Der Verwaltungsrat und der Exekutivausschuss:

Wer sind die wichtigen Entscheidungsträger in der EU-OSHA?

Der Verwaltungsrat:

Der Verwaltungsrat gibt die Strategie und die Ziele der Agentur vor und fordert vom Exekutivdirektor der Agentur Rechenschaftspflicht ein. Die Tätigkeit des Verwaltungsrats ist in der Gründungsverordnung und der Geschäftsordnung geregelt. Der Verwaltungsrat ernennt den Exekutivdirektor und nimmt die nachstehenden wichtigen Unterlagen an:

Die Mitglieder des Verwaltungsrats werden in Einklang mit der Gründungsverordnung der EU-OSHA ernannt. Der Rat benennt Vertreter der drei Hauptinteressengruppen — Regierungen, Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände — für die einzelnen Mitgliedstaaten. Die Europäische Kommission entsendet eigene Mitglieder, und das Europäische Parlament ernennt einen unabhängigen Sachverständigen in den Verwaltungsrat.

Den Vorsitz des Verwaltungsrats führen im jährlichen Wechsel Mitglieder der drei wichtigsten Interessengruppen. Der Verwaltungsrat kommt mindestens zwei Mal jährlich zusammen, und die Protokolle der Sitzungen werden veröffentlicht; siehe Mitglieder des Verwaltungsrats; hier können auch die Interessenerklärungen und Erklärungen über das Nichtvorliegen von Interessenkonflikten sowie Zusammenfassungen der Lebensläufe abgerufen werden.

Der Exekutivausschuss des Verwaltungsrats

Der Exekutivausschuss ist eine kleinere Lenkungsgruppe, die sich aus acht Mitgliedern des Verwaltungsrats zusammensetzt. Er kommt dreimal jährlich zusammen, um die Ausarbeitung und Umsetzung der Beschlüsse des Verwaltungsrats zu überwachen. Die Protokolle der Sitzungen des Exekutivausschusses sind ebenfalls öffentlich einsehbar (siehe unten).

Siehe die Mitglieder des Exekutivausschusses und ihre Stellvertreter.