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Wer kann teilnehmen?

Angenommen werden Beispiele für gute praktische Lösungen von Unternehmen und Organisationen aus den EU-Mitgliedstaaten, den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (Norwegen, Island und Liechtenstein) sowie aus den Ländern des westlichen Balkans und der Türkei, wie:

  • Einzelunternehmen (deren Beiträge besonders erwünscht sind);
  • Unternehmen und Organisationen innerhalb der Lieferkette für Produkte, Arbeitsmittel oder Personal;
  • Ausbildungsstätten und Bildungseinrichtungen;
  • Arbeitgeberorganisationen, Berufsverbände, Gewerkschaften und Nichtregierungsorganisationen (NRO);
  • regionale oder lokale Präventionsdienste für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, Versicherungsträger und andere intermediäre Organisationen.
Übersetzungen