Hintergrund

Die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) ruft zur Einreichung von Beiträgen für den zehnten Europäischen Wettbewerb für gute praktische Lösungen ("European Good Practice Award") im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit auf. Im Rahmen der Preisverleihung 2010-2011 werden Unternehmen bzw. Organisationen ausgezeichnet, die herausragende und innovative Beiträge zur Förderung eines integrierten Managementkonzepts für eine sichere Instandhaltung geleistet haben.
Instandhaltung kann definiert werden als die Arbeit an etwas, um es in einem funktionsfähigen und sicheren Zustand zu halten und vor Defekten oder Abnutzung zu bewahren. Dieses "Etwas" können Arbeitsplätze, Arbeitsmittel oder Beförderungsmittel (z. B. Schiffe) sein. Dabei lassen sich die beiden folgenden Hauptarten von Instandhaltung unterscheiden:
- vorbeugende/proaktive Instandhaltung:
Diese Art von Instandhaltung wird durchgeführt, um etwas funktionsfähig zu halten. Sie wird üblicherweise in Übereinstimmung mit den Vorgaben des Herstellers geplant und angesetzt; - Fehler behebende/reaktive Instandhaltung:
Bei dieser Art von Instandhaltung handelt es sich um die Reparatur von etwas, um es wieder funktionsfähig zu machen. Dies ist eine ungeplante Aufgabe, die generell mit mehr Gefahren und erhöhten Risiken verbunden sein kann.
Die Europäische Kampagne wird von der EU-OSHA in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und dem Ratsvorsitz der Europäischen Union organisiert. Eine der wichtigsten Aktivitäten zur Unterstützung der Europäischen Kampagne ist der Europäische Wettbewerb für gute praktische Lösungen. Mit dem Wettbewerb sollen Beispiele guter praktischer Lösungen im Bereich der sicheren Instandhaltung bekannt gemacht werden.
Welche Beispiele können eingereicht werden?
Beispiele guter praktischer Lösungen sind bereits in der Praxis umgesetzte und bewährte – also keine theoretischen oder hypothetischen – Lösungen, die das nachhaltige Management von Risiken für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit im Zusammenhang mit Instandhaltungstätigkeiten fördern. Die Bewerber sollten also eindeutig belegen, was in der Praxis getan wurde, um strukturierte und sichere Instandhaltungspraktiken zu entwickeln und umzusetzen.
Die betreffenden Maßnahmen sollten gute Managementpraktiken aufzeigen und so
- die Arbeitsbedingungen generell verbessern;
- ein strukturiertes, auf dem Management der Risiken basierendes Konzept für die Instandhaltung fördern;
- Sicherheit, Gesundheitsschutz und Leistungsfähigkeit wirksam fördern; auf die Beseitigung oder Verhütung von Risiken am Ort der Entstehung hinwirken;
- einen erkennbaren und nachhaltigen Nutzen bieten;
- die bestehenden rechtlichen Bestimmungen der Mitgliedstaaten, in denen sie umgesetzt wurden, erfüllen und nach Möglichkeit über diese Standards hinausgehen;
- ein partizipatives Agieren von Arbeitgebern und Arbeitnehmern beinhalten;
- die uneingeschränkte Unterstützung der Führungsebene besitzen;
- klar als Aktionen erkennbar sein, die eine Verringerung der Gefährdung bewirkt haben.
Beispiele für gute praktische Lösungen werden nicht angenommen, wenn sie eindeutig aus kommerziellem Gewinnstreben heraus entwickelt wurden. Dies betrifft insbesondere solche Produkte, Hilfsmittel oder Dienstleistungen, die vermarktet wurden bzw. werden könnten. Bei Beispielen, die auf Personen (Einzelne oder Gruppen) ausgerichtet sind (z. B. Schulungen), sollte außerdem gezeigt werden, inwieweit diese Teil eines weiter gefassten Risikomanagementkonzepts für die Instandhaltung sind.
Was sollten die Beiträge aufzeigen?
