2014 leitete die EU-OSHA ein auf drei Jahre angelegtes Projekt ein, um festzustellen, welche politischen Strategien, Konzepte und praktischen Herangehensweisen im Bereich Arbeitsschutzmanagement in den für unsere Gesellschaft und die EU-Wirtschaft äußerst wichtigen KKU wirksam sind.
Die Rückkehr in den Arbeitsprozess nach einer mittel- bis langfristigen krankheitsbedingten Abwesenheit ist ein komplexer Prozess. Er setzt eine Reihe von Schritten und das Zusammenwirken verschiedener Berufe voraus, die normalerweise nicht unbedingt zusammenarbeiten. Der Arbeitsplatz sollte bei Systemen für die Rückkehr in den Arbeitsprozess absolut im Mittelpunkt stehen. Daher hat die EU-OSHA eine Untersuchung zum Thema Maßnahmen und Systeme für die Rehabilitation und Rückkehr in den Arbeitsprozess in Auftrag gegeben, in der gute praktische Lösungen aus ganz Europa zusammengestellt werden.
Alljährlich erhalten in Europa rund 1,6 Millionen Menschen im erwerbstätigen Alter die Diagnose Krebs. Der in einem Workshop der EU-OSHA zu arbeitsbedingten Krebserkrankungen vorgestellten Untersuchung zufolge gibt es zwar Maßnahmen bei Muskel-Skeletterkrankungen und stressbedingten Gesundheitsproblemen, doch für Arbeitnehmer, die an Krebs erkrankt sind, einschließlich arbeitsbedingter Krebserkrankungen, gibt es weniger Wiedereingliederungsmaßnahmen.
Die Zahl der Personen, die eine Krebserkrankung überlebt haben und an ihren Arbeitsplatz zurückkehren, steigt. Es ist wichtig, dass ihre Wiedereingliederung erleichtert wird, und zwar sowohl zur Förderung des Wohlbefindens dieser gefährdeten Gruppe als auch zur Verringerung der damit verbundenen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen. Die EU-OSHA hat sich mit dieser Thematik befasst und Übersichten zum Thema Rehabilitation und Rückkehr in den Arbeitsprozess nach einer Krebserkrankung sowie Empfehlungen für Unternehmen veröffentlicht.
Rehabilitation und Rückkehr in den Arbeitsprozess nach einer Krebserkrankung: Literaturauswertung
9 Fallstudien zum Thema Rehabilitation und Programme für die Rückkehr in den Arbeitsprozess
Programme zur gesundheitlichen Überwachung sollten nur dann eingeführt werden, wenn dadurch der Schutz und die Prävention von Risiken verbessert und vier Kriterien erfüllt werden: Bedarf, Relevanz, wissenschaftliche Validität und Wirksamkeit. Normalerweise werden sie von arbeitsmedizinischen Diensten organisiert. Im Ethikkodex der Internationalen Kommission für Arbeitsmedizin (ICOH) werden ethische Kriterien für die Gesundheitsüberwachung benannt.
In einer Reihe von europäischen Richtlinien und nationalen Rechtsvorschriften werden Inhalt und Methodik der Gesundheitsüberwachung für bestimmte Faktoren beschrieben. Es sind Aufzeichnungen zu führen, und die Arbeitnehmer sollten über die Ergebnisse informiert werden. Da diese Informationen vertraulich sind, wird der Arbeitgeber jedoch nur über die Arbeitsfähigkeit der Arbeitnehmer und über Maßnahmen informiert, die am Arbeitsplatz ergriffen werden müssen.
In den Richtlinien sind auch die Erfordernisse für die Bereitstellung von Daten zur Beobachtung und Gesundheitsüberwachung und die besonderen Vorschriften für die Aufzeichnungen festgelegt. So ist beispielsweise in der Richtlinie über Karzinogene und Mutagene festgelegt, dass die Unterlagen 40 Jahre lang aufzubewahren sind.
