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Menschen mit Behinderung

Bild mit vier Sinnbildern, unter anderem Sinnbild für RollstuhlfahrerBehinderte und von Behinderung bedrohte Menschen können selbstverständlich die gleichen Sozialleistungen und sonstigen Hilfen wie andere Bürger in Anspruch nehmen; die einschlägigen Vorschriften gelten in gleicher Weise für diesen Personenkreis. Dieser Grundsatz wird durch Artikel 3 Abs. 3 Satz 2 des Grundgesetzes bekräftigt, wonach niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden darf. ... [i]

Das am 1. Juli 2001 in Kraft getretene Sozialgesetzbuch IX hat die Situation behinderter Menschen von Grund auf verbessert. Es hilft behinderten und von Behinderung bedrohten Menschen, ihre eigenen Belange so weit wie möglich selbst und eigenverantwortlich zu bestimmen. Das neue Gesetz hat an die Stelle der Fürsorge die Idee der Teilhabe gesetzt. Teilhabe bedeutet: Durch die notwendigen Sozialleistungen sollen behinderte Menschen die Hilfen erhalten, die sie benötigen, um am Leben der Gesellschaft und insbesondere am Arbeitsleben teilnehmen zu können. ... [i]

Seit dem 1. Mai 2002 ist das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) in Kraft. Es regelt die Gleichstellung behinderter Menschen im Bereich des öffentlichen Rechts, soweit der Bund zuständig ist, und ist ein wichtiger Teil der Umsetzung des Benachteiligungsverbotes aus Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 Grundgesetz ("Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden"). ... [ii]

Auf den folgenden Seiten  haben wir für Sie verschiedene Quellen in Bezug auf Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit und Menschen mit Behinderungen zusammengestellt.


[i] Quelle/Urheber: BMAS  

[ii] Quelle/Urheber: Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen

Übersetzungen