerk der koordiniert: (www.healthy-workplaces.eu/fops)

Der Ihres Landes gibt Ihnen Auskunft über die Einzelheiten bezüglich der Wettbewerbsteilnahme.

Die Beiträge werden zunächst auf nationaler Ebene bewertet. Anschließend werden die Landesgewinner für die Teilnahme am europaweiten Wettbewerb nominiert, bei dem die Gesamtgewinner ermittelt werden.

Internationale Unternehmen oder europaweite Organisationen können sich direkt bei der EU-OSHA als offizieller Partner der Kampagne „Gesunde Arbeitsplätze“ bewerben. Einzelheiten zur Teilnahme am Europäischen Wettbewerb für gute praktische Lösungen auf europäischer Ebene erhalten Sie unter der Adresse: gpa [at] healthy-workplaces [dot] eu

Seit dem Jahr 2000 werden im Rahmen des Wettbewerbs für gute praktische Lösungen herausragende und innovative Initiativen im Bereich Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit aus ganz Europa gewürdigt. Der Wettbewerb unterstreicht die Vorteile bewährter Maßnahmen im Bereich Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit und dient als Plattform für die Weitergabe und Förderung guter praktischer Lösungen.

Die Teilnahme ist eine hervorragende Möglichkeit, das Engagement Ihrer Organisation in diesem Bereich zu zeigen. Der Wettbewerb kann auch als große Motivationsquelle auf dem Weg zu mehr Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz dienen.

Die Focal Points der EU-OSHA wählen für jedes teilnehmende Land einen Gewinner aus. Die Gewinner des Wettbewerbs für gute praktische Lösungen werden bei einer speziellen Preisverleihung auf dem Gipfeltreffen „Gesunde Arbeitsplätze“ ausgezeichnet, das im letzten Jahr jeder Kampagne stattfindet.

Mit dem Preis wird ein Dokumentarfilm ausgezeichnet, der den Menschen in einer sich verändernden Arbeitswelt in den Mittelpunkt stellt. Der Film sollte die Folgen des politischen und wirtschaftlichen Wandels für unsere Arbeits- und Lebensweise oder Themen mit Arbeitsbezug behandeln, beispielsweise physische und psychosoziale Bedingungen oder bestehende und neue Risiken am Arbeitsplatz.

Informationen zu den Regeln, Bestimmungen und Fristen für die Teilnahme finden sich auf der Website von Doclisboa.

Filmkriterien

Preisträger: 2009, 2010, 2011, 2012, 2013, 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020, 2021, 2022, 2023, 2024, 2025

Das Global Harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS) wurde von zahlreichen Ländern weltweit übernommen und dient nun auch als Grundlage für internationale und nationale Gefahrguttransportbestimmungen.

Die Gefahren, die von Chemikalien ausgehen, werden mit Hilfe von Signalwörtern und Piktogrammen auf Kennzeichnungsetiketten sowie in Sicherheitsdatenblättern angegeben.

Die bekannten orangefarbenen Gefahrensymbole werden durch neue, rot umrahmte Piktogramme ersetzt.

Einige Bezeichnungen wurden in der Zwischenzeit durch andere ersetzt:

  • Statt „Zubereitungen“ heißt es „Gemische“.
  • Im Englischen heißt es statt „dangerous“ nun „hazardous“, auf Deutsch wird dies jeweils mit „gefährlich“ wiedergegeben.
  • Statt „Symbole“ heißt es „Piktogramme“.
  • Statt „Gefahrensätze“ heißt es „Gefahrenhinweise“.
  • Statt „Sicherheitsratschläge“ heißt es „Sicherheitshinweise“.
  • Signalwörter (z. B. „Gefahr“ oder „Warnung“) ersetzen die Gefahrenbezeichnungen.

 

Poster und Merkblatt Vorsicht Chemikalien! mit Erklärungen zu den Gefahrenpiktogrammen herunterladen

Video ansehen: Napo in.... Vorsicht Chemikalien!

Einstufung

In den meisten Fällen müssen Lieferanten über die Einstufung eines Stoffes oder eines Gemisches entscheiden. Dies wird als Selbsteinstufung bezeichnet.

