Vorsitz im Rat der EU

Der Vorsitz im Rat der Europäischen Union, auch Ratspräsidentschaft genannt, wird von den Regierungen der Mitgliedstaaten im Wechsel wahrgenommen, wobei der Vorsitz alle sechs Monate, jeweils zum 1. Januar und zum 1. Juli, auf den nächsten Mitgliedstaat übergeht. Die Ratspräsidentschaft ist mit großer Verantwortung verbunden: Der Mitgliedstaat, der die Präsidentschaft innehat, leitet während seiner Amtszeit die Sitzungen und Tagungen des Rates, einem der wichtigen Entscheidungsorgane der EU. Zudem ist es Aufgabe der Ratspräsidentschaft, dafür zu sorgen, dass die Mitgliedstaaten harmonisch zusammenarbeiten, bei Bedarf Kompromisse auszuhandeln und dabei stets im Interesse der gesamten EU zu handeln.

Das Arbeitsprogramm der Ratspräsidentschaft wird jeweils für 18 Monate von drei Mitgliedstaaten (dem „Dreiervorsitz“) gemeinsam erstellt. Darin sind die Ziele, die die Ratspräsidentschaft in ihrer Amtszeit, auch zusammen mit den anderen Mitgliedern des Dreiervorsitzes, erreichen will, im Einzelnen aufgeführt, insbesondere die langfristigen Ziele, die realistischerweise nicht in nur sechs Monaten umsetzbar sind.

Weitere Informationen über den aktuellen Vorsitz finden Sie auf der Website des Rates der EU.