Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz
Gesetzliche Grundlagen
Grundlage für den Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz ist die Verordnung über Arbeitsstätten – Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) .
§ 5 ArbStättV enthält eine unmittelbare Verpflichtung des Arbeitgeber zum Schutz der nichtrauchenden Beschäftigten. Er sieht bewusst keine Details vor, sondern lässt den Betrieben, wie es der Konzeption des Arbeitsschutzgesetzes entspricht, breite Möglichkeiten für eine betriebliche Ausgestaltung des Nichtraucherschutzes. Dies können organisatorische und technische Maßnahmen sein oder auch ein Rauchverbot. Häufig werden zwischen dem Betriebsrat und dem Arbeitgeber Betriebsvereinbarungen über den Nichtraucherschutz getroffen.
Auch aus § 3 Abs. 1 und § 5 des am 21. August 1996 in Kraft getretenen Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) ergibt sich, daß der Arbeitgeber sich um den Gesundheitsschutz der Nichtraucher am Arbeitsplatz kümmern muß. Danach muß er die für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gesundheitsgefährdungen beurteilen und die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes treffen.
Aus § 15 Abs. 1 ArbSchG folgt die Pflicht der rauchenden Beschäftigten zur Rücksichtnahme gegenüber ihren nichtrauchenden Kolleginnen und Kollegen. Jeder Beschäftigte ist nach § 17 Abs. 1 ArbSchG berechtigt, selbst dem Arbeitgeber Vorschläge zum Nichtraucherschutz im Betrieb zu unterbreiten. Hilft der Arbeitgeber Beschwerden von Beschäftigten über unzureichende Schutzmaßnahmen nicht ab, können sich die Beschäftigten auch an die zuständige Arbeitsschutzaufsichtsbehörde wenden, ohne Nachteile für ihr Arbeitsverhältnis befürchten zu müssen (§ 17 Abs. 2 ArbSchG).
Muster-Betriebsvereinbarungen zum Schutz vor Passivrauch tragen dazu bei, gesundheitliche Gefährdungen am Arbeitsplatz durch Tabakrauch zu vermeiden. Daher sollten geeignete Muster-Betriebsvereinbarungen recherchiert und mit allen Akteuren des Arbeitsschutzausschusses abgestimmt werden.
Eine kleine Auswahl von Muster-Betriebsvereinbarungen finden Sie hier:
- Muster-Betriesvereinbarungen / Muster-Dienstanweisungen "Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz" der Bundesärztekammer:
- Muster-Betriebsvereinbarung zum Nichtraucherschutz in Betrieben der VBG
© BZgA (Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung)
Entnommen aus der Fachinformation "Rauchfrei am Arbeitsplatz - Ein Leitfaden für Betriebe" der BZgA - Muster für eine Betriebsvereinbarung zum Nichtraucherschutz des Wettbewerbs "Unser Betrieb macht rauchfrei!“", durchgeführt von der Bundesvereinigung Prävention und Gesundheitsförderung e.V. (BVPG)

