Rechtsakt, der für jeden Mitgliedstaat, an den er gerichtet wird, hinsichtlich des zu erreichenden Ziels verbindlich ist, jedoch den innerstaatlichen Stellen die Wahl der Form und der Mittel überlässt
Rechtsakt mit allgemeiner Geltung, der in allen seinen Teilen verbindlich ist und unmittelbar in jedem Mitgliedstaat gilt