Europäische Kommission schlägt besseren Schutz der Arbeitnehmer vor krebserregenden Chemikalien vor

Die Europäische Kommission schlägt eine Änderung der Richtlinie über Karzinogene und Mutagene (2004/37/EG) zur Begrenzung der Gefährdung durch 13 krebserregende Chemikalien am Arbeitsplatz, darunter u. a. alveolengängiges kristallines Siliziumdioxid (einatembarer Quarzfeinstaub), vor.
Auf Krebserkrankungen entfallen Schätzungen zufolge mehr als die Hälfte aller arbeitsbedingten Todesfälle in der EU, insgesamt ca. 102 000 Todesfälle pro Jahr.
Die Einführung dieser Grenzwerte wird eine Senkung der Zahl der arbeitsbedingten Krebserkrankungen herbeiführen und den rechtlichen Schutz von gefährdeten Arbeitnehmern insbesondere im Baugewerbe verbessern. Durch die Verringerung der Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten beim Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer wird dieser Vorschlag die grenzüberschreitende Beschäftigung fördern, da Arbeitnehmer die Gewissheit erhalten, dass Mindestanforderungen und Schutzniveaus im Hinblick auf ihre Gesundheit in allen Mitgliedstaaten gewährleistet werden.
Der Fahrplan zu Karzinogenen ist eine EU-Initiative zur Bekämpfung arbeitsbedingter Krebserkrankungen, die die häufigste arbeitsbedingte Todesursache in der EU darstellen. Damit sollen Unternehmen bei der Ergreifung von Maßnahmen unterstützt werden, indem:
- Bewusstsein für die Gefährdung durch Karzinogene am Arbeitsplatz geschaffen wird;
- Instrumente und Lösungen für Unternehmen und Beschäftige angeboten werden;
- Menschen zum Austausch bewährter Verfahren zusammengebracht werden und die Kooperation zwischen nationalen und EU-Partnern gefördert wird.
Die Initiative soll dazu beitragen, Beschäftigte vor Schäden zu schützen – heute und in Zukunft. Sie leistet einen Beitrag zu Europas Plan gegen den Krebs und wird durch den Strategischen Rahmen der EU für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 2021-2027 unterstützt.
Besuchen Sie die Website „S.T.O.P. Carcinogens at Work“, wo Sie praktische Hilfe und Ratschläge sowohl für Beschäftigte als auch Arbeitgeber:innen finden. Sie erfahren, welche Risiken es gibt, wie Sie Maßnahmen ergreifen können und was die Partner:innen tun.
Wer steckt hinter der Initiative?
Mit der 2016 gestarteten Initiative wird ein breites Spektrum an Partner:innen zusammengebracht: EU-Mitgliedstaaten, EU-Sozialpartner, die Europäische Kommission, die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) und die EU-OSHA.
Arbeitgeber:innen, Beschäftigte, Arbeitsaufsichtsbehörden, Forschende, Gewerkschaften, Fachverbände, Bildungseinrichtungen und Ausbildende sind ebenfalls eingeladen, sich dem Netzwerk zur Vermeidung der Exposition gegenüber Karzinogenen anzuschließen.
So können Sie sich beteiligen
- Verbreiten Sie innovative Lösungen und bewährte Verfahren zur Verringerung der Exposition gegenüber Karzinogenen am Arbeitsplatz.
- Unterstützen Sie Sensibilisierungskampagnen, mit denen Beschäftigte und Arbeitgeber:innen über Risiken und Präventivmaßnahmen informiert werden.
- Nutzen und bewerben Sie die Instrumente und das Wissen aus dem Fahrplan, um die Exposition am eigenen Arbeitsplatz zu verhindern.
Strategie 2025-2027
Von 2016 bis 2024 wurden im Rahmen der Initiative zahlreiche Informationen zusammengestellt und verschiedene Interessenträger einbezogen.
Im aktuellen Fahrplan zu Karzinogenen 3.0 – Strategie 2025-2027 liegt der Schwerpunkt auf der Verbreitung von Erkenntnissen und Instrumenten zur Umsetzung von Maßnahmen auf der Grundlage dieser Verpflichtungen:
- Austausch von Wissen über gesundheitliche Auswirkungen mit Arbeitgeber:innenn und Beschäftigten;
- Unterstützung von Arbeitgeber:innenn und Beschäftigten bei der Nutzung von Instrumenten und Wissen in der Praxis;
- Organisation regelmäßiger Partnersitzungen, um eine nachhaltige Zusammenarbeit und die Sensibilisierung für die Aktivitäten zu gewährleisten.
- Die Initiative ist freiwillig und handlungsorientiert. Die Partner:innen einigen sich auf eine Reihe grundlegender Aktivitäten, zusätzliche Maßnahmen sind jedoch willkommen.
- Ziel der Initiative ist es, ein bleibendes Zeichen für die Verhinderung von arbeitsbedingter Exposition gegenüber Karzinogenen zu setzen.
Die EU-OSHA fördert die Bekanntmachung der Aktivitäten des Fahrplans und unterstützt die Partner:innen bei der Organisation von Veranstaltungen zur Sensibilisierung und zur Bewerbung von Präventivmaßnahmen.
Die Kampagne „Gesunde Arbeitsplätze – für jedes Alter“ 2016-17 schärft das Bewusstsein für die Bedeutung eines guten Sicherheits- und Gesundheitsschutzmanagements und der Risikoprävention bei der Arbeit während des gesamten Erwerbslebens sowie einer an den Fähigkeiten des Einzelnen ausgerichteten Arbeit – sei es zu Beginn oder am Ende eines Arbeitslebens. Ebenso wie frühere Kampagnen für gesunde Arbeitsplätze wird sie auf einzelstaatlicher Ebene von den Focal Points der EU-OSHA koordiniert und von offiziellen Kampagnen- und Medienpartnern unterstützt.
Für die zweite Europäische Unternehmenserhebung über neue und aufkommende Risiken (ESENER-2) der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) wurden knapp 50 000 Unternehmen zu Aspekten von Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie zu Arbeitsplatzrisiken befragt. Die Schwerpunkte lagen dabei auf Arbeitnehmerbeteiligung und psychosozialen Risiken.