Die Beispiele für gute praktische Lösungen sollten aus jüngster Zeit stammen und nicht weithin bekannt gemacht worden sein; ferner sollten sie Folgendes beinhalten:
- Bedeutung des Beispiels für das Thema sichere Instandhaltung;
- auf den Arbeitsplatz abgestimmte Maßnahmen;
- direkt am Ort der Entstehung beseitigte oder bekämpfte Risiken;
- ein wirksames, pragmatisches, strukturiertes Konzept für die Instandhaltung;
- erfolgreiche Umsetzung;
- tatsächliche Verbesserungen;
- wirksame Beteiligung der Beschäftigten und ihrer Vertreter;
- Berücksichtigung der Vielfalt der Beschäftigten;
- Nachhaltigkeit der Beispiele;
- Einhaltung der entsprechenden Rechtsvorschriften;
- die Lösungen sollten möglichst über die bestehenden rechtlichen Standards hinausgehen;
- Übertragbarkeit auf andere Arbeitsplätze und Branchen, auch in anderen Mitgliedstaaten, und auf KMU;
- Aktualität, d. h., die Beispiele sollten aus jüngster Zeit stammen und nicht schon weithin bekannt gemacht worden sein.
Wer kann teilnehmen?
Angenommen werden Beispiele für gute praktische Lösungen von Unternehmen und Organisationen aus den 27 EU-Mitgliedstaaten sowie aus den Ländern des westlichen Balkans und der Türkei wie:
- Einzelunternehmen; deren Beiträge sind besonders erwünscht;
- Unternehmen oder Organisationen innerhalb der Lieferkette für Produkte, Arbeitsmittel oder Personal;
- Ausbildungsstätten und die Bildungsgemeinschaft;
- Arbeitgeberorganisationen, Berufsvereinigungen, Gewerkschaften, Nichtregierungsorganisationen (NRO);
- regionale oder lokale Präventionsdienste für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, Versicherungsträger und andere intermediäre Organisationen.
Wie erfolgt die Teilnahme?
Der Wettbewerb wird in einer ersten Stufe als nationaler Wettbewerb durchgeführt. Eine nationale Jury, in der alle wichtigen Arbeitsschutzakteure vertreten sind, wird die nationalen Preisträger auswählen. Die besten zwei Beiträge dieses nationalen Wettbewerbes werden zur Teilnahme am Europäischen Wettbewerb an die Agentur Bilbao weitergeleitet. Sie werden sich dann mit Wettbewerbsbeiträgen aus allen EU-Mitgliedstaaten messen.
Senden Sie Ihre Beispiele bitte bis spätestens zum 20. August 2010 an den nationale Netzwerkpartner der Agentur (Focal Point).
Nutzen Sie hierfür das Teilnahmeformular, Anhang B. Entsprechende Erläuterungen zum ausfüllen finden Sie in den Erläuterungen zum Anhang B.
Die Einsendefristen sind unbedingt einzuhalten, da die Beiträge in der Agentur noch ins Englische übersetzt werden.
Welche Preise werden verliehen?
Das Ziel des Wettbewerbs besteht darin, Arbeitgebern und Arbeitnehmern, Sozialpartnern, Fachleuten und Praktikern im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit und anderen Beteiligten in ganz Europa anhand von Beispielen die Vorteile der Anwendung guter praktischer Lösungen im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit aufzuzeigen. Die Preisträger werden für ihre erfolgreichen Bemühungen um die Verbesserung der Arbeitsbedingungen in Europa gewürdigt. Zudem ist Folgendes vorgesehen:
- Ein Vertreter der ausgezeichneten Unternehmen/Organisationen wird zur Preisverleihung im Frühjahr 2011 eingeladen.
- Die ausgezeichneten Beispiele werden in einer Broschüre der Agentur vorgestellt, die europaweit verbreitet und auf der Website der EU-OSHA veröffentlicht wird.
Die Preisverleihung wird in zwei Kategorien erfolgen: für Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten und für Unternehmen mit 100 oder mehr Beschäftigten.
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