Lärm
Lärm ist hörbarer Schall (zum Beispiel Maschinengeräusch, Ton, Knall, störender Sprachschall), der die Gesundheit schädigen sowie das körperliche und/oder seelische Wohlbefinden des Menschen beeinträchtigen kann. Lärm gehört seit langem zu den häufigsten Gefährdungen am Arbeitsplatz. Lärm verursacht aber nicht nur Gehörschäden, sondern gefährdet generell die Gesundheit und erschwert die Arbeit in allen Bereichen des Arbeitslebens. In Deutschland sind ca. 5 Millionen Arbeitnehmer gehörgefährdendem Lärm ausgesetzt.
Das Ausmaß des Problems
Tag für Tag sind Millionen Arbeitnehmer in Europa Lärm bei der Arbeit und damit verbundenen Gefährdungen ausgesetzt. In der verarbeitenden Industrie und im Bauwesen liegt das Lärmproblem auf der Hand, es tritt jedoch auch in anderen Arbeitsumgebungen auf, von Callcentern über Schulen und Orchestergräben bis hin zu Gastronomiebetrieben.
Jeder fünfte Arbeitnehmer in Europa muss mindestens bei der Hälfte seiner Äußerungen am Arbeitsplatz laut sprechen, um verstanden zu werden, und 7% leiden infolge ihrer Arbeitstätigkeit an Gehörschäden.[i] Lärmbedingter Hörverlust ist die am häufigsten gemeldete Berufskrankheit in der EU.[ii]
[i] Angaben der EU 15 in: Eurostat, Work and health in the EU: a statistical portrait (Arbeit und Gesundheit in der EU: ein statistisches Portrait) ISBN 92-894-7006-2
[ii] Angaben der EU in: Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz Data to describe the link between OSH and employability (Angaben über den Zusammenhang zwischen Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit und Beschäftigungsfähigkeit) 2002 ISBN 92-95007-66-2
Was ist Lärm?
Lärm ist ein unerwünschtes Geräusch; seine Intensität (Lautstärke) wird in Dezibel gemessen (dB). Aufgrund des logarithmischen Maßstabs zeigt eine Steigerung der Lautstärke um 3 dB bereits eine Verdopplung der Lärmintensität an. Die Lautstärke eines normalen Gesprächs beträgt etwa 65 dB, Schreien erzeugt etwa 80 dB. Obwohl der Unterschied lediglich 15 dB beträgt, erreicht das Schreien die 30fache Intensität. Um der unterschiedlichen Empfindlichkeit des menschlichen Ohrs für verschiedene Frequenzen Rechnung zu tragen, verwendet man als Lärmmaß in A gewichtete Dezibel (dB(A)).
Nicht nur die Intensität des Lärms sagt etwas aus über seine Gefährlichkeit. Auch die Dauer der Lärmexposition spielt eine große Rolle. Daher erfasst man über die Zeit gemittelte Geräuschpegel. Bei der Lärmmessung am Arbeitsplatz legt man für gewöhnlich einen Achtstundentag zugrunde.
Ausführliche Informationen zum Gefährdungsfaktor 'Lärm' finden Sie im Portal Gefährdungsbeurteilung.
Welche Gefahren gehen von Lärm aus?
Lärm bei der Arbeit stellt auch dann eine Belastung dar, wenn er nicht übermäßig laut ist. Auch durch seine Wechselwirkung mit anderen Risiken bei der Arbeit kann Lärm zur Gefährdung der Arbeitnehmer beitragen. Beispielsweise kann er:
- Das Unfallrisiko erhöhen, indem er Warnsignale übertönt;
- im Zusammenwirken mit bestimmten chemischen Substanzen die Gefahr des Hörverlusts steigern oder
- als Auslöser von arbeitsbedingtem Stress wirken.
