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Die EU-OSHA erstellt, sammelt, analysiert und verbreitet Informationen über Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutz bei der Arbeit mit dem Ziel, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Arbeit in der gesamten EU zu verbessern.

Unsere Websites sind vollständig durchsuchbar und decken alle Fragen zum Thema Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit ab. Wir empfehlen, Informationen auf der Website der Agentur und auf OSHwiki zu suchen.  

Sollten Sie jedoch dort nicht die konkreten Informationen finden, die Sie suchen, schauen Sie bitte nach, ob Ihre Frage weiter unten bei unseren Häufig gestellten Fragen behandelt wird. Wenn nicht, kontaktieren Sie uns über unser Kontaktformular.

Wir werden uns im Rahmen unserer begrenzten Ressourcen nach Kräften bemühen, Ihnen innerhalb von zwei Wochen zu antworten. Sie können sich in allen Amtssprachen der Europäischen Union an uns wenden, aber bedenken Sie bitte, dass es zu einer gewissen Verzögerung kommen kann, wenn wir Ihre Nachricht und unsere Antwort übersetzen lassen müssen. Nachrichten in englischer Sprachen werden vermutlich schneller beantwortet, da alle unsere Mitarbeiter Englisch sprechen. Wir bemühen uns, Fragen so rasch wie möglich zu beantworten.

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miribilla building

 

Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
12 Santiago de Compostela
(Edificio Miribilla), 5. Etage
E-48003 Bilbao, SPANIEN
E-Mail: information at osha dot europa dot eu

Wie Sie uns erreichen

 

Brüsseler Verbindungsbüro
Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
Square de Meeûs 38/40,
1000 Brüssel, Belgien
Tel: +32 2 401 68 59
Fax: +32 2 401 68 68
E-Mail: obrien at osha dot europa dot eu

 

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

  • 1. Wo kann ich mich zu einem Problem mit Sicherheit und Gesundheitsschutz im Zusammenhang mit meinen Arbeitsbedingungen beraten lassen?

    Die EU-OSHA ist eine Informationsstelle, und auf unserer Website finden Sie hilfreiche Informationen und Tipps im Zusammenhang mit berufsbedingten Gesundheitsproblemen wie Stress, Belästigung, Hauterkrankungen usw.

    Leider ist es der EU-OSHA nicht gestattet, zu konkreten Arbeitsschutzfragen zu beraten, in eine Rechtssache einzugreifen oder sich mit lokalen oder nationalen Behörden auseinanderzusetzen. Wir raten Ihnen, sich zunächst einmal an Ihren nationalen Focal Point zu wenden.

    Dieser wird für Sie den Kontakt zu der Stelle/Behörde in Ihrem Land herstellen, die Ihnen in Ihrer Angelegenheit weiterhelfen kann.

  • 2. Wie kann ich Entschädigung für einen Arbeitsunfall oder eine berufsbedingte Erkrankung beantragen?

    Entschädigungssysteme unterscheiden sich von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat und hängen von Ihrem Beschäftigungssektor, Ihrer beruflichen Tätigkeit und Ihrem beruflichen Status ab. Mitgliedstaatsspezifische Informationen erhalten Sie über die nationalen Focal Points, allgemeine Informationen für im Ausland lebende und arbeitende Staatsangehörige der Europäischen Union über die Europäische Kommission.

  • 3. Ist die EU-OSHA für europäische politische Initiativen im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit und deren Umsetzung verantwortlich?

    Die EU-OSHA ist die Agentur der Europäischen Union, die über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit informiert. Mit unserer Arbeit leisten wir einen Beitrag zum Strategischen Rahmen der Europäischen Kommission für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 2014-2020 und anderen relevanten Strategien und Programmen der EU.
  • 4. Wo finde ich Statistiken über Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten und die entsprechenden Kosten auf europäischer Ebene?

    Informationen über Statistiken, Erhebungsergebnisse und andere hilfreiche Links sind im Abschnitt Erhebungen und Statistiken dieser Website zu finden. Die ESENER-Erhebungen der EU-OSHA untersuchen, wie in Europa an Arbeitsplätzen mit Risiken für Sicherheit und Gesundheit umgegangen wird.

    Die Europäische Kommission verfügt über ihren eigenen Statistikdienst, Eurostat; folgende Links könnten Sie interessieren:

  • 5. Wo finde ich Statistiken, Normen und Rechtsvorschriften für die nationale Ebene? Werden diese Informationen in verschiedenen EU-Sprachen angezeigt?

    Einige Informationen zu nationalen Rechtsvorschriften über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit können auf unserer Website abgerufen werden. Darüber hinaus kann auch Ihr nationaler Focal Point Ihnen Tipps geben, wo Sie weitere Ressourcen finden. Ein Großteil der Informationen auf der Website eines Focal Point steht in der jeweiligen Landessprache zur Verfügung. Darüber hinaus bieten die meisten Mitgliedstaaten auch einige Informationen in englischer Sprache an.

