Factsheet 53 - Sicherheit und Gesundheitsschutz für Arbeitnehmer mit Behinderungen

Keywords:

Menschen mit Behinderungen haben Anspruch auf Gleichbehandlung am Arbeitsplatz. Dazu gehört die Gleichstellung in Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit. Sicherheit und Gesundheitsschutz sollten nicht als Vorwand dafür dienen, Behinderte nicht oder nicht mehr zu beschäftigen. Hinzu kommt, dass ein Arbeitsbereich, der für Menschen mit Behinderungen leicht zugänglich und sicher ist, auch für alle anderen Beschäftigten sowie für Kunden und Besucher sicherer und besser zugänglich ist. Sowohl die europäischen Rechtsvorschriften zur Antidiskriminierung als auch jene im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz integrieren die Belange der Behinderten. Diese Rechtsvorschriften, die von den Mitgliedstaaten in innerstaatliche Gesetze und Regelungen umgesetzt werden, sollten genutzt werden, um die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen zu erleichtern, nicht aber um sie auszugrenzen.

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