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Gefährdungsbeurteilung

Die Gefährdungsbeurteilung ist die wesentliche Grundlage für ein systematisches und erfolgreiches Sicherheits- und Gesundheitsmanagement. Sie ist entscheidend für die Verringerung von Arbeitsunfällen und berufsbedingten Krankheiten.

Inhalt der Gefährdungsbeurteilung

Die Gefährdungsbeurteilung ist das Verfahren zur Beurteilung von Gesundheits- und Sicherheitsgefährdungen der Arbeitnehmer, die aus Gefahren am Arbeitsplatz resultieren. Sie ist eine systematische Untersuchung aller Aspekte der Arbeit, um herauszufinden,

  • wodurch Verletzungen oder Schäden verursacht werden können,
  • wie die Gefahren beseitigt werden können und, falls dies nicht möglich ist,
  • welche Präventions- oder Schutzmaßnahmen zur Begrenzung der Gefährdungen vorhanden sind oder sein sollten.

Eine angemessene Gefährdungsbeurteilung sollte gewährleisten, dass

  • alle relevanten Gefährdungen berücksichtigt werden (nicht nur die direkten oder offensichtlichen),
  • Arbeitsschutzmaßnahmen eingeleitet werden, um den vorliegenden Gefährdungen wirksam zu begegnen,
  • die Effizienz der umgesetzten Schutzmaßnahmen überprüft und die Beurteilung regelmäßig überarbeitet wird, um ihre Aktualität zu wahren und
  • die Ergebnisse der Beurteilung aufgezeichnet werden.

Zur Gefährdungsbeurteilung können verschiedene Methoden/Verfahren angewendet werden, z. B. Betriebsbegehungen, Mitarbeiterbefragungen, sicherheitstechnische Überprüfungen von Arbeitsmitteln, spezielle Ereignis-, Sicherheits- oder Risikoanalysen. Welche Methoden/Verfahren für den zu beurteilenden Arbeitsbereich gewählt werden, wird bestimmt durch das zu erwartende Gefährdungspotenzial, die angewendeten Arbeitsverfahren und Arbeitsmittel, die vorhandenen Vorinformationen und Erfahrungen sowie die personellen und organisatorischen Voraussetzungen im Betrieb

Wie eine Gefährdungsbeurteilung konkret durchzuführen ist, wird auf den Seiten des Portals Gefährdungsbeurteilung ausführlich beschrieben.

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