  • 6. Wo finde ich Informationen über die Rechtsvorschriften der Europäischen Union im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit?

    Nach Themen sortierte Informationen über Richtlinien, Leitlinien und Normen der EU zum Thema Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit sind im Abschnitt Rechtsvorschriften zu Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit dieser Website zu finden. Der vollständige Wortlaut von EU-Richtlinien in allen EU-Amtssprachen sowie weitere Informationen können auf der Eur-Lex -Website der Europäischen Kommission eingesehen werden.

    Es sollte jedoch bedacht werden, dass in europäischen Richtlinien Mindestanforderungen festgelegt sind; es steht den Mitgliedstaaten frei, bei der Umsetzung der Richtlinien für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit in nationales Recht strengere Vorschriften zu erlassen, so dass sich die Anforderungen in den einzelnen Mitgliedstaaten voneinander unterscheiden können.

  • 7. Wo erhalte ich Kopien von Dokumenten zu europäischen Normen?

    Sie werden als nationale Normen und Normenentwürfe von den nationalen Mitgliedern der europäischen Normungsorganisationen vertrieben. Nähere Informationen sind beim Europäischen Komitee für Normung verfügbar.

  • 8. Wo erhalte ich Kopien von Berichten der EU-OSHA?

    Alle unsere Publikationen stehen im Abschnitt Publikationen dieser Website zur Verfügung. Sie können online gelesen und kostenlos heruntergeladen werden. Druckexemplare können über den EU Bookshop.

  • 9. Kann ich von der EU-OSHA produziertes Material nachdrucken?

    Ja, sofern Sie folgendermaßen auf die EU-OSHA verweisen:

    © Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, [Datum]. Nachdruck mit Quellenangabe gestattet.

    Beachten Sie bitte, dass Sie ohne ausdrückliche Genehmigung der EU-OSHA keine inhaltlichen Änderungen an Text oder Illustrationen vornehmen sollten.

  • 10. Wo finde ich Ressourcen für Fortbildungszwecke?

    Auch wenn die EU-OSHA keine spezifischen Ressourcen für die Fortbildung bereitstellt, sind Informationen über einschlägige Themen in unserem Abschnitt Themen zu finden, und einige unserer Publikationen enthalten Fallstudien zur Fortbildung. Darüber hinaus sind kurze PowerPoint-Präsentationen, die für Fortbildungszwecke angepasst werden könnten, auf https://es.slideshare.net/euosha/presentations zu finden. 

    Eine hervorragende Ressource für Fortbildung ist die Reihe kurzer, sprachfreier Zeichentrickfilme mit dem Hauptdarsteller Napo; diese können von der Napo-Website heruntergeladen werden und bieten lockere, zur Diskussion anregende Einführungen in Fragen der Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Ebenfalls kostenlos ist das Online-Fortbildungsmodul „Napo für Lehrer“, mit dem Grundschulkindern das Thema Sicherheit und Gesundheitsschutz nähergebracht werden soll. 

    Weitere Informationen über das Eingehen auf die Thematik im Schulunterricht und in der Fortbildung sind im Abschnitt Einbeziehung von Sicherheit und Gesundheitsschutz in den Unterricht dieser Website zu finden.

    Weitere wertvolle Informationsquellen sind nationale Focal Points, die Europäische Stiftung für Berufsbildung, das Cedefop (Europäisches Zentrum für die Förderung der Berufsbildung) und ENETOSH (das Europäische Netzwerk Aus- und Weiterbildung in Sicherheit und Gesundheitsschutz).

  • 11. Kann die EU-OSHA ein gewerbliches Produkt oder eine Dienstleistung unterstützen oder bewerben?

    Leider kann die EU-OSHA gewerbliche Produkte oder Dienstleistungen nicht unterstützen oder bewerben.

  • 12. Hätte die EU-OSHA möglicherweise Interesse an der Finanzierung meines Projekts?

    Wir bieten für externe Projekte grundsätzlich keine finanzielle Unterstützung an.

    Das Dokument „EU-Finanzierungsmöglichkeiten für Akteure der EU-OSHA“ enthält Informationen zu Finanzierungsmöglichkeiten in der EU im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit. Ferner sind ein allgemeiner Überblick über Zuschüsse und Darlehen der Europäischen Union beim Generalsekretariat der Europäischen Kommission und ein allgemeiner Überblick über öffentliche Aufträge und Finanzierung bei der Europäischen Kommission erhältlich.

    Wenn Ihr Projekt den Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz auf nationaler Ebene betrifft, empfehlen wir Ihnen, sich an Ihren nationalen Focal Point zu wenden.