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Aufgaben

Oberste Arbeitsschutzbehörde des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist das Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales, das die grundlegenden Aufgaben und Ziele festlegt und die erforderlichen landesrechtlichen Regelungen im Arbeitschutz erlässt.

Die Aufsichts- und Beratungstätigkeit wird vom Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) mit Außenstellen in Neubrandenburg, Rostock, Schwerin und Stralsund wahrgenommen. Zentrale Aufgabe ist die Kontrolle von Sicherheit und Gesundheitsschutz aller Beschäftigten am Arbeitsplatz. Dazu zählt u.a.
- die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
- das Betreiben von präventivem Gesundheitsschutz und Schadensverhütung
- die menschengerechte Gestaltung der Arbeitswelt.

Zu den Tätigkeiten der Aufsichtsbeamtinnen und -beamten zählen z.B.:
- die Überprüfung von Arbeitsstätten und technischen Einrichtungen
- die Untersuchung von Arbeitsunfällen
- die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
- die Beratung und Weiterbildung  von Unternehmen, Betriebsvertretungen,   Sicherheitsfachkräften und Sicherheitsbeauftragten in Fragen des
Arbeitsschutzes.