Die EU-OSHA arbeitet Hand in Hand mit den EU-Rechtsvorschriften

Ein wichtiger Jahrestag ist Anlass, sowohl über die Vergangenheit nachzudenken als auch, sich auf neue Herausforderungen einzustellen.

Im Jahr ihres 25-jährigen Jubiläums denkt die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) über die Bedeutung der vor 30 Jahren eingeführten zentralen Richtlinie über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit nach und sieht der Förderung der europäischen Säule sozialer Rechte freudig entgegen.



Die Rahmenrichtlinie

Die Veröffentlichung der Richtlinie 89/391/EWG — die Europäische Rahmenrichtlinie über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit — im Juni 1989 war für Arbeitnehmer in Europa ein wichtiger Meilenstein. Sie war der erste Rechtsakt umfassender EU-Rechtsvorschriften im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, denn mit ihr wurden gemeinsame Grundsätze und Mindestnormen eingeführt, die in der gesamten Region Geltung besaßen.

Mit der Rahmenrichtlinie wurden die Arbeitgeber als für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer mitverantwortlich angesehen. Die Verantwortung des Arbeitgebers, die Grundsätze der Gefahrenverhütung und die Unterrichtung, Information, Anhörung und ausgewogene Beteiligung der Arbeitnehmer sind die Grundpfeiler, auf denen das neue Konzept für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Arbeit beruht. Entscheidend ist, dass in der Richtlinie auch der Grundsatz der Gefährdungsbeurteilung in den Mittelpunkt der EU-Rechtsvorschriften im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit gerückt wurde. 

Die Rahmenrichtlinie musste bis Ende 1992 in allen Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. Seitdem wurden im Zuge der Rahmenrichtlinie viele andere Richtlinien zu bestimmten Aspekten von Arbeit oder von Gefahren erlassen.

In einer Mitteilung aus dem Jahr 2004 gelangte die Europäische Kommission (EK) zu dem Schluss, dass die Rahmenrichtlinie und einige damit verbundene Richtlinien zur Vereinfachung und Straffung der nationalen Rechtsvorschriften im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit beigetragen hatten. Außerdem hatte sie zur Schaffung einer Kultur der Risikoprävention an Arbeitsstätten in der EU beigetragen und den Weg dafür bereitet, dass das Thema Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit ganz oben auf der Tagesordnung der EK stand.

Die EU-OSHA trug aktiv zur Erreichung der Ziele der EU-Strategie für Gesundheit und Sicherheit bei der Arbeit (2007-2012) und des Strategischen Rahmens der EU für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 2014-2020 im Anschluss daran bei, mit denen die damit verbundene Konsolidierung und Koordinierung nationaler Strategien in den EU-Mitgliedstaaten aktiviert wurden.

Die europäische Säule sozialer Rechte

Fast 30 Jahre nach der Einführung der Rahmenrichtlinie gewährt ein weiterer Meilenstein — die europäische Säule sozialer Rechte — den Menschen in Europa im Hinblick auf Wohlergehen und Beschäftigung umfassendere Rechte.

… Vom Recht auf faire Löhne und Gehälter bis zum Recht auf Gesundheitsversorgung, vom lebenslangen Lernen, von besserer Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben über die Gleichstellung der Geschlechter bis hin zum Mindestlohn – mit der europäischen Säule sozialer Rechte tritt die EU für die Rechte ihrer Bürgerinnen und Bürger in einer sich rasch wandelnden Welt ein.

Jean-Claude Juncker, Präsident der Europäischen Kommission, 17. November 2017

In der Säule wird Arbeit als ein soziales Grundrecht definiert, und Arbeitnehmern wird ein hoher Schutz gewährt, unabhängig von ihrem Alter. Zwei der 20 Grundsätze der Säule beziehen sich direkt auf Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit:

  • das Recht auf sichere, gesunde und gut angepasste Arbeitsplätze
  • das Recht auf ein gesundes und ausgewogenes Verhältnis zwischen Berufs- und Privatleben.

Daher erfährt die Arbeit der EU-OSHA durch die Säule hochgradige Unterstützung. Der Agentur kommt bei der Förderung der Werte der Säule und der Umsetzung ihrer Grundsätze ohne jeden Zweifel eine wichtige Rolle zu. Zwei Bereiche der Arbeit der EU-OSHA sind besonders wichtig:

Denn die Agentur trägt mit ihrer gesamten Arbeit auf die eine oder andere Weise dazu bei, dass die Arbeitsplätze in Europa sicherer und gesünder und das Erwerbsleben nachhaltiger werden — und dabei werden die in der Säule verankerten Rechte gewährt.

Somit begehen wir 2019 das 30-jährige Bestehen des ersten Rechtsakts der EU-Rechtsvorschriften im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit — die Rahmenrichtlinie —, die Arbeitnehmern in der gesamten Region den gleichen Schutz gewährte. Zugleich freut sich die EU-OSHA darauf, die europäische Säule sozialer Rechte praktisch zu unterstützen und den Schutz von Arbeitnehmern in Europa zu verbessern. Durch diese Anerkennung der Bedeutung ihrer Arbeit werden der Agentur neue Impulse verliehen, um weiter mit ihren Partnern zusammenzuarbeiten und so dazu beizutragen, dass die Arbeitsplätze in Europa sicherer und gesünder werden.