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Warnung vor unsicheren Schneidwerkzeugen für tragbare Freischneider und Motorsensen 20.02.2012

Pressemitteilung

Für tragbare Freischneider und Motorsensen werden von Drittanbietern Anbauteile mit schlegelartigen Schneidwerkzeugen angeboten, die nach den Feststellungen der Marktüberwachungsbehörden mit einem ernsten Risiko für Benutzer und unbeteiligte Personen verbunden sind. Vor dem Erwerb und der Verwendung wird gewarnt.


Bei Freischneidern und Motorsensen handelt es sich um tragbare handgeführte Gartengeräte, die zum Schneiden von Gras, Unkraut, Gestrüpp, kleinen Bäumen und ähnlicher Vegetation verwendet werden. An diesen Geräten kann man je nach Verwendungszweck unterschiedliche Schneidwerkzeuge montieren. Schwedische Behörden informierten vor einiger Zeit die anderen Mitgliedsstaaten der europäischen Union, dass von Drittanbietern schlegelartige Schneidwerkzeuge zur Verwendung an Freischneidern und Motorsensen verschiedener Hersteller in Verkehr gebracht wurden. Diese schlegelartigen Schneidwerkzeuge bestehen aus mehreren Metallteilen, wie Ketten, Messern oder Bürsten, die mit einem Drehkopf verbunden sind. Bei der Verwendung dieser Schneidwerkzeuge besteht das Risiko des Bruchs.

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Beispielbilder von schlegelartigen Schneidwerkzeugen für tragbare handgeführte Freischneider und Motorsensen

Dabei können Teile des gebrochenen Schneidwerkzeuges herausgeschleudert werden und den Benutzer und unbeteiligte Personen lebensbedrohlich verletzen. Es ist bedauerlicherweise schon zu tödlichen Unfällen gekommen. Aus diesem Grund wurde der Verkauf dieser Schneidwerkzeuge für Freischneider und Motorsensen in Deutschland und europaweit untersagt. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass sich noch Schneidwerkzeuge dieser Bauart auf dem Markt befinden.

Es wird dringend gewarnt, diese Art von schlegelartigen Schneidwerkzeugen für Freischneider und Motorsensen zu erwerben oder zu verwenden.

Der vollständige Text des Beschlusses der Europäischen Kommission zum Verbot des Inverkehrbringens von schlegelartigen Schneidwerkzeugen für tragbare handgeführte Freischneider/Motorsensen kann unter folgendem Link eingesehen werden:

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2012:018:0005:0006:DE:PDF

Anfragen können an den Thüringer Landesbetrieb für Arbeitsschutz und technischen Verbraucherschutz gerichtet werden.

Thüringer Landesbetrieb für Arbeitsschutz und technischen Verbraucherschutz (TLAtV)
Karl-Liebknecht-Str. 4
98527 Suhl

Tel.: 03681 - 73 54 00
Fax: 03681 - 73 33 98
E-Mail: Direktorin@tlatv.thueringen.de

Zur Frage von Schadenersatzforderungen gegen den Inverkehrbringer darf sich die Marktüberwachungsbehörde mit Blick auf das Rechtberatungsgesetz nicht äußern.