Sachgebiet | Formular | Hinweise |
Allgemeines | | Eine Unfallanzeige ist zu erstatten, wenn en Arbeitsunfall oder ein Wegeunfall eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen oder den Tod eines Versicherten zur Folge hat. |
Arbeitszeit | | Die Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen ist gemäß den Bestimmungen des § 9 Arbeitszeitgesetz verboten. Eine Ausnahmegenehmigung kann auf Antrag durch das zuständige Dezernat beim Landesamt für Gesundheit und Soziales beantragt werden. |
Sprengstoffe / explosionsgefährliche Stoffe | | Antrag auf Erteilung einer Undenklichkeitsbescheinigung zur Teilnahme an einem Lehrgang |
| Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Umgang oder Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen, pyrotechnischen Gegenständen usw. |
| Anzeige zur Aufnahme / Einstellung von Tätigkeiten, zur Eröffnung / Schließung einer Zweigstelle oder Zweigniederlassung oder zur Bestellung, Abberufung oder zum Wechsel von Personen |
| Antrag auf Erteilung einer Lagergenehmigung |
| Antrag auf Erteilung eines Befähigungsscheines |
| Antrag auf Verlängerung eines Befähigungsscheines |
| Anzeige zur Bestellung oder Abberufung einer verantwortlichen Person |
| Anzeige gemäß § 23 Abs. 3 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz für das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände (Feuerwerk) Merkblatt zu Feuerwerksanzeigen |
| Antrag gemäß § 23 Abs. 6 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz auf Ausnahmegenehmigung zum Verwenden von Bühnenpyrotechnik |
| Antrag gemäß § 24 Abs. 1 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz auf Ausnahmegenehmigung zum Abbrennen eines Kleinfeuerwerks |
| Anzeige einer Sprengung gemäß § 1 der Dritten Verordnung zum Sprengstoffgesetz |
Mutterschutz | | Der Arbeitgeber hat die zuständige Aufsichtsbehörde unverzüglich zu informieren, sobald er die Mitteilung über die bestehende Schwangerschaft von der Schwangeren erhalten hat. |
Technischer Arbeitsschutz | | Eine Bauvorankündigung wird notwendig bei Bauvorhaben mit einem voraussichtlichen Umfang von mehr als 30 Arbeitstagen und mehr als 20 gleichzeitig tätigen Arbeitnehmern oder bei mehr als 500 Personentagen. Das Bauvorhaben ist zwei Wochen vor Beginn anzukündigen. Die Zuständigkeit der Dezernate beim Landesamt für Gesundheit und Soziales richtet sich nach der kreisfreien Stadt/ dem Landkreis, in dem sich die Baustelle befindet. |