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Recht

Die folgenden Gesetze sind für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in der Schweiz massgebend.

  • Das Arbeitsgesetz (ArG) regelt den allgemeinen Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Zu diesem existieren verschiedene Verordnungen, welche u.a. die Arbeits- und Ruhezeiten, die Plangenehmigung und den Sonderschutz von Jugendlichen regeln. Zudem werden die arbeitsmedizinische, ergonomische, arbeitshygienische, und arbeitsorganisatorische Massnahmen präzisiert. Die Vollzugsbehörden des ArG sind die 26 kantonalen Arbeitsinspektorate und das Staatssekretariat für Wirtschaft. (SECO)  
  • Das Unfallversicherungsgesetz (UVG) regelt neben der obligatorischen Berufsunfall- und Berufskrankheitenversicherung auch die Vorschriften über die Arbeitssicherheit. Die dazu gehörenden zwei Verordnungen regeln die Präventionsmassnahmen für die Verhütung der Berufsunfälle und Berufskrankheiten sowie deren finanzielle Schadensabgeltung. Die Vollzugsbehörden des UVG sind die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (Suva), die 26 kantonalen Arbeitsinspektorate und das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) und in speziellen Themengebieten ausgewählte Fachorganisationen.
  • Das Mitwirkungsgesetz  (MwG) verlangt, den Arbeitnehmenden eine aktive Beteiligung in allen Belangen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes zu gewähren.
  • Das Bundesgesetz über die Produktesicherheit (PrSG) und seine Verordnung (PrSV) regeln die allgemeine Sicherheit von Konsumentenprodukten und Arbeitsmitteln sowie im speziellen die Sicherheit von Maschinen, Aufzügen, Gasgeräten, einfachen Druckbehälter und Druckgeräten sowie persönlichen Schutzausrüstungen. 
  • Das Chemikaliengesetz (ChemG) und seine Verordnungen regeln hauptsächlich die Anforderungen an das Inverkehrbringen von Chemikalien, unter Anderem mit der Pflicht zur Selbstkontrolle inklusive der Pflicht zur Abgabe von Sicherheitsdatenblättern.