Organisationen
Hier finden Sie Angaben über die Organisation und Zuständigkeit der Institutionen des Arbeitnehmerschutzes.
Kantonale Arbeitsinspektorate:
Vollzugsorgane der Vorschriften
a) zum betrieblichen Gesundheitsschutz in sämtlichen Betrieben und
b) zur Unfallverhütung in Betrieben mit geringen Unfallrisiken.
Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO):
Oberaufsicht der kantonalen Vollzugsorgane des Arbeitnehmerschutzes und Vollzug der Vorschriften zu Sicherheit und Gesundheitsschutz in Bundesbetrieben.
Schweizerische Unfallversicherungsanstalt, (Suva):
Vollzugsorgan der Vorschriften
a) zur Unfallverhütung in den Betrieben mit hohen Unfallrisiken und
b) zur Verhütung von Berufskrankheiten in sämtlichen Betrieben.
Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKAS):
Vom Bund eingesetzte Koordinationskommission für die Aktivitäten der Vollzugsorgane der Arbeitssicherheit (Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten).
Diese Organisationen sind auch Quellen verschiedener Publikationen im Bereich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz.

