Lärm
Lärm gehört seit langem zu den häufigsten Gefährdungen am Arbeitsplatz. Lärm verursacht aber nicht nur Gehörschäden, sondern gefährdet generell die Gesundheit und erschwert die Arbeit in allen Bereichen des Arbeitslebens. In Deutschland sind ca. 5 Millionen Arbeitnehmer gehörgefährdendem Lärm ausgesetzt.
Mitte Februar 2003 wurde die EG-Richtlinie 2003/10/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Februar 2003 über Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (Lärm) im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und ist am selben Tag in Kraft getreten.Die Richtlinie differenziert die Grenzwerte und legt insgesamt niedrigere Grenzwerte für das Tragen von Gehörschutz fest.
Am 8. März 2007 wurde durch Anzeige im Bundesgesetzblatt die EG-Richtlinie 2003/10/EG "Physikalische Agenzien, Lärm" und die EG-Richtlinie zu den Vibrationen 2002/44/EG durch die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung vom 6. März 2007 ins nationale Recht umgesetzt. Die bisher die Präventionsmaßnahmen zum Lärm am Arbeitsplatz regelnde Unfallverhütungsvorschrift (UVV) "Lärm" (BGV B3) verlor damit gleichzeitig ihre Gültigkeit.