Die arbeitsbedingte Exposition gegenüber biologischen Arbeitsstoffen kann mit mehreren Gesundheitsproblemen einhergehen, u. a. Infektionskrankheiten, Krebs und Allergien. Manche biologische Arbeitsstoffe können auch ungeborene Babys schädigen.
Besonders gefährdet sind Arbeitnehmer in bestimmten Sektoren, wie Gesundheits- und tierärztliche Dienste, Landwirtschaft, Abwasserwirtschaft und Labors. Diese Arbeitnehmer kommen eventuell unmittelbar mit Krankheitserregern in Berührung oder sind ihnen über den Kontakt beispielsweise mit Körperflüssigkeiten oder Schmutz ausgesetzt. Wenn die Quelle einer Exposition gegenüber einem biologischen Arbeitsstoff bekannt ist, ist es relativ einfach, nachteilige Auswirkungen auf die Gesundheit zu verhindern. Bei unbekannten Expositionsquellen gestaltet sich das Risikomanagement sehr viel schwieriger.
Die EU-OSHA bietet Veröffentlichungen zu diesem Thema:
Biologische Arbeitsstoffe und arbeitsbedingte Erkrankungen: Ergebnisse einer Literaturauswertung, einer Expertenbefragung und einer Untersuchung von Überwachungssystemen: Bericht und Zusammenfassung
Diskussionspapiere zur Ermittlung von Branchen mit hohem Risiko einer Exposition gegenüber biologischen Arbeitsstoffen: Gesundheitsversorgung, Berufe, die mit Reisen oder Kontakten zu Reisenden verbunden sind, tierbezogene Berufe, Abfallbewirtschaftung und der Abwasserbehandlung und Ackerbau.
Überwachungsberichte zu arbeitsbedingten Erkrankungen, die als Frühwarnsignale gelten, können dabei helfen, Situationen oder Arbeitsplätze zu ermitteln, an denen das Sicherheits- und Gesundheitsschutzmanagement verbessert werden muss. Die EU-OSHA hat Untersuchungen zu Warn- und Beobachtungssystemen veröffentlicht, anhand derer frühzeitig Anzeichen für arbeitsbedingte Erkrankungen erkannt werden können:
Warn- und Beobachtungssysteme - Literaturauswertung
Warn- und Beobachtungssysteme - Expertenworkshop - Workshopbericht
Warn- und Beobachtungskonzepte für die Identifizierung arbeitsbedingter Erkrankungen in der EU: Bericht und Zusammenfassung
Warn- und Beobachtungssysteme – Strategie-Workshop – Workshop-Bericht
Lesen Sie alle Diskussionspapiere von Experten zum Thema Warn- und Beobachtungssysteme
Die Zahl der Arbeitsunfälle ist in den letzten 10 Jahren um 25 % gesunken. Doch gehen schätzungsweise 2,4 Millionen Todesfälle weltweit jedes Jahr noch immer auf das Konto von arbeitsbedingten Erkrankungen, davon entfallen 200 000 auf Europa.
Mit ihrer Arbeit zum Thema arbeitsbedingte Erkrankungen möchte die EU-OSHA eine Faktengrundlage für die Prävention und für Politik und Praxis zur Verfügung stellen. Ein weiteres wichtiges Ziel ist die Bereitstellung eines besseren Überblicks über das Ausmaß der berufsbedingten Belastung durch Erkrankungen.
Zu arbeitsbedingten Erkrankungen gehören:
- Muskel- und Skeletterkrankungen
- Stress und psychische Störungen
- Arbeitsbedingte Krebserkrankungen
- Hautkrankheiten
- Arbeitsbedingte Erkrankungen aufgrund biologischer Arbeitsstoffe
Aktuelle Projekte
Die EU-OSHA hat 2015 ein Übersichtsprojekt gestartet, das sich auf drei Bereiche der Forschung, Politik und Praxis zum Thema arbeitsbedingte Erkrankungen erstreckt:
Begriffsbestimmungen und Vorschriften
Eine „arbeitsbedingte Erkrankung“ ist eine Krankheit, die durch arbeitsplatzbedingte Faktoren verursacht oder verschlimmert wird. Dies umfasst viele Krankheiten, die komplexere Ursachen haben und bei denen berufsbedingte und nicht arbeitsbezogene Faktoren zusammenkommen.
