Inhalt der Gefährdungsbeurteilung
Die Gefährdungsbeurteilung ist das Verfahren zur Beurteilung von Gesundheits- und Sicherheitsgefährdungen der Arbeitnehmer, die aus Gefahren am Arbeitsplatz resultieren. Sie ist eine systematische Untersuchung aller Aspekte der Arbeit, um herauszufinden,
- wodurch Verletzungen oder Schäden verursacht werden können,
- wie die Gefahren beseitigt werden können und, falls dies nicht möglich ist,
- welche Präventions- oder Schutzmaßnahmen zur Begrenzung der Gefährdungen vorhanden sind oder sein sollten.
Eine angemessene Gefährdungsbeurteilung sollte gewährleisten, dass
- alle relevanten Gefährdungen berücksichtigt werden (nicht nur die direkten oder offensichtlichen),
- Arbeitsschutzmaßnahmen eingeleitet werden, um den vorliegenden Gefährdungen wirksam zu begegnen,
- die Effizienz der umgesetzten Schutzmaßnahmen überprüft und die Beurteilung regelmäßig überarbeitet wird, um ihre Aktualität zu wahren und
- die Ergebnisse der Beurteilung aufgezeichnet werden.
Zur Gefährdungsbeurteilung können verschiedene Methoden/Verfahren angewendet werden, z. B. Betriebsbegehungen, Mitarbeiterbefragungen, sicherheitstechnische Überprüfungen von Arbeitsmitteln, spezielle Ereignis-, Sicherheits- oder Risikoanalysen. Welche Methoden/Verfahren für den zu beurteilenden Arbeitsbereich gewählt werden, wird bestimmt durch das zu erwartende Gefährdungspotenzial, die angewendeten Arbeitsverfahren und Arbeitsmittel, die vorhandenen Vorinformationen und Erfahrungen sowie die personellen und organisatorischen Voraussetzungen im Betrieb
Wie eine Gefährdungsbeurteilung konkret durchzuführen ist, wird auf den Seiten des Portals Gefährdungsbeurteilung ausführlich beschrieben.
Gesetzliche Grundlage
In Deutschland ist das Arbeitsschutzgesetz die gesetzliche Basis für die Durchführung und Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung. Es verpflichtet die Arbeitgeber dazu, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten und kontinuierlich zu verbessern. Dies ist nur durch die Beurteilung der möglichen Gefährdungen am Arbeitsplatz möglich.
Gemäß § 5 ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Diese Maßnahmen sind nach §3 auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls an sich ändernde Gegebenheiten anzupassen. Der § 6 beschreibt die Pflicht zur Dokumentation. Danach muss der Arbeitgeber über Unterlagen verfügen, aus denen das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die von ihm festgelegten Maßnahmen des Arbeitsschutzes und das Ergebnis ihrer Überprüfung ersichtlich sind.
Das Arbeitschutzgesetz wurde 1996 als rechtliche Verpflichtung gegenüber dem Arbeitgeber eingeführt und seitdem in zahlreichen weiteren Rechtsgrundlagen zum Arbeitsschutz konkretisiert. Dies sind sowohl staatliche Verordnungen und das damit verbundene Technisches Regelwerk als auch die Vorschriften der UV-Träger zum Arbeitsschutz. Einen Auszug daraus finden Sie im Portal Gefährdungsbeuteilung in der Rubrik Basiswissen/Rechtliche Grundlagen.
Detaillierte Angaben zu Rechtsbezügen zu den einzelnen Gefährdungsfaktoren finden Sie im Portal in der Rubrik Expertenwissen, in der jeweiligen Unterrubrik Gefährdungsfaktor / Vorschriften, Regelwerk, Literatur.
Portal Gefährdungsbeurteilung
Unter der Adresse www.gefaehrdungsbeurteilung.de bietet die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) das Onlineportal zur Gefährdungsbeurteilung an. Es unterstützt Unternehmen bei der Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung.
Das Portal macht den Prozess der GFB transparenter und erleichtert über eine Datenbank den Zugang zu relevanten Handlungshilfen. Nutzer – ob Laien oder Experten – finden entsprechend ihrer Erfahrung die für sie relevanten Informationen, da sowohl Basis- als auch Expertenwissen vermittelt wird. Das Portal wurde in enger Abstimmung mit den Trägern der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) entwickelt und richtet sich an alle Akteure im betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz wie Arbeitgeber, Arbeitnehmer und ihre Vertretungen, Sicherheitsbeauftragte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärzte, Sicherheitsbeauftragte und Mitarbeiter der gesetzlichen Unfallversicherung und Aufsichtsbehörden.
Mit dem Portal beteiligte sich die BAuA aktiv an der europaweiten Informationskampagne 2008-2009 "Gesunde Arbeitsplätze" der Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA). Diese Kampagne zielte darauf ab, arbeitsbedingte Unfälle und Krankheiten durch verbesserte Gefährdungsbeurteilungen zu verringern.
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