Die Exposition gegenüber Lärm kann Arbeitnehmer ganz unterschiedlichen Gesundheits- und Sicherheitsrisiken aussetzen:
- Hörverlust: Die Beschädigung der Haarzellen in der Innenohrschnecke infolge übermäßigen Lärms kann zu Taubheit führen. "In vielen Ländern ist der lärmbedingte Hörverlust die häufigste irreversible Berufskrankheit." [iii] Schätzungen zufolge übersteigt die Zahl der Menschen mit Gehörschäden in Europa die Einwohnerzahl Frankreichs [iv]
- Physiologische Effekte: Die Belastung durch Lärm hat nachweisliche Auswirkungen auf das Herz-Kreislauf-System, in deren Folge Katecholamine freigesetzt werden und der Blutdruck steigt. Erhöhte Katecholamin-Blutwerte (hierzu zählt auch der Adrenalinspiegel) sind eine Begleiterscheinung von Stress.
- Arbeitsbedingter Stress: Arbeitsbedingter Stress geht selten auf eine einzelne Ursache zurück, sondern ergibt sich in der Regel aus dem Zusammenwirken mehrerer Risikofaktoren. Lärm in der Arbeitsumgebung kann schon bei geringer Intensität Stress auslösen.
- Erhöhtes Unfallrisiko: Hohe Lärmpegel erhöhen das Unfallrisiko, indem sie das Hören und die sprachliche Verständigung erschweren. Arbeitsbedingter Stress (u. a. infolge der Lärmbelastung) vergrößert dieses Problem.
[iii] Weltgesundheitsorganisation: Prevention of noise-induced hearing loss (Vorbeugung gegen lärmbedingten Hörverlust) 1997
[iv] Bericht der Arbeitsgemeinschaft SIHI an der Universität Maastricht (1999)
Wer ist gefährdet?
Jegliche Lärmbelastung bedeutet eine potenzielle Gefährdung. Je höher der Lärmpegel und je länger die Belastung, desto größer die Gefahr lärmbedingter Schäden. Im verarbeitenden Gewerbe und im Bergbau sind 40 % der Arbeitnehmer während mehr als der Hälfte ihrer Arbeitszeit erheblichen Lärmpegeln ausgesetzt. Im Bauwesen liegt der Anteil bei 35 %, und in vielen anderen Sektoren, beispielsweise der Landwirtschaft, dem Transportwesen und der Kommunikationsbranche, sind es 20 %. Nicht nur im verarbeitenden Gewerbe und in anderen Wirtschaftszweigen stellt die Lärmbelastung ein Problem dar. Auch in Dienstleistungsbranchen, beispielsweise im Bildungs- und Gesundheitssektor sowie in der Gastronomie, setzt man sich mittlerweile damit auseinander.
- Eine Studie über Lärm in Kindergärten ergab, dass der durchschnittliche Lärmpegel bei über 85 dB(A) liegt
- Während einer Aufführung des Balletts "Schwanensee" wurde die Lärmbelastung des Dirigenten mit 88 dB(A) gemessen
- LKW-Fahrer sind bis zu 89 dB(A) ausgesetzt
- Das Personal von Nachtclubs wird mit bis zu 100 dB(A) belastet
- Auf Schweinefarmen wurden Spitzenwerte von 115 dB(A) gemessen
Lärm senken
Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, ihre Mitarbeiter vor lärmbedingten Gesundheits- und Sicherheitsrisiken am Arbeitsplatz zu schützen. Geeignete Maßnahmen sind:
- Eine Gefährdungsbeurteilung, die Lärmmessungen beinhalten kann, aber auch sämtliche Quellen lärmbedingter Gefahren (z. B. Unfälle und Hörverlust) erfassen soll;
- Die Umsetzung eines auf der Gefährdungsbeurteilung basierenden Maßnahmenpakets mit folgenden Zielen:
- Beseitigung der Lärmquellen, wo immer dies möglich ist;
- Lärmbegrenzung am Entstehungsort;
- Verringerung der Lärmbelastung durch eine geeignete Arbeitsorganisation und Arbeitsplatzgestaltung, Kennzeichnungspflicht und Zutrittsbeschränkungen für alle Bereiche, in denen mit Lärmpegeln von mehr als 85 dB(A) zu rechnen ist;
- Bereitstellung von persönlichen Schutzausrüstungen als letztes Mittel;
- Unterrichtung, Anhörung und Unterweisung der Arbeitnehmer zu bestehenden Gefahren, lärmarme Arbeitsweisen und die Anwendung von Lärmschutzmitteln;
- Überwachung der Risiken und Überprüfung der Präventivmaßnahmen, gegebenenfalls auch Gesundheitsüberwachung.
