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Warnung vor unsicheren Kompressoren 10.06.2011

Pressemitteilung des TLAtV vom 10.06.2011

Im Rahmen einer reaktiven Marktüberwachungsaktion wurden Kompressoren verschiedener Typen als mit einem ernsthaften Risiko behaftete Produkte identifiziert.

Die in die geprüften Kompressoren eingebauten Druckluftbehälter haben sicherheitstechnisch bedenkliche Schweißnahtfehler. Außerdem wurden unzulässige Behälterwerkstoffe verwendet. Es besteht die Gefahr des Berstens in Betrieb befindlicher Druckbehälter. Dadurch kann es zum Abriss und Umherfliegen von Behälterteilen kommen und Personen, die sich in der Nähe aufhalten, können erheblich gefährdet sein.

Ausführliche Informationen und betroffene Modelle

Es ist nicht auszuschließen, dass bereits Kompressoren dieser Bauart mit entsprechendem Gefährdungspotential in Verkehr gebracht wurden. Gemäß § 8 Abs. 4 Satz 3 des Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) wird die Öffentlichkeit hiermit unmittelbar durch die Thüringer Marktüberwachungsbehörde gewarnt.

Im Interesse ihrer eigenen Gesundheit sollten Verbraucher, die sich im Besitz eines der unten genannten Geräte befinden, dieses auf keinen Fall ohne eine Prüfung durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) weiter benutzen.

Eine Übersicht entsprechender zugelassener Überwachungsstellen kann unter www.anlagenkataster.de – Stichwort „ZÜS-Suche“ eingesehen werden. Weitere Informationen können auch die zuständigen Marktüberwachungsbehörden der Länder, welche unter www.icsms.org – Stichwort „Behördensuche“ zu finden sind, geben.

In Thüringen steht Ihnen als Ansprechpartner der Thüringer Landesbetrieb für Arbeitsschutz und technischen Verbraucherschutz (TLAtV) zur Verfügung:

Thüringer Landesbetrieb für Arbeitsschutz
und technischen Verbraucherschutz
Karl-Liebknecht-Str. 4
98527 Suhl
Tel.: 03681 – 73 54 00
Fax: 03681 – 73 52 03

direktorin@tlatv.thueringen.de

Zur Frage von Schadensersatzforderungen gegen den Inverkehrbringer darf sich die Marktüberwachungsbehörde mit Blick auf das Rechtsberatungsgesetz nicht äußern.