In einigen Fällen wird die Entscheidung über die Einstufung einer Chemikalie auf Gemeinschaftsebene getroffen, um ein adäquates Risikomanagement zu gewährleisten. Die Mitgliedstaaten, Hersteller, Importeure und nachgeschaltete Anwender können vorschlagen, dass die Einstufung und Kennzeichnung eines Stoffs EU-weit harmonisiert wird. Diese Informationen werden ebenfalls über das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis („C&L-Inventory“) zugänglich gemacht.

In der Regel betrifft dies die gefährlichsten Stoffe: Karzinogene, Mutagene, fortpflanzungsgefährdende Stoffe oder Inhalationsallergene, Biozide oder Pflanzenschutzprodukte. Alle zuvor unter den bisherigen Rechtsvorschriften harmonisierten Stoffeinstufungen (Richtlinie über gefährliche Stoffe) wurden in gemäß CLP harmonisierte Einstufungen umgewandelt. Lieferanten sind verpflichtet, diese harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung anzuwenden.

Kernpunkte

  • Achten Sie auf neue Kennzeichnungsetiketten und Sicherheitsdatenblätter.
  • Schulen Sie Arbeitnehmer im Hinblick auf die Bedeutung und das Aussehen der CLP-Kennzeichnungsinformationen und der zugehörigen Informationen.
  • Prüfen Sie, ob die Art und Weise, in der Sie einen Stoff oder ein Gemisch verwenden möchten, durch das Sicherheitsdatenblatt abgedeckt ist, oder ob etwa davon abgeraten wird.
  • Befolgen Sie die Ratschläge auf den neuen Kennzeichnungsetiketten und in den Sicherheitsdatenblättern.
  • Prüfen Sie, ob sich die Einstufung geändert hat.
  • Evaluieren Sie die Risiken für Arbeitnehmer und aktualisieren Sie ggf. Ihre Gefährdungsbeurteilungen auf Arbeitsplatzebene.
  • Wenn Sie ein Arbeitgeber sind, informieren Sie Ihre Arbeitnehmer über diese Änderungen.
  • Wenn Sie Fragen zum neuen Kennzeichnungsetikett oder Sicherheitsdatenblatt haben, wenden Sie sich an Ihren Lieferanten.

Quelle: GD Beschäftigung, Soziales und Integration

Webseiten der ECHA zum Thema Einstufung von Stoffen und Gemischen (verfügbar in 23 EU-Sprachen)

Etikettierung

Lieferanten müssen einen verpackten Stoff oder ein verpacktes Gemisch in folgenden Fällen vor dem Inverkehrbringen gemäß CLP kennzeichnen:

  • wenn ein Stoff als gefährlich eingestuft wurde;
  • wenn ein Gemisch einen oder mehrere als gefährlich eingestufte Stoffe über einem gewissen Schwellenwert enthält.

OSHwiki-Artikel zum Thema Kennzeichnung von Chemikalien (nur in englischer Sprache)

Webseiten der ECHA zum Thema Kennzeichnung und Verpackung (verfügbar in 23 EU-Sprachen)

Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis

Das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis („C&L-Inventory“) ist eine Datenbank, die grundlegende Einstufungs- und Kennzeichnungsinformationen zu gemeldeten und registrierten Stoffen enthält, die von Herstellern und Importeuren entgegengenommen werden. Es enthält außerdem die Liste der rechtsverbindlichen harmonisierten Einstufungen (Anhang VI der CLP-Verordnung). Das Verzeichnis wurde von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) erstellt und wird von ihr unterhalten.

Weitere Informationen

Die sogenannte „Neue Konzeption“ stellt einen innovativen Weg für die technische Harmonisierung dar, bei dem die Zuständigkeiten zwischen dem europäischen Gesetzgeber und den europäischen Normungsgremien aufgeteilt werden.

Die „Neue Konzeption“ beruht auf den folgenden grundlegenden Prinzipien:

  • In den europäischen Richtlinien werden die „grundlegenden Anforderungen“ zur Gewährleistung eines hohen Schutzniveaus hinsichtlich Gesundheit, Sicherheit, Verbraucherschutz oder Umweltschutz definiert. Diese Richtlinien nach der neuen Konzeption beruhen auf Artikel 114 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (ex-Artikel 95 EG-Vertrag), der die Annahme von Maßnahmen zur Verbesserung des freien Warenverkehrs vorsieht.
  • Mit der Erarbeitung der entsprechenden harmonisierten Normen, die den in den Richtlinien festgelegten grundlegenden Anforderungen an die Produkte entsprechen, werden die europäischen Normungsgremien (CEN, CENELEC und ETSI) betraut.
  • Bei Produkten, die den harmonisierten Normen entsprechen, wird angenommen, dass sie die entsprechenden grundlegenden Anforderungen erfüllen (Konformitätsvermutung. CE-Kennzeichnung). Die Mitgliedstaaten müssen daher den freien Warenverkehr dieser Produkte akzeptieren.
  • Die Anwendung dieser Normen ist freiwillig. Alternative Normen sind möglich, die Hersteller sind in diesem Fall jedoch verpflichtet nachzuweisen, dass ihre Produkte die grundlegenden Anforderungen erfüllen.

