Anlagen- und Betriebssicherheit auf einen Blick
Das nationale Betriebs- und Anlagensicherheitsrecht ist in den vergangenen Jahren durch zahlreiche EG-Richtlinien stark verändert worden. Im EG-Recht sind Beschaffenheit und Benutzung von Arbeitsmitteln strikt getrennt. Durch die Neuordnung des nationalen Rechts der Anlagen- und Betriebssicherheit wird diese Trennung nachvollzogen. Die Betriebsanforderungen umfassen die Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln sowie den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen. Rechtsgrundlage für diese betrieblichen Regelungen ist die Betriebssicherheitsverordnung.
Die Betriebssicherheitsverordnung, deren Verordnungstext sowie der Text der Amtlichen Begründung nachfolgend eingestellt sind, verfolgt daher im Wesentlichen drei Hauptziele:
- Umsetzung mehrerer EG-Richtlinien in nationales Recht,
- einheitliches betriebliches Anlagensicherheitsrecht, bei klarer Trennung von Beschaffenheit und Betrieb sowie Neuordnung im Bereich der überwachungsbedürftigen Anlagen,
- Neuordnung des Verhältnisses zwischen staatlichem Arbeitsmittelrecht und berufsgenossenschaftlichen Unfallverhütungsvorschriften, um bestehende Doppelregelungen beseitigen zu können.
Mit der Betriebssicherheitsverordnung wird der mit der Änderung des Gerätesicherheitsgesetzes eingeschlagene Weg der Vereinheitlichung und Modernisierung der Arbeitsschutzvorschriften konsequent fortgesetzt.
Der LASI-Unterausschuss "Technischer Arbeitsschutz und Anlagensicherheit" (UA 4) hat Leitlinien zur Betriebssicherheitsverordnung aufgestellt und bietet damit eine umfangreiche Hilfestellung zu deren Umsetzung.
Unter der Überschrift TRBS finden Sie zukünftig alle publizierten Technischen Regeln für Betriebssicherheit und ABS-Beschlüsse in ihrer aktuellen Fassung.
Ergänzend finden Sie weitere relevante nationale Rechtsvorschriften im Zusammenhang mit Anlagen- und Betriebssicherheit sowie die Fundstellen der grundlegenden Rechtstexte der Europäischen Union:
Teil 1: Betriebssicherheitsverordnung
Teil 2: Weitere relevante nationale Rechtsvorschriften
A. Beschaffenheitsanforderungen
- Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)
- Darauf gestützte Verordnungen:
- Erste Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (1. ProdSV)
(Verordnung über die Bereitstellung elektrischer Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen auf dem Markt) - Die 3. GPGSV (Maschinenlärminformations-Verordnung) wurde durch Artikel 7 der Verordnung zur Umsetzung der EG-Richtlinien 2002/44/EG und 2003/10/EG zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen außer Kraft gesetzt. Am 8. März 2007 wurden beide Richtlinien durch Anzeige im Bundesgesetzblatt durch die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung vom 6. März 2007 in nationales Recht umgesetzt.
- Sechste Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (6. ProdSV)
(Verordnung über die Bereitstellung von einfachen Druckbehältern auf dem Markt) - Siebte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (7. ProdSV)
(Gasverbrauchseinrichtungsverordnung) - Achte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (8. ProdSV)
(Verordnung über die Bereitstellung von persönlichen Schutzausrüstungen auf dem Markt) - Neunte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (9. ProdSV)
(Maschinenverordnung) - Elfte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (11. ProdSV)
(Explosionsschutzverordnung) - Zwölfte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (12. ProdSV)
(Aufzugsverordnung) - Dreizehnte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (13. ProdSV)
(Aerosolpackungsverordnung) - Vierzehnte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (14. ProdSV)
(Druckgeräteverordnung) - 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchV) - Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung
- Erste Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (1. ProdSV)
B. Betrieblicher Arbeitsschutz
- Grundlegendes Gesetz: Arbeitsschutzgesetz
- Darauf gestützte Verordnungen:
Weitere Informationen
Auf den Internetseiten der BAuA finden Sie weitere ausführliche Informationen zum Thema Anlagen- und Betriebssicherheit.

