Die Verordnung der Europäischen Union über Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP-Verordnung) hat die Kommunikation im Bereich der chemischen Gefahren verändert. So haben sich nicht nur die Piktogramme zu gesundheitlichen und physikalischen Gefahren geändert (u. a. wurden drei völlig neue Piktogramme eingeführt), sondern es wurden auch Änderungen bei der Einstufung und Kennzeichnung vorgenommen. Die neuen Vorschriften müssen schrittweise in allen EU-Mitgliedstaaten umgesetzt werden. Weitere Informationen finden Sie auf der EU-OSHA-Website unter „CLP - Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen“ und auf der ECHA-Website unter „CLP“.