Ausführliche Informationen über die im Rahmen der neuen Konzeption angenommenen Richtlinien finden sich im Abschnitt Richtlinien und auf den folgenden Webseiten der Europäischen Kommission:

 

Links zu den europäischen und internationalen Normungsgremien 

Nationale Normungsgremien

Mitglieder des CEN

Land Stelle / Mitglied des CEN
Österreich Austrian Standards International (ASI)
Belgien Bureau de Normalisation/Bureau voor Normalisatie (NBN)
Bulgarien Българският институт за стандартизация (BDS)
Zypern Κυπριακος Οργανισμος Τυποποιησης (CYS)
Tschechische Republik Úřad pro technickou normalizaci, metrologii a státní zkušebnictví (ÚNMZ)
Dänemark Dansk Standard (DS)
Estland Eesti Standardikeskus (EVS)
Finnland Suomen Standardisoimisliitto r.y. (SFS)
Frankreich Association Française de Normalisation (AFNOR)
Deutschland Deutsches Institut für Normung e.V. (DIN)
Griechenland Ελληνικός Οργανισμός Τυποποίησης (ELOT)
Ungarn Magyar Szabványügyi Testület (MSZT)
Island Islenskir Stadlar (IST)
Irland National Standards Authority of Ireland (NSAI)
Italien Ente Nazionale Italiano di Unificazione (UNI)
Lettland Latvijas Standarts (LVS)
Litauen Lietuvos Standartizacijos Departamentas (LST)
Luxemburg Institut Luxembourgeois de la normalisation, de l'accreditation, de la sécurité et qualité des produits et services (ILNAS)
Malta Malta Competition and Consumer Affairs Authority (MCCAA)
Niederlande Nederlands Normalisatie-instituut (NEN)
Norwegen Norsk Standard (SN)
Polen Polski Komitet Normalizacyjny (PKN)
Portugal Instituto Português da Qualidade (IPQ)
Rumänien Asociaţia de Standardizare Din România (ASRO)
Slowakei Slovenský ústav technickej normalizácie (SUTN)
Slowenien Slovenian Institute for Standardization (SIST)
Spanien Asociación Española de Normalización y Certificación (AENOR)
Schweden Swedish Standards Institute (SIS)
Schweiz Schweizerische Normen-Vereinigung (SNV)

Mitglieder des CENELEC  

Land Stelle / Mitglied des CEN
Österreich Österreichischer Verband für Elektrotechnik
Belgien Comité Electrotechnique Belge / Belgisch Elektrotechnisch Comité
Bulgarien Българският институт за стандартизация (BDS)
Zypern Κυπριακος Οργανισμος Τυποποιησης (CYS)
Tschechische Republik Úřad pro technickou normalizaci, metrologii a státní zkušebnictví (ÚNMZ)
Dänemark Dansk Standard (DS)
Estland Eesti Standardikeskus (EVS)
Finnland Sähkö- ja Elektroniikka-alan Kansallinen Standardointijärjestö (SESKO)
Frankreich Union Technique de l'Electricité
Deutschland Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik
Griechenland Ελληνικός Οργανισμός Τυποποίησης (ELOT)
Ungarn Magyar Szabványügyi Testület (MSZT)
Island Staðlaráð Íslands
Irland Electro-Technical Council of Ireland Limited
Italien Comitato Elettrotecnico Italiano
Lettland Latvijas Standarts (LVS)
Litauen Lietuvos Standartizacijos Departamentas (LST)
Luxemburg Institut Luxembourgeois de la normalisation, de l'accreditation, de la sécurité et qualité des produits et services (ILNAS)
Malta Malta Competition and Consumer Affairs Authority (MCCAA)
Niederlande Nederlands Normalisatie-instituut (NEN)
Norwegen Norsk Elektroteknisk Komite
Polen Polski Komitet Normalizacyjny (PKN)
Portugal Instituto Português da Qualidade (IPQ)
Rumänien Asociaţia de Standardizare Din România (ASRO)
Slowakei Slovenský ústav technickej normalizácie (SUTN)
Slowenien Slovenian Institute for Standardization (SIST)
Spanien Asociación Española de Normalización y Certificación (AENOR)
Schweden SEK Svensk Elstandard
Schweiz Electrosuisse

