Hilfen zur Gefährdungsbeurteilung
Das Portal Gefährdungsbeurteilung (www.gefaehrdungsbeurteilung.de) unterstützt Unternehmen bei der Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung. Es macht den Prozess der Gefährdungsbeurteilung transparenter und erleichtert über eine Datenbank den Zugang zu relevanten Handlungshilfen. Nutzer – ob Laien oder Experten – finden entsprechend ihrer Erfahrung die für sie relevanten Informationen, da sowohl Basis- als auch Expertenwissen vermittelt wird.
Das Portal wurde von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) in enger Abstimmung mit den Trägern der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) entwickelt.
Beurteilung der Arbeitsbedingungen
Jeder Arbeitgeber ist nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes verpflichtet, für alle Arbeitsplätze in seinem Unternehmen Gefährdungsbeurteilungen vorzunehmen. Gefährdungsbeurteilungen dienen dem Erkennen, Bewerten und Beseitigen der Ursachen von Arbeitsunfällen und Gesundheitsbeeinträchtigungen infolge der beruflichen Tätigkeit.
Die Beurteilung der Arbeitsplätze ist zugleich rechtliche Absicherung des Arbeitgebers hinsichtlich der Folgen von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingter Erkrankungen.
Neu ist die Pflicht zum systematischen Vorgehen und zur Dokumentation der Ergebnisse. Das vorliegende Material bietet Hilfe bei der systematischen Gefährdungsbeurteilung und gibt Hinweise zu Musterbeurteilungen für Arbeitsplätze. Das abschnittsweise Vorgehen ermöglicht die Nutzung vorhandener Ergebnisse zur Beurteilung von Arbeitsplätzen. Zugleich bietet es Einsteigerbetrieben ein Handlungskonzept zum systematischen Aufbau.
Bildschirmarbeitsplätze
Die Gefährdungsbeurteilung von Bildschirmarbeitsplätzen ist gemäß § 3 der Bildschirmarbeitsverordnung in Verbindung mit § 5 des Arbeitsschutzgesetzes Pflicht des Arbeitgebers. Um eine effektive und kostengünstige orientierende Beurteilung von Gefährdungen zu ermöglichen, wurde nebenstehendes Arbeitsblatt erstellt. Darin sind die Forderungen des Anhangs der Bildschirmarbeitsverordnung in Ja/Nein-Entscheidungen umgesetzt.
In der Regel können die Fragen ohne Messinstrumente und ohne Hinzuziehung von Fachleuten beantwortet werden.
Erläuterungen zum Arbeitsblatt
Lastenaufzüge
Empfehlungen an Aufzugsbetreiber zur Risikobewertung der Scher- und Quetschstellen bei Lastenaufzügen ohne Fahrkorbabschluss
Weitere Informationen erhalten Sie auch im deutschen Portal "Gefährdungsbeurteilung".

