Willkommen beim Dokumentenregister der EU-OSHA!

Gemäß Artikel 255 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, umgesetzt durch die Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 vom 30. Mai 2001, hat jeder Unionsbürger sowie jede natürliche oder juristische Person mit Wohnsitz oder Sitz in einem Mitgliedstaat ein Recht auf Zugang zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission.

Die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz setzt sich für die Verbesserung der Transparenz ein und nahm im Mai 2004 die Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten durch einen Beschluss des Verwaltungsrats an.

Der Zugang zu Dokumenten ist in den nachstehenden Rechtsvorschriften geregelt:

Das Register gibt an, welche Dokumente bereits der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurden. In diesem Fall kann ihr Inhalt angezeigt und direkt von der Datenbank heruntergeladen werden.

Siehe das Register der erhältlichen Dokumente

Um Dokumente zu erhalten, die nicht über das Register zugänglich sind, müssen Sie das Antragsformular ausfüllen und übermitteln.

Anträge können in jeder Amtssprache der Europäischen Union auch auf dem Postweg oder per E-Mail an folgende Adresse übermittelt werden:

European Agency for Safety and Health at Work
Documentation Section
12 Santiago de Compostela 5th floor (Edificio Miribilla)
Bilbao
E-48003
Spanien

E-Mail: docrequest [at] osha [dot] europa [dot] eu

Der Zugang zu Dokumenten, für die die in Artikel 4 und 9 der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 vorgesehenen Ausnahmen gelten, kann eingeschränkt werden.

Die Angaben im Register sind nicht rechtsverbindlich. Verbindlich sind nur die im Amtsblatt veröffentlichten Rechtsakte.