Informationsangebote zum Thema Lärm
- Rubrik "Lärm und Akustik" auf der Homepage der BAuA
- Informationen des Institut für Arbeitsschutz der DGUV (IFA) zum Thema Lärm
- ARBEIT UND GESUNDHEIT Themendossier Lärm
Wie schädlich ist laute Musik wirklich? Welche Arbeiten verlangen einen besonderen Gehörschutz? Und wie setzt man eigentlich Gehörschutzstöpsel richtig ein? Das Themendossier Lärm liefert Antworten. - Förderportal Lärmschutz
Ziel dieses NRW-Portals ist es, Zugang zu Informationen zu Förderprogrammen zu schaffen und somit Kommunen, Industrie und Handwerk wie auch Private in ihrem Bemühen um einen verbesserten Lärmschutz unterstützen. - Lärm - Tages-Lärmexpositionspegel
Dieser Lärmrechner dient zur Ermittlung des äquivalenten Dauerschallpegels Leq mittels logarithmischer Mittelung über eine beliebige Zeitdauer sowie zur Ermittlung des Tages-Lärmexpositionspegels LEX,8h. Ein weiteres Kriterium für die Auslösewerte nach LärmVibrationsArbSchV ist der Spitzenschalldruckpegel LpC,peak, der ebenfalls zu messen ist. - SCHLUSS MIT LÄRM!
Unter der Adresse www.schluss-mit-laerm.de ist die gemeinsame Präventionskampagne zur Europäischen Woche für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 2005 von Bund, Ländern und gesetzlicher Unfallversicherung an den Start gegangen. Unter dem Motto "Schluss mit Lärm!" können sich Besucher einen umfassenden Überblick rund um das Thema "Lärm" verschaffen.
Die Internet-Seite richtet sich in erster Linie an Jugendliche und junge Berufstätige. Aber auch alle anderen finden viele interessante Informationen über die Funktionsweise des Gehörs, die schädigenden Einwirkungen von Lärm und wie man Gehörschäden vorbeugt. - Tatort Lärm
Jeder vierte Jugendliche lebt mit Höreinbußen. Die Unfallkassen haben das Unterrichtskonzept "Tatort Ohr" entwickelt, um über die gesundheitlichen Folgen von Lärm aufzuklären. Kinder und Jugendliche soll bewußt gemacht werden, welche wichtige Rolle der Hörsinn hat. - Initiative Hören e.V.
Die Initiative (Stiftung) Hören gründete sich auf Initiative von Prof. Karl Karst (WDR/Schule des Hörens) am 2. März 2001 in Köln als Zusammenschluss von über 20 Verbänden und Institutionen der Bundesrepublik Deutschland. Ziel war die Bildung eines Kompetenzverbundes aus Institutionen des Gesundheits-, Kultur- und Medienbereichs, der die gesamtgesellschaftliche Bedeutung des Hörens öffentlich vertreten kann und sowohl die pädagogische als auch die gesundheitliche und die kulturelle Bedeutung des Hörens in den Fokus der Öffentlichkeit hebt. - www.jugend-will-sich-er-leben.de
Wer sich mit der Frage der Integration des Themas "Lärm & Lärmschutz" in den Schulunterricht intensiver beschäftigen möchte, dem sei ein Besuch der Website http://www.jugend-will-sich-er-leben.de empfohlen. In der Aktion der gesetzlichen Unfallversicherung steht ebenfalls das Thema "Lärm" im Mittelpunkt. Auf der genannten Seite werden konkrete Unterrichtseinheiten zum Thema angeboten. - "Wie bitte?" – Hören und Lärm im Beruf
In dem Informationsblatt der Arbeitnehmerkammer Bremen geht es um Ursachen von Schwerhörigkeit und Beeinträchtigungen des Hörens, Auswirklungen auf die Gesundheit, gesetzliche Regelungen zum Arbeitsschutz sowie um Ansprechparter.
