Finnland – Die Vereinigung für Rehabilitation der Versicherungen (VKK)

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Untersuchungen zeigen, dass die berufliche Rehabilitation zu einer deutlichen Senkung der Kosten in Verbindung mit Berufskrankheiten oder Arbeitsunfällen führt. Die finnische Gesetzgebung betrachtet Rehabilitation als integralen Bestandteil der gesetzlichen Entschädigung und es wird erst eine Entschädigung für den Verdienstausfall gezahlt, wenn die Möglichkeiten einer Rehabilitation bewertet wurden. Die finnische Vereinigung für Rehabilitation der Versicherungen (VKK) ist eine zwischengeschaltete Stelle, die die Aussichten einer Person auf Rehabilitation beurteilt und, sofern eine Rückkehr an den Arbeitsplatz für wahrscheinlich befunden wird, einen beruflichen Rehabilitationsplan ausarbeitet. Die Möglichkeiten nach einer Rehabilitation sind die Rückkehr an den angepassten alten Arbeitsplatz, eine Umschulung für eine neue Aufgabe oder eine Finanzierung zur Verfolgung durchführbarer unternehmerischer Ziele. Die Rehabilitanden werden für einen Zeitraum von sechs Monaten nach Abschluss des Plans beobachtet. 2013 kehrten 71 % der Teilnehmer nach ihrem Rehabilitationsplan an ihren Arbeitsplatz zurück. Zu den Erfolgsfaktoren zählt der individuelle und multidisziplinäre Ansatz der VKK. Herausforderungen sind die späte Intervention (die Ausarbeitung eines Plans kann bis zu zwei Jahre dauern) und der Mangel an Anreizen für die Teilnahme kleiner und mittlerer Unternehmen. Für die Übertragung dieser Initiative auf einen anderen Mitgliedstaat wäre ein System der wirkungsvollen Überweisung, Koordinierung und Finanzierung im nationalen Kontext erforderlich, um eine ähnliche Wirkung zu erzielen. 

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