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Formulare

Sie können hier verschiedene Formulare herunterladen und ausdrucken. Diese sind ausgefüllt an das zuständige Dezernat beim Landesamt für Gesundheit und Soziales zu übersenden.

 

Sachgebiet

Formular

Hinweise

Allgemeines

Eine Unfallanzeige ist zu erstatten, wenn en Arbeitsunfall oder ein Wegeunfall eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen oder den Tod eines Versicherten zur Folge hat.

Arbeitszeit

Die Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen ist gemäß den Bestimmungen des § 9 Arbeitszeitgesetz verboten. Eine Ausnahmegenehmigung kann auf Antrag durch das zuständige Dezernat beim Landesamt für Gesundheit und Soziales beantragt werden.

Sprengstoffe / explosionsgefährliche Stoffe

Antrag auf Erteilung einer Undenklichkeitsbescheinigung zur Teilnahme an einem Lehrgang

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Umgang oder Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen, pyrotechnischen Gegenständen usw.

Anzeige
zur Aufnahme / Einstellung von Tätigkeiten, zur Eröffnung / Schließung einer Zweigstelle oder Zweigniederlassung oder zur Bestellung, Abberufung oder zum Wechsel von Personen

Antrag auf Erteilung einer Lagergenehmigung

Antrag auf Erteilung eines Befähigungsscheines

Antrag auf Verlängerung eines Befähigungsscheines

Anzeige zur Bestellung oder Abberufung einer verantwortlichen Person

Anzeige gemäß § 23 Abs. 3 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz für das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände (Feuerwerk)

Merkblatt zu Feuerwerksanzeigen

Antrag gemäß § 23 Abs. 6 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz auf Ausnahmegenehmigung zum Verwenden von Bühnenpyrotechnik

Antrag gemäß § 24 Abs. 1 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz auf Ausnahmegenehmigung zum Abbrennen eines Kleinfeuerwerks
Anzeige einer Sprengung gemäß § 1 der Dritten Verordnung zum Sprengstoffgesetz

Mutterschutz

Der Arbeitgeber hat die zuständige Aufsichtsbehörde unverzüglich zu informieren, sobald er die Mitteilung über die bestehende Schwangerschaft von der Schwangeren erhalten hat.

Technischer Arbeitsschutz

Eine Bauvorankündigung wird notwendig bei Bauvorhaben mit einem voraussichtlichen Umfang von mehr als 30 Arbeitstagen und mehr als 20 gleichzeitig tätigen Arbeitnehmern oder bei mehr als 500 Personentagen. Das Bauvorhaben ist zwei Wochen vor Beginn anzukündigen. Die Zuständigkeit der Dezernate beim Landesamt für Gesundheit und Soziales richtet sich nach der kreisfreien Stadt/ dem Landkreis, in dem sich die Baustelle befindet.