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Thüringer Arbeitsschutzpreis „Johannes Bube“ 07.07.2011

Thüringer Arbeitsschutzpreis „Johannes Bube“

Der Preis

Pressemitteilung des TLAtV vom 04.07.2011

Thüringer Arbeitsschutzpreis "Johannes Bube". Auch im Jahr 2012 mit bis zu 8.000 € dotiert

Der Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und die menschengerechte Gestaltung der Arbeit ist ein wichtiges Anliegen des Freistaates Thüringen. Bei der Umgestaltung von Arbeitsplätzen und Produktionsstätten, aber auch bei der Entwicklung und der Anwendung von neuen technischen, technologischen und organisatorischen Lösungen sollen sicherheitstechnische und gesundheitliche Risiken für die betroffenen Beschäftigten abgebaut werden.


Und so ist es inzwischen zur Tradition geworden, dass das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit (TMSFG) jährlich aus Anlass des Thüringer Arbeitsschutztages einheimische Unternehmen, die vorbildliche Lösungen und Vorhaben auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes realisiert haben, mit dem Thüringer Arbeitsschutzpreis „Johannes Bube“ auszeichnet.

Bereits zum dreizehnten Mal wird jetzt erneut der Preis ausgelobt. Im Jahr 2000 erstmalig verliehen, besteht der Arbeitsschutzpreis 2012 wieder aus einer Medaille und einem Preisgeld von insgesamt maximal 8.000 Euro.


Die Auszeichnung wird für bereits realisierte innovative und modellhafte Lösungen zur sicherheitsgerechten und gefährdungsfreien Gestaltung von Arbeitsplätzen, Technologien und Produkten verliehen und soll Vorbilder für einen modernen Arbeitsschutz einer breiten Öffentlichkeit bekannt machen.


Gegenstand der eingereichten Anträge sollten Lösungen sein, die über das in den Gesetzlichkeiten zum Arbeitsschutz geforderte Maß hinaus gehen sowie die humane Gestaltung von Arbeitsplätzen und die Wirtschaftlichkeit der Betriebe sichern und damit zur Schaffung von wettbewerbsfähigen und zukunftssicheren Arbeitsplätzen in Thüringen beitragen sowie in der Aus- und Fortbildung zur Anwendung kommen.

Bewerbungsunterlagen
Die Bewerbungsunterlagen sowie die Richtlinie sind im Internet unter http://th.osha.de/ (Themen, Arbeitsschutzpreis „Johannes Bube“) zu finden. Sie können aber auch direkt beim zuständigen Thüringer Landesbetrieb für Arbeitsschutz und technischen Verbraucherschutz (TLAtV), Karl-Liebknecht-Str. 4 in 98527 Suhl, angefordert werden. Auch die Regionalinspektionen des TLAtV in Erfurt, Gera, Nordhausen und Suhl beraten gerne alle interessierten Thüringer Betriebe.


Die Bewerbungsfrist endet am 31. Oktober 2011.
 

Die Auswahl der Preisträger erfolgt durch das Votum einer fachkundigen, ehrenamtlich tätigen, unabhängigen Jury, die aus Wissenschaftlern sowie Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern besteht, die durch das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit berufen worden sind.
 

Johannes Bube
Der Name Johannes Bube steht für einen 1687 in Seebergen bei Gotha geborenen Arzt, der im Jahr 1721 über die sogenannte „Seeberger Steinbrecherkrankheit“ promovierte. Die Dissertation setzt sich mit dem Krankheitsbild der Silikose in Verbindung mit Tuberkulose der in den Seeberger Steinbrüchen Beschäftigten auseinander und stellt damit den ältesten Beleg für die richtige Deutung einer arbeitsbedingten Erkrankung in Thüringen dar.
 

Thüringer Landesbetrieb für Arbeitsschutz und technischen Verbraucherschutz
98527 Suhl Karl-Liebknecht-Straße 4 Tel.: 03681/735400
04.07.2011