Publikationen der Agentur zum Thema Lärm
- Magazin - Ausgabe 8: LÄRM BEI DER ARBEIT
- Factsheet - Ausgabe 59: Minderung von lärmbedingten Risiken bei der Arbeit
- Factsheet - Ausgabe 58: Lärmverringerung und Lärmbekämpfung
- Factsheet - Ausgabe 57: Die Auswirkungen von Lärm bei der Arbeit
- Factsheet - Ausgabe 56: Informationen zu Lärm bei der Arbeit
- Issue 109 - Reducing the risks from occupational noise
Rechtsvorschriften
Gesetze, Verordnungen
- Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen - Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV)
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
- 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - Geräte und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BlmSchV)
- Gesundheitsschutz-Bergverordnung (GesBergV)
- Neunte Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz - Maschinenverordnung (9. GPSGV)
- Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)
- Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
- Mutterschutzgesetz (MuSchG)
- Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz (MuSchArbV)
Technische Regelwerke zu den Arbeitsschutzverordnungen
- TRLV Lärm: Teil Allgemeines
- TRLV Lärm: Teil 1 Beurteilung der Gefährdung durch Lärm
- TRLV Lärm: Teil 2 Messung von Lärm
- TRLV Lärm: Teil 3 Lärmschutzmaßnahmen
Vorschriften der Berufsgenossenschaften
- BGV A4: Arbeitsmedizinische Vorsorge (bisher VBG 100)
- BGV A8: Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz (bisher VBG 125)
Weitere Regeln der Technik
- DIN EN 458: Gehörschützer: Empfehlungen für Auswahl, Einsatz, Pflege und Instandhaltung: Leitfaden (1994)
- ISO 1999: Acoustics – Determination of occupational noise exposure and estimation of noise induced hearing impairment (1990)
- DIN EN ISO 9612: Acoustics – Measurement and calculation of occupational noise exposure – Engineering method (2007)
- DIN EN ISO 4871: Akustik: Angabe und Nachprüfung von Geräuschemissionswerten von Maschinen und Geräten (1997)
- DIN ISO 9921: Ergonomie - Beurteilung der Sprachkommunikation (2004)
- DIN EN ISO 11690-1: Akustik: Richtlinien für die Gestaltung lärmarmer maschinenbestückter Arbeitsstätten: Allgemeine Grundlagen (1997)
- DIN EN ISO 11690-2: Akustik: Richtlinien für die Gestaltung lärmarmer maschinenbestückter Arbeitsstätten: Lärmminderungsmaßnahmen (1997)
- DIN 45645-2: Ermittlung von Beurteilungspegeln aus Messungen: Geräuschimmissionen am Arbeitsplatz (1997)
- DIN ISO 15667: Akustik – Leitfaden für den Schallschutz durch Kapseln und Kabinen (2000)
- DIN ISO 14163: Akustik - Leitlinien für den Schallschutz durch Schalldämpfer (1998)
- DIN EN ISO 7731: Ergonomie - Gefahrensignale für öffentliche Bereiche und Arbeitsstätten - Akustische Gefahrensignale (2005)
- DIN ISO 18041: Hörsamkeit in kleinen bis mittelgroßen Räumen (2004)
- VDI 2058 - Blatt 2: Beurteilung von Lärm hinsichtlich Gehörgefährdung (1988)
- VDI 2058 - Blatt 3: Beurteilung von Lärm am Arbeitsplatz unter Berücksichtigung unterschiedlicher Tätigkeiten (1999)
- VDI 2560: Persönlicher Schallschutz (1983)
- VDI 2569: Schallschutz und akustische Gestaltung im Büro (1990)
- VDI 2720 - Blatt 2: Schallschutz durch Abschirmung in Räumen (1983)
- VDI 3759: Lärmminderung beim Transport von Blechen, Profilen, Hohlkörpern (1986)
- VDI 3760: Berechnung und Messung der Schallausbreitung in Arbeitsräumen (1996)
- BGR/GUV-R 194: Einsatz von Gehörschützern
- BGI/GUV-I 504-20: Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 20 "Lärm"
- BGI 673: Empfehlungen zum Tragen von Gehörschützern bei der Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr
- BGI 675: Geräuschminderung im Betrieb - Lärmminderungsprogramm
- BGI 679: Lärmschutz-Arbeitsblatt LSA 02-300 "Geräuschminderung bei der Fertigung; Lärmarme Technologien und Arbeitsverfahren; Metallerzeugung und -verarbeitung"
- BGI 823: Ärztliche Beratung zum Gehörschutz
- BGI 5024: Gehörschützer-Informationen

