01/10/1999

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22/11/2004

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Rechtsgrundlage für die Tätigkeit der Agentur ist die Verordnung (EU) 2019/126 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Januar 2019 zur Errichtung der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2062/94 des Rates.

Link zur Verordnung

Ergebnisrahmen

Der Leistungsüberwachungsrahmen (PDF) der EU-OSHA orientiert sich an den drei strategischen Tätigkeitsfeldern der Strategie 2025-2034 und der Interventionslogik (PDF). 

Bewertungsberichte

Zur Verbesserung der Entscheidungsprozesse führt die EU-OSHA sowohl Ex-ante- als auch Ex-post-Evaluierungen gemäß Artikel 29 der Haushaltsordnung durch. Die Evaluierungen werden durchgeführt, um zu beurteilen, ob die Arbeit der Agentur für die Nutzer hilfreich ist, einen Beitrag zur Tätigkeit anderer Einrichtungen leistet und ob die Ziele im Allgemeinen erreicht wurden.

Evaluierungen werden auf der Grundlage eines mehrjährigen Evaluierungsprogramms durchgeführt, das an den mehrjährigen Programmplanungszyklus angepasst ist.

Alle fünf Jahre wird eine allgemeine Evaluierung der Agentur und ihrer Leistungen vorgenommen. Seit 2019 wird die allgemeine Evaluierung von der Kommission durchgeführt.

Nachstehend finden Sie Links zu den allgemeinen Evaluierungsberichten der Agentur.

Jedes Jahr weist die Haushaltsbehörde der EU, die sich aus (direkt gewählten) Mitgliedern des Europäischen Parlaments und Mitgliedern des Rates der Europäischen Union (Vertreter der 27 Regierungen der Mitgliedstaaten) zusammensetzt, der EU-OSHA Mittel zu.

Die EU-OSHA führt außerdem besondere Projekte durch, für die von der EU speziell an diesen Zweck gebundene weitere Mittel bereitgestellt werden. Hierzu zählen beispielsweise ein groß angelegtes Pilotprojekt zu Sicherheit und Gesundheitsschutz für ältere Arbeitnehmer sowie ein Projekt zu Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit in den europäischen Nachbar- und Partnerländern.

Solides Finanzmanagement

Der Vollzug des Haushalts der EU-OSHA unterliegt der Finanzregelung der Agentur, mit der Transparenz und Rechenschaftspflicht gewährleistet werden.

Die EU-OSHA nutzt ein System der tätigkeitsbezogenen Haushaltsplanung und des tätigkeitsbezogenen Managements, das eine aufmerksame Überwachung der Kosten ihrer Tätigkeiten gestattet. Auf diese Weise kann die Agentur ihre Ressourcen optimal einsetzen.

Die Finanzregelung für den Haushaltsplan der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (nur auf Englisch).

Finanz- und Haushaltsinformationen nach Haushaltsjahr