Richtlinie über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz, die auf alle privaten oder öffentlichen Tätigkeitsbereiche Anwendung findet, mit Ausnahme spezifischer Tätigkeiten im öffentlichen Dienst, z. B. bei den Streitkräften oder der Polizei, oder spezifischer Tätigkeiten bei den Katastrophenschutzdiensten
tragbare äußere Struktur, die die natürlichen körperlichen Fähigkeiten eines Menschen erweitert