Eine „Berufskrankheit“ ist eine Krankheit, die in erster Linie durch die Exposition gegenüber physikalischen, organisatorischen, chemischen oder biologischen Risikofaktoren oder einer Kombination dieser Faktoren am Arbeitsplatz verursacht wird. Berufskrankheiten sind meist diejenigen, die in nationalen Rechtsvorschriften als Krankheiten aufgeführt sind, die aufgrund einer Exposition gegenüber Risikofaktoren am Arbeitsplatz entstehen. Die Anerkennung einer Krankheit als Berufskrankheit kann mit einer Entschädigung einhergehen, wenn feststeht, dass es einen Kausalzusammenhang zwischen einer berufsbedingten Exposition und der Krankheit gibt.
Die Europäische Liste der Berufskrankheiten enthält Empfehlungen dazu, welche Berufskrankheiten in die nationalen Listen der Mitgliedstaaten aufgenommen werden sollten. Sie gibt auch Empfehlungen zur Einführung von Regelungen für die Entschädigung, Prävention und die Erhebung statistischer Daten ab.
In Leitliniendokumenten auf EU-Ebene und auf nationaler Ebene werden Kriterien für die Diagnose und Exposition für die Anerkennung einer arbeitsbedingten Krankheit als eine in der Liste aufgeführte Berufskrankheit festgelegt. Für die Entschädigung gelten zusätzliche Kriterien, die meist mit Mindestgraden der Verletzung oder Erwerbsunfähigkeit verknüpft sind. Viele Mitgliedstaaten veröffentlichen Daten zu anerkannten Berufskrankheiten in Jahresberichten, etwa zum Stand der Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit.
Wodurch werden Krankheiten am Arbeitsplatz verursacht?
Viele Arten von Krankheiten, einschließlich Krebs, Atemwegserkrankungen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Hautkrankheiten, Muskel-Skeletterkrankungen und psychische Gesundheitsprobleme können durch die Arbeit verursacht oder verschlimmert werden. Auch wenn die eigentlichen Ursachen solcher Erkrankungen komplex sind, ist von bestimmten Expositionen am Arbeitsplatz bekannt, dass sie zur Entstehung oder zum Verlauf einer Krankheit beitragen, darunter:
- Gefahrenstoffe, wie chemische und biologische Arbeitsstoffe einschließlich Karzinogene
- Strahlung, einschließlich ionisierende Strahlung und ultraviolette Strahlung der Sonne
- physikalische Faktoren, einschließlich Erschütterung, Lärm, manuelles Heben und sitzende Tätigkeiten
- arbeitsorganisatorische und psychosoziale Risikofaktoren, wie Schichtarbeit und Stress.
Es ist wichtig, die Risiken in Verbindung mit einer solchen Exposition und die Kombination dieser Risiken untereinander und mit sich verändernden Arbeitsmustern genau zu beobachten.
Sensibilisierung und Förderung der Prävention
Zu guten praktischen Lösungen auf betrieblicher Ebene gehört auch die Förderung einer Kultur der Risikoprävention und des Wohlbefindens am Arbeitsplatz. Entscheidend ist aber auch, dass Unternehmen Risiken beurteilen und verwalten und die Hierarchie von Präventionsmaßnahmen einhalten.
Andere gute Möglichkeiten, das Auftreten arbeitsbedingter Krankheiten zu reduzieren, sind eine proaktive Beobachtung zur Vorbeugung von Krankheiten und die Förderung gesünderer Arbeitsplätze über Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung.