Augen auf beim Ferienjob! 09.06.2011
Pressemitteilung des TLAtV vom 08.06.2011
Der Start der Sommerferien im Freistaat Thüringen rückt immer näher. Und auch in diesem Jahr stellt sich für viele Schülerinnen und Schüler die Frage, ob mit einem Ferienjob das Taschengeld aufgebessert werden kann.
Dabei dient die Ferienarbeit nicht nur der Befriedigung finanzieller Bedürfnisse. Viele Jugendliche nutzen die freie Zeit während der Schulferien dazu, über Ferien- und Aushilfsjobs erste Erfahrungen für das Berufsleben zu sammeln. Oftmals stehen auch das Kennenlernen eines bestimmten Berufs und die in diesem zu erbringenden Tätigkeiten im Vordergrund des Interesses der jungen Leute.
„Bei allen positiven Aspekten der Ferienarbeit gilt es aber auch, die Grundsätze des Arbeitsschutzes zu beachten“, so der Thüringer Landesbetrieb für Arbeitsschutz und technischen Verbraucherschutz (TLAtV).
Da Schülerinnen und Schüler nur gelegentlich arbeiten, gelten auf Grund der fehlenden Berufserfahrung und des jugendlichen Alters besondere Einschränkungen bezüglich der Arbeitszeiten und der Arbeitstätigkeiten.
Merkblatt des TLAtV
Aus diesem Grund hat der TLAtV auch in diesem Jahr in einem Merkblatt alle wichtigen Informationen für Schülerinnen und Schüler, die einen Ferienjob anstreben, aber auch für Arbeitgeber, die Ferienjobs anbieten, zusammengestellt. Unter der Überschrift „Ferienarbeit – Was ist erlaubt?“ werden dabei Informationen zu den Regelungen zur Arbeitszeit, zu verbotenen Tätigkeiten sowie zu Beschäftigungsverboten und –beschränkungen angeboten. Aber auch wichtige Fragen wie der Unfallversicherungsschutz und die Notwendigkeit ärztlicher Erstuntersuchungen werden beantwortet.
Das Merkblatt kann entweder hier abgerufen werden oder ist direkt bei den Regionalinspektionen des TLAtV in Erfurt, Gera, Nordhausen und Suhl erhältlich.
Thüringer Landesbetrieb für Arbeitsschutz
und technischen Verbraucherschutz (TLAtV)
98527 Suhl
Karl-Liebknecht-Straße 4
Tel.: (03681) 73 54 00