Richtlinie 89/391/EWG (Rahmenrichtlinie)
vom 12. Juni 1989 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit („Rahmenrichtlinie“)

Einige der mit der Rahmenrichtlinie im Jahr 1989 eingeführten Bestimmungen führten zu beträchtlichen Verbesserungen, darunter in folgenden Zusammenhängen:

  • Der Begriff „Arbeitsumwelt“ wurde im Einklang mit dem IAO-Übereinkommen Nr. 155 festgelegt und beschreibt einen modernen Ansatz, in dem sowohl die technische Sicherheit als auch die allgemeine Prävention von Gesundheitsschäden berücksichtigt sind.
  • Mit der Richtlinie soll im Bereich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes ein einheitliches Niveau zugunsten aller Arbeitnehmer (mit Ausnahme von Hausangestellten und Angehörigen bestimmter öffentlicher und militärischer Dienste) geschaffen werden.
  • Die Richtlinie nimmt die Arbeitgeber in die Pflicht, geeignete Präventivmaßnahmen zu ergreifen, um die Arbeit sicherer und gesünder zu machen.
  • Eines der Schlüsselelemente der Richtlinie ist der Grundsatz der Gefährdungsbeurteilung: Die Richtlinie führt diesen Grundsatz ein und beschreibt seine wichtigsten Bestandteile (z. B. die Ermittlung schädlicher Wirkungen, die Beteiligung der Arbeitnehmer, die Einführung geeigneter Maßnahmen zur vorrangigen Bekämpfung möglicher Risiken direkt an der Quelle, die Dokumentation und die regelmäßige Neubewertung von Gefahren am Arbeitsplatz).
  • Die neue Verpflichtung zu Präventivmaßnahmen unterstreicht implizit die Bedeutung neuer Formen des Sicherheits- und Gesundheitsmanagements als Teil der allgemeinen Managementprozesse.

Die Rahmenrichtlinie musste von den Mitgliedstaaten bis 1992 in einzelstaatliches Recht umgesetzt werden. Die Auswirkungen der Umsetzung in die jeweiligen Rechtssysteme unterscheiden sich in den einzelnen Mitgliedstaaten. In einigen Mitgliedstaaten hatte die Rahmenrichtlinie beträchtliche rechtliche Folgen, die auf eine unzureichende nationale Gesetzgebung zurückzuführen waren, in anderen Staaten wiederum waren keine größeren Anpassungen erforderlich.

Im Jahr 2004 veröffentlichte die Europäische Kommission ihre Mitteilung (KOM(2004) 62) über die praktische Durchführung der Bestimmungen der Richtlinien über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz 89/391 (Rahmenrichtlinie), 89/654 (Arbeitsstätten), 89/655 (Arbeitsmittel), 89/656 (persönliche Schutzausrüstungen), 90/269 (manuelle Handhabung von Lasten) und 90/270 (Bildschirmgeräte). Laut dieser Mitteilung sei belegt, dass die EU-Vorschriften einen positiven Einfluss auf die einzelstaatlichen Standards für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz gehabt haben. Das gelte nicht nur für die nationale Gesetzgebung zur Umsetzung dieser Richtlinien, sondern auch für die praktische Anwendung in Unternehmen und Einrichtungen des öffentlichen Sektors.

Der Bericht kommt zu dem Schluss, dass die EU-Vorschriften allgemein zur Schaffung einer Präventionskultur in der gesamten Europäischen Union und zu einer Rationalisierung und Vereinfachung der nationalen Rechtsvorschriften beigetragen haben. Gleichzeitig zeigt der Bericht jedoch auch verschiedene Schwachstellen bei der Anwendung auf, die ein Ausschöpfen der mit den Rechtsvorschriften verbundenen Möglichkeiten verhindern. In einigen Fällen wurden dem Bericht zufolge zudem Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet.

15/06/2010

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