Benutzerspezifische Werkzeuge

Direkt zum Inhalt | Direkt zur Navigation

EASG-Netzwerk
Sie sind hier: Startseite Themen Europäischer Wettbewerb 2012/13 Was sollen die Beiträge zeigen?

Was sollen die Beiträge zeigen?

Die Jury zeichnet Beiträge aus, die Folgendes zeigen:

  • vorbildliches Führungsverhalten und echte Beteiligung der Mitarbeiter im Sinne des Mottos der Kampagne "Partnerschaft für Prävention";
  • wirksame Beteiligung der Beschäftigten und ihrer Vertreter;
  • uneingeschränkte Unterstützung der Unternehmensleitung;
  • auf den Arbeitsplatz abgestimmte Maßnahmen;
  • erfolgreiche Umsetzung;
  • tatsächliche Verbesserungen;
  • Berücksichtigung der Vielfalt der Beschäftigten;
  • Nachhaltigkeit der Beispiele;
  • Übertragbarkeit auf andere Arbeitsplätze und Branchen, auch in anderen Mitgliedstaaten, und auf kleine und mittlere Unternehmen;
  • Aktualität, d. h., die Beispiele sollten aus jüngster Zeit stammen und nicht schon weithin bekanntgemacht sein.

Darüber hinaus müssen die Beispiele den einschlägigen Rechtsvorschriften des jeweiligen Mitgliedstaats entsprechen und möglichst über die bestehenden rechtlichen Standards hinausgehen.

Beispiele für gute praktische Lösungen werden nicht angenommen, wenn diese eindeutig aus kommerziellem Gewinnstreben heraus entwickelt wurden. Das betriff t insbesondere solche Produkte, Hilfsmittel oder Dienstleistungen, die vermarktet wurden bzw. werden könnten. Bei Beispielen, die auf Personen (Einzelne oder Gruppen) ausgerichtet sind (z. B. Schulungen), sollte außerdem gezeigt werden, inwieweit diese Teil eines weiter gefassten Konzepts der Zusammenarbeit sind. Praktische Lösungen, die in den Wettbewerben der vergangenen Jahre ausgezeichnet wurden, können auf der Website der Agentur eingesehen werden.